Rückschlag 1855 —1860.
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und ihrer Lehre in Oesterreich einzubürgern. Die philosophischen Facul
täten wurden ganz neu geschaffen und äusserten sofort in der Bildung von
Lehrern für Mittelschulen eine segensreiche Wirksamkeit 1 ). Mit grösster Opfer
willigkeit wurden die Lehrmittel-Sammlungen ergänzt, Hilfsanstalten für die ver
schiedensten Zweige des Universitäts-Studiums begründet, der Concurrenz meh
rerer Lehrkräfte für dasselbe Fach der weiteste Spielraum geöffnet. Dem
frischen Loben in den Kreisen der Lehrenden entsprach die erwachte Selbst-
thätigkeit der Studirenden, welche sich namentlich aus allen Theilen des Reichs
in Wien sammelten.
Bezüglich der theologischen Facultäten begnügte sich das Mini
sterium, den Unterricht in der Patrologie, dem Kirchenrechte und der Kateche
tik zu sichern, einzelne Freifächer zu begründen, die Semestral- und Annual-
prüfungen nur auf Verlangen der Studirenden oder der Leiter ihrer Studien
vornehmen zu lassen. Die Zulassung von absolvirten Gymnasialschülern,
welche keine Maturitäts-Prüfung abgelegt haben, als ausserordentlichen Hörern
wurde zugestanden, aber nur den auf Grund eines Maturitäts - Zeugnisses auf
genommenen Schülern theologischer Lehranstalten seinerzeit die Erlangung des
Doctorgrades gestattet. — Die evangelisch - theologische Lehranstalt wurde
(3. October 1850) in eine „Facultät”, jedoch ohne Incorporation in die Wiener
Universität, verwandelt.
Die Universitäten entgingen aber auch dem Rückschläge nicht, welchem
das österreichische Unterrichtswesen seit 1855 unterlag.
Die Lernfreiheit für die rechts- lind staatswissenschaftichen Stu
dien wurde durch eine neue Studien-Ordnung (25. September 1855) und Staats
prüfungs-Vorschrift (12. April 1856) nahezu vollständig beseitigt, gleichzeitig
der Wissenschaft des historischen Rechts eine vorwiegende, namentlich die
philosophische Seite der Rechtslehre ganz zurückdrängende Bedeutung beigelegt.
Die Einrichtung der theologischen Studien sammt der Ernennung der
Professoren gaben der VI. und der XVII. Artikel des Concordats in allem
Wesentlichen den Bischöfen anheim, und nur aus Opportunitätsgründen verein
barte der Episcopat unter sich einen gemeinsamen Studienplan (bekanntgemacht
durch Ministerial-Verordnung vom 29. März 1858). Bei Errichtung der theo
logischen Facultät in Innsbruck wurden die Lehrkanzeln derselben dem
Jesuiten-Orden übergeben, dessen Mitglieder fast ganz ausserhalb Tirols und
mehr als zur Hälfte ausserhalb Oesterreichs, namentlich in Rheinpreussen,
Bayern und der Schweiz, hoimatberechtigt sind.
Auch bezüglich der anderen Facultäten machte sich verschiedentlich die
kirchliche Tendenz des Ministeriums fühlbar, und namentlich der katholisch
1) Am 20. October 1854 wurde an der Wiener Universität überdiess das „Institut für öster
reichische Geschichtsforschung” zur Heranbildung junger Männer für den Archivdienst, die Univer
sitäts-Professur und die Geschichtschreibung selbst begründet.