Die Jahre 1815 — 1837.
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a) Bezüglich der theologischen Studien: 1 )
ac) die allmählig (seit 1825) durchgeführte Verweisung sämmtlicher Candi-
daten des Curat-Clerus einer Diöcese, vom Beginne ihrer theologischen
Studien an, in das bischöfliche (erzbischöfliche) Seminarium; 2 )
ß) das gänzliche Verbot des Privat-Studiums 3 ) der Theologie (1826);
Y) die Errichtung des höheren geistlichen Bildungs-Instituts zum
h. Augustin in Wien für Candidaten des theologischen Doctorgrads (1821);
8) die Begründung einer k. k. theologischen Lehranstalt zu Wien für
beide evangelische Confessionen (1819), mit einem dreijährigen Studien-
Curse 4 ), vorwiegend deutscher Unterrichts-Sprache und zahlreichen Sti
pendien.
b) Bezüglich der juridisch-politischen Studien 5 ):
a) die Einreihung der Einanz-Gesetzkunde (hauptsächlich der Zoll- und
Monopols-Ordnung und des Gefallen-Strafgesetzes) unter die Obligatlehr
fächer des zweiten Jahrgangs (1837);
ß) die Beschränkung des Privat-Studiums (1827) durch die Forderung
einer besonderen Bewilligung von Seite der politischen Landesbehörde und
des Nachweises der (Jualification und Verlässlichkeit des Privatlehrers. 6 )
c) Bezüglich der medicinisch-chirurgischen Studien 7 ):
a) der Lehrplan vom 31. März 1833, wodurch die Thierarzneikunde in
den III., die Augenheilkunde in den V. Jahrgang übertragen, Candidaten
des chirurgischen Doctorgrades die Verpflichtung zum wiederholten Be
suche der Vorlesungen über specielle chirurgische Pathologie und Therapie
und Operationslehre, sowie des chirurgisch-praktischen Unterrichts im
V. Jahrgange, der Vorlesungen über Augenheilkunde in einem eilften
1) Die General-Direction der theologischen Studien bekleidete 1813 —1831 der Abt des
Schottenslifts, Andreas Wenzel, 1852 — 184-0 J. Pietz, seither Fr. Zenner, beide letztere hervor
ragende Mitglieder des Wiener Domcapitels.
2) Da in Innsbruck kein Seminar bestand, fehlte demgemäss auch das theologische Studium.
3) Bisher war dasselbe noch den Candidaten des Piaristen- Ordens gestattet.
4) 1. Hebräische und griechische Sprache, Einleitung in das Bibel-Studium, Exegese des
neuen Testaments, ältere Kirchengeschichte; 11. Exegese des neuen und des alten Testaments, Dog
matik, Moral; III. neuere Kirchengeschichte, Kirchenrecht, Pastoral; — durch alle drei Jahrgänge
Uebungen im mündlichen und schriftlichen Vortrage.
5) Die General-Direction ging von Zeiller im Jahre 1816 an den Hofrath L. v. Fölsch
über; ihm folgte 1821 der Vorstand der Finanz-Procuratur, J. G. Ritter von Rössler, 1825
Appellationsrath K. Sehwabel v. Adlershurg, 1832 Hofrath J. Weiss v. Starkenfels, 1836
Hofrath A. Ritter v. Plappart, 1847 Regierungsrath J. H. v. Kremer.
6) Der von Rössler entworfene, nur nach dem Bedürfnisse des praktischen Staatsdienstes
erweiterte Lehrplan und die Umarbeitung desselben durch Adlersburg blieben in den Acten
begraben.
7) Die Direction der Facultät behielt Stift bis 1836, worauf sie an J. Ritter v. Raimann
überging, welcher aber erst im Jahre 1844 nach Türckheim’s Tode das Referat bei der Studien-
Hofeommission wieder damit vereinigte; 1847 folgte W. v. Well.