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Die Jahre 1815 — 1837.
gischen Operationen, die Geburtshilfe und Augenheilkunde übertragen, dem IV.
noch die Thierarzneikunde, dem V. die gerichtliche Arzneikunde und medicinische
Polizei beigegeben wurde. — Das niedere chirurgische Studium 1 ) wurde da
hin umgestaltet, dass der allgemeine theoretische medicinische Unterricht schon
im I. Jahrgange ertheilt, in denselben auch eine Encyklopädie des chirurgischen
Studiums und eine Uebersicht der Physiologie aufgenommen, im II. hingegen
nebst der chirurgischen die medicinische Praxis am Krankenbette (letztere für
die gewöhnlichst vorkommenden einfachen Fälle, mit dem entsprechenden
Unterrichte in specieller Pathologie und Therapie) geübt, Thierarzneikunde und
gerichtliche Arzneikunde gelehrt wurde. 2 ) — Als Freifach sollte an Universitäten
und Lyceen der „Unterricht über Rettungsmittel für Scheintodte oder plötzlich
in Lebensgefahr Gerathene” eingeführt werden.
Vortragssprache sollte bei den Lehrfächern der Physiologie, allgemeinen
und speciellen Pathologie und Therapie für die Mediciner wieder die lateinische
sein; Strenge bei den Semestral- und Annual-Prüfungen wurde eingeschärft.
Für Ausländer durften die Professoren Privatvorlesungen halten, zu denen aber
kein Inländer zugelassen werden konnte. Fast für jede Lehrkanzel der
medicinisch-chirurgischen Studien - Abtheilung wurde ein Assistent (Adjunct,
Prosector) bewilligt.
Auch das bisher ganz dem Privat-Unterrichte anheimgegebene pharma-
ceutische Studium wurde schon im Jahre 1804 geregelt und auf Natur
geschichte, Chemie und Pharmacie ausgedehnt. 3 )
In diesen Formen wurde das österreichische Universitätswesen seither
streng erhalten und in den Jahren 1815 und 1816 auch auf die neu oder
wieder erworbenen Provinzen ausgedehnt 4 ), wobei namentlich das lombardisch-
venetianische Königreich für mannigfache weitläufige Reglements und Instruc
tionen Raum bot. Im Jahre 1816 wurde das Lyceum in Lemberg wieder
zur Universität erhoben, im Jahre 1826 entstand die Universität Innsbruck,
im Jahre 1827 Gratz und Olmütz abermals, ohne dass hiedurch etwas an
ihrer inneren Einrichtung sich änderte, also namentlich ohne Herstellung voll
ständiger medicinisch-chirurgischer Studien.
Die. wichtigsten Modificationen, welche in den nächstfolgenden Jahrzehn
ten eintraten, waren folgende:
1) Ein solches allein bestand an den Lyceen zu Gratz, Klagenfurt, Innsbruck, Olmütz und
Lemberg.
2) Als Aufnahmebedingung für das niedere chirurgische Studium wurde nur die Absolvirung
der Volksschule verlangt.
5) Diejenigen Pharmaceuten, welche vollständige Gymnasialbildung mitbrachten und zwei Jahre
den Fachstudien oblagen, konnten seither das Doctorat der Chemie erlangen.
J) Als Rest der Salzburger Universität wurde die theologische Facultät mit dem Rechte der
Doctor-Promotion aufrecht erhalten, neben derselben bestand ein chirurgisches Studium. Das
chirurgische Studium von Klagenfurt wurde im Jahre 1832 aufgehoben, da ein solches in Laibach
ibrtbestand.