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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Universitäts-Gesetz.

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In  allen  jenen  Beziehungen  war  auch  Stremayr  bemüht,  das  Universitätslehen
  emsig  zu  fördern. 1 )  Die  Aufhebung  der  Josephs-Akademie  (1870)  hot
Gelegenheit,  die  vorzüglichen  Lehrkräfte  und  reichen  Sammlungen  derselben
fiif  die  Wiener  Universität  zu  erwerben  und  an  der  Innsbrucker  Universität  wurde
endlich  die  medicinische  Eacultät  errichtet.  Im  Laufe  der  Jahre  1870  bis  1872  entstanden ­
  45  neue  (theils  ordentliche,  theils  ausserordentliche)  Universitäts-Professuren ­
  und  22  neue  Assistentenstellen.  Die  Berufungen  nahmen  einen  erfolgreichen ­
  Fortgang.  Die  Jahres-Dotationen  für  Sammlungen  und  Hilfsanstalten
stiegen  während  des  gleichen  Zeitraumes  um  den  Betrag  von  24.000  fl.,  wozu
noch  einmalige  Bewilligungen  mit  der  Gesammt-Ziffer  von  mehr  als  125.000  fl.
traten.  Ein  Jahres-Credit  von  15.000  fl.  wurde  mittelst  des  Staats-Voranschlags
in  Anspruch  genommen,  um  wissenschaftliche  Arbeiten  im  Allgemeinen,  namentlich ­
  aber  wissenschaftliche  Reisen,  ausgiebiger  unterstützen  zu  können,  und  das
Institut  der  Preis-Aufgaben  für  Studirende  in  das  Leben  gerufen.  Endlich
wurde  der  seit  Docennien  schmerzlich  vermisste  Neubau  der  Wiener  und  Gratzer
Universität  der  kaiserlichen  Schlussfassung  zugeführt  (1870),  bei  ersterer  das
chemische  Institut  (1871)  und  die  meteorologische  Centralanstalt  (1872)  bereits
beendet.  Auch  in  Prag  und  Krakau  fanden  erhebliche  Neubauten  Statt.
Von  der  grössten  Erheblichkeit  war  das  schon  1870  dem  Reichsrathe
vorgelegte,  1871  (durch  den  Minister  Jirecek)  zurückgezogene,  endlich  1872
mit  geringen  Abänderungen  wieder  vorgelegte  Universitätsgesetz, 2 )  welches ­
  den  Universitäten  den  letzten  Rest  kirchlich-confessionellen  Charakters  abstreifte
  und  die  Doctoren  -  Collegien  des  Einflusses  auf  die  Universitäts-Verwaltung ­
  enthob.  Nicht  minder  wichtig  ist  die  Rigorosen-Ordnung  für  die
drei  weltlichen  Facnltäten  und  eine  Reihe  vorbereitender  Schritte  für  die  Aufhebung ­
  der  juridischen  Studien-Ordnung.
Zugleich  erwachte  aber  auch  der  Wunsch  mehrerer  Landeshauptstädte  und
anderer  Städte  nach  Vervielfältigung  der  Universitäten,  deren  Professorenzahl  seit
1847  sich  fast  verdreifacht,  deren  Besuch  sich  mehr  als  verdoppelt  hat.
Die  wichtigsten  Bestimmungen  über  die  gegenwärtige  Organisation  der
österreichischen  Universitäten  und  der  nächstverwandten  Anstalten  lassen  sich
in  folgende  Puncte  zusammenfassen.

1)  Bis  zum  Jahre  1870  waren  die  Referate  für  die  einzelnen  Studienabtheilungen  beim  Unterrichts-Ministerium ­
  getheilt.  Das  theologische  Referat  führte  1830  —  1855  A.  Goll  mayer,  bis
1857  Abt  J.  Simor,  1863  Weihbischof  J.  Kutschker,  seither  L.  Freiherr  v.  Hohenbühel;
das  juridische  seit  184-9  E.  Freiherr  v.  Tomaschek;  das  medicinische  Well  bis  1857,  J.  R.  v.
Nadherny  bis  1863,  seither  Hofrath  K.  Rokitansky;  das  philosophische  1850  —  1864-  J.  Mozart,
seither  G.  Heid  er.  Im  November  1870  übernahm  das  Gesammt-Referat  für  Universitäten  R.  v.
Ehr  hart  mit  Beigebung  fachmännischer  Beiräthe  (Weihbischof  Kutschker,  Professor  Harum <
Hofrath  Rokitansky,  Ministerialrath  Jelinek).  Seinem  Tode  (1873)  folgte  die  abermalige  Theilung  des
Referates  zwischen  die  Sectionsräthe  K.  Lemayer  (theol.  und  jur.)  und  L.  Schulz  v.  Strasznicki
(med.  und  phil.),  mit  Beibehaltung  der  ßeirälhe.
2)  Dasselbe  erhielt  die  kais.  Sanction  am  27.  April  1873.
            
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