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Bestand von 1847.
Verfahren ausser Streitsachen, Politik und politische Gesetzkunde beschränkt,
römisches Recht und Civilprocess (für Candidaten des Justizdienstes), Statistik
(für Candidaten des politischen Dienstes und Cameralisten), Finanzgesetz
kunde (für letztere) als relativ obligat erklärt, eine grosse Anzahl von Frei
fächern geschaffen. Hinsichtlich der Autonomie der Lehrkörper und der Docentur
schloss sich der Entwurf jenem Endlicher^ an, die Reihenfolge der Fächer
wurde freigegeben, das Institut der Semestral-Prüfungen beseitigt.
Nun trat auch Zenner wieder mit dem auf Grond der Festsetzungen von
1841 umgearbeiteten Plane für die theologischen Studien hervor, welcher
gleichfalls Selbstverwaltung der Lehrkörper verlangte. Die Studien-Hofcommis-
sion genehmigte ihn, zwei Monate vor ihrem eigenen Ende.
Der Stand der österreichischen Universitäten im Jahre 1847
geht aus nachstehender Tabelle hervor:
Universität
Theologische
Juridisch
politische
Medicinisch - chirurgische
Studien
Professoren
und
Supplenten
Hörer
Professoren
und
Supplenten
Hörer
Professoren
und
Supplenten
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S
t-H
Chirur- |
gen **
CD
Pliarma-
ceuten
Wien
9
219
19
1462
28;
437
363
86
Gratz
6
123
6
278
7
—
104
—
Innsbruck
—
—
6
141
8
—
24
—
Prag
8
214
10
519
39
123
106
45
Olmiitz
7
184
5
141
7
—
63
—
Krakau
In der Reorganisation begriffen.
Lemberg
8
254
8
320
8
—
66
—
Summe ....
38
994
54
2861
97
560
726
131
Eine Reformirung der Universitäten auf dem bisher eingeschlagenen Wege
konnte dem regenerirten Oesterreich nicht genügen, und schon der erste Unter
richtsminister, Sommaruga, gab den Hochschulen volle Selbstverwaltung, Lehr-
und Lernfreiheit (6. April 1868).
Feuchtersieben sprach sofort aus, dass ihre Einrichtungen sich möglichst
denjenigen Deutschlands anschliessen sollen, „sowohl weil sie die bewährtesten