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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Rückschlag 1855 —1860. 
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und ihrer Lehre in Oesterreich einzubürgern. Die philosophischen Facul 
täten wurden ganz neu geschaffen und äusserten sofort in der Bildung von 
Lehrern für Mittelschulen eine segensreiche Wirksamkeit 1 ). Mit grösster Opfer 
willigkeit wurden die Lehrmittel-Sammlungen ergänzt, Hilfsanstalten für die ver 
schiedensten Zweige des Universitäts-Studiums begründet, der Concurrenz meh 
rerer Lehrkräfte für dasselbe Fach der weiteste Spielraum geöffnet. Dem 
frischen Loben in den Kreisen der Lehrenden entsprach die erwachte Selbst- 
thätigkeit der Studirenden, welche sich namentlich aus allen Theilen des Reichs 
in Wien sammelten. 
Bezüglich der theologischen Facultäten begnügte sich das Mini 
sterium, den Unterricht in der Patrologie, dem Kirchenrechte und der Kateche 
tik zu sichern, einzelne Freifächer zu begründen, die Semestral- und Annual- 
prüfungen nur auf Verlangen der Studirenden oder der Leiter ihrer Studien 
vornehmen zu lassen. Die Zulassung von absolvirten Gymnasialschülern, 
welche keine Maturitäts-Prüfung abgelegt haben, als ausserordentlichen Hörern 
wurde zugestanden, aber nur den auf Grund eines Maturitäts - Zeugnisses auf 
genommenen Schülern theologischer Lehranstalten seinerzeit die Erlangung des 
Doctorgrades gestattet. — Die evangelisch - theologische Lehranstalt wurde 
(3. October 1850) in eine „Facultät”, jedoch ohne Incorporation in die Wiener 
Universität, verwandelt. 
Die Universitäten entgingen aber auch dem Rückschläge nicht, welchem 
das österreichische Unterrichtswesen seit 1855 unterlag. 
Die Lernfreiheit für die rechts- lind staatswissenschaftichen Stu 
dien wurde durch eine neue Studien-Ordnung (25. September 1855) und Staats 
prüfungs-Vorschrift (12. April 1856) nahezu vollständig beseitigt, gleichzeitig 
der Wissenschaft des historischen Rechts eine vorwiegende, namentlich die 
philosophische Seite der Rechtslehre ganz zurückdrängende Bedeutung beigelegt. 
Die Einrichtung der theologischen Studien sammt der Ernennung der 
Professoren gaben der VI. und der XVII. Artikel des Concordats in allem 
Wesentlichen den Bischöfen anheim, und nur aus Opportunitätsgründen verein 
barte der Episcopat unter sich einen gemeinsamen Studienplan (bekanntgemacht 
durch Ministerial-Verordnung vom 29. März 1858). Bei Errichtung der theo 
logischen Facultät in Innsbruck wurden die Lehrkanzeln derselben dem 
Jesuiten-Orden übergeben, dessen Mitglieder fast ganz ausserhalb Tirols und 
mehr als zur Hälfte ausserhalb Oesterreichs, namentlich in Rheinpreussen, 
Bayern und der Schweiz, hoimatberechtigt sind. 
Auch bezüglich der anderen Facultäten machte sich verschiedentlich die 
kirchliche Tendenz des Ministeriums fühlbar, und namentlich der katholisch 
1) Am 20. October 1854 wurde an der Wiener Universität überdiess das „Institut für öster 
reichische Geschichtsforschung” zur Heranbildung junger Männer für den Archivdienst, die Univer 
sitäts-Professur und die Geschichtschreibung selbst begründet.
	        
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