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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Doctorat der Philosophie. 
fleissiger Betheiligung an den praktischen Hebungen im Laboratorium, im letz 
ten Monate, das dritte am Schlüsse des zweiten Studien-Jahrganges abgelegt 
werden; beide sind an der medicinischen Facultät (in Lemberg vor einer 
eigenen Commission) unter Beiziehung eines Gastprüfers zu bestehen. Das 
zweite ist eine praktische Prüfung (Bereitung zweier pharmaeeutischer Prä 
parate und Vornahme einer chemischen Analyse), das dritte eine theoretische 
über allgemeine und pharmaceutische Chemie, Pharmakognosie und Kenntniss 
der Medicinal-Verordnungen für Apotheker. 
Eine misslungene Einzel-Prüfung kann nach drei, eine Gesammt-Prüfung 
nach sechs Monaten wiederholt werden; eine zum zweiten Male gescheiterte 
Gesammt-Prüfung ist nicht mehr wiederholbar. 
Das auf diese Rigorosen begründete Diplom ist jenes eines Magisters 
der Pharmacie. 
Um das Doctorat der Pharmacie (Chemie) zu erlangen, muss der 
Candidat die Maturitätsprüfung bestanden, die Lehr- und Servirzeit in einer 
Apotheke zurückgelegt und in einem dritten Jahrgange der pharmaceutischen 
Studien nochmals sich an den Vorlesungen über Chemie und den praktischen 
Uebungen fleissig betheiligt haben. Er hat ein viertes Rigorosum in der Form 
zweier chemischer Operationen und eines Vortrages darüber vor dem Profcssoren- 
Decan und dem für Pharmaceuten bestimmten Professor der Chemie zu bestehen, 
eine Dissertation vorzulegen und die übliche Disputation zu halten. 1 ) 
37. Um das Doctorat der Philosophie zu erlangen, ist vor Allem eine 
geschriebene oder gedruckte Abhandlung des Candidaten über ein frei gewähltes 
Thema vorzulegen, welche von zwei Referenten geprüft und entweder durch ihre 
Einstimmigkeit oder durch den Ausspruch des Professoren-Collegiums approbirt wird. 
Hierauf folgt das Rigorosum aus der Philosophie, dessen Inhalt und Um 
fang nach der Fachgruppe des Candidaten bestimmt wird, 2 ) endlich jenes aus 
einer Fachgruppe (Geschichte und classische Philologie; Mathematik und Physik 
eine von beiden mit Chemie; eines dieser drei Fächer in Verbindung mit 
einem Zweige der beschreibenden Naturwissenschaften). Doch kann auch das 
Fach-Rigorosum zuerst abgelegt werden. 
Die Prüfungs - Commission besteht aus dem Professoren-Decan und 2 — 4 
Examinatoren, welche zunächst aus der Zahl der ordentlichen, dann der ausser 
ordentlichen Professoren der Prüfungsfächer, endlich jener der nächstverwandten 
Fächer zu entnehmen sind. 
Die Bestimmung der Intervalle zwischen den Rigorosen ist freigegeben. 
Ein misslungenes Rigorosum kann erst nach drei Monaten, ein abermals miss- 
1) Taxen für das Magisterium 8i fl. 30 kr., für das Doctorat 151 fl. 70 kr. 
2) Dem Candidaten ist es sonach frei zu stellen, ein quellenmassiges Studium irgend eines 
Philosophen von Bedeutung, wenigstens in einem Hauptzweige der Philosophie, nachzuweisen. Hat 
der Candidat die Philosophie selbst zum Hauptfache gewählt, so ist die Forderung jenes quellen- 
massigen Sludiums nach allen Hauptzweigen und ihrer Geschichte unerlässlich.
	        
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