Universitäts-Gesetz.
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In allen jenen Beziehungen war auch Stremayr bemüht, das Universitätslehen
emsig zu fördern. 1 ) Die Aufhebung der Josephs-Akademie (1870) hot
Gelegenheit, die vorzüglichen Lehrkräfte und reichen Sammlungen derselben
fiif die Wiener Universität zu erwerben und an der Innsbrucker Universität wurde
endlich die medicinische Eacultät errichtet. Im Laufe der Jahre 1870 bis 1872 entstanden
45 neue (theils ordentliche, theils ausserordentliche) Universitäts-Professuren
und 22 neue Assistentenstellen. Die Berufungen nahmen einen erfolgreichen
Fortgang. Die Jahres-Dotationen für Sammlungen und Hilfsanstalten
stiegen während des gleichen Zeitraumes um den Betrag von 24.000 fl., wozu
noch einmalige Bewilligungen mit der Gesammt-Ziffer von mehr als 125.000 fl.
traten. Ein Jahres-Credit von 15.000 fl. wurde mittelst des Staats-Voranschlags
in Anspruch genommen, um wissenschaftliche Arbeiten im Allgemeinen, namentlich
aber wissenschaftliche Reisen, ausgiebiger unterstützen zu können, und das
Institut der Preis-Aufgaben für Studirende in das Leben gerufen. Endlich
wurde der seit Docennien schmerzlich vermisste Neubau der Wiener und Gratzer
Universität der kaiserlichen Schlussfassung zugeführt (1870), bei ersterer das
chemische Institut (1871) und die meteorologische Centralanstalt (1872) bereits
beendet. Auch in Prag und Krakau fanden erhebliche Neubauten Statt.
Von der grössten Erheblichkeit war das schon 1870 dem Reichsrathe
vorgelegte, 1871 (durch den Minister Jirecek) zurückgezogene, endlich 1872
mit geringen Abänderungen wieder vorgelegte Universitätsgesetz, 2 ) welches
den Universitäten den letzten Rest kirchlich-confessionellen Charakters abstreifte
und die Doctoren - Collegien des Einflusses auf die Universitäts-Verwaltung
enthob. Nicht minder wichtig ist die Rigorosen-Ordnung für die
drei weltlichen Facnltäten und eine Reihe vorbereitender Schritte für die Aufhebung
der juridischen Studien-Ordnung.
Zugleich erwachte aber auch der Wunsch mehrerer Landeshauptstädte und
anderer Städte nach Vervielfältigung der Universitäten, deren Professorenzahl seit
1847 sich fast verdreifacht, deren Besuch sich mehr als verdoppelt hat.
Die wichtigsten Bestimmungen über die gegenwärtige Organisation der
österreichischen Universitäten und der nächstverwandten Anstalten lassen sich
in folgende Puncte zusammenfassen.
1) Bis zum Jahre 1870 waren die Referate für die einzelnen Studienabtheilungen beim Unterrichts-Ministerium
getheilt. Das theologische Referat führte 1830 — 1855 A. Goll mayer, bis
1857 Abt J. Simor, 1863 Weihbischof J. Kutschker, seither L. Freiherr v. Hohenbühel;
das juridische seit 184-9 E. Freiherr v. Tomaschek; das medicinische Well bis 1857, J. R. v.
Nadherny bis 1863, seither Hofrath K. Rokitansky; das philosophische 1850 — 1864- J. Mozart,
seither G. Heid er. Im November 1870 übernahm das Gesammt-Referat für Universitäten R. v.
Ehr hart mit Beigebung fachmännischer Beiräthe (Weihbischof Kutschker, Professor Harum <
Hofrath Rokitansky, Ministerialrath Jelinek). Seinem Tode (1873) folgte die abermalige Theilung des
Referates zwischen die Sectionsräthe K. Lemayer (theol. und jur.) und L. Schulz v. Strasznicki
(med. und phil.), mit Beibehaltung der ßeirälhe.
2) Dasselbe erhielt die kais. Sanction am 27. April 1873.