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II. Volksschule.
Rechnen, sowie im Katechismus unterwiesen wurden. Ausser diesen Schulen
und den sehr verdienstvoll wirkenden Anstalten einzelner, für den Jugend-Unterricht
gestifteter weiblicher Orden gab es bei den Pfarren derlei Anstalten,
durch die Dominien und die Gemeinden begründet und fast vollkommen
von denselben abhängig. Doch lagen sie, ausserhalb der Landeshauptstädte,
oft viele Stunden weit aus einander und wurden selbst innerhalb jener Städte
fast nur von Kindern der ärmsten Aeitern besucht; die Lehrbücher wimmelten
von Fehlern, die Lehrer kannten weder Methode noch Schulzucht und waren
bei schmalem Einkommen grösstentheils auf Nebenverdienst angewiesen.
Selbst die Regierung Maria Theresia’s beschränkte sich bis zu dem Jalire
1770 darauf, die Anordnungen der Kirche in Betreff der Christenlehre durch
weltliche Strafandrohungen zu unterstützen, den Kindern armer Aeltern die
Benützung des elementaren Unterrichts auch ausserhalb der Ordensschulen zu
ermöglichen und einzelne Misshelligkeiten zwischen der Geistlichkeit, den
Dominien und Gemeinden über Aufnahme und Entlassung der Schullehrer zu
schlichten. Während in ganz Deutschland bereits der regste W ettoifer entbrannte,
der Unwissenheit und Rohheit des Yolkes durch Bildungsanstalten zu steuern,
blieb der Zustand des Elementar-Unterrichts in Oesterreich ein schaudererregender
und der Schulbesuch so gering, dass im Jahre 1770 von 100 schulfähigen Kindern
(als welche man die Kinder vom 5. bis 13. Jahre bezeichnete) selbst in Wien
nur 24, im übrigen Erzherzogthume unter der Enns nur ll>, in Schlesien sogar
nur 4 wirklich in die öffentliche Schule gingen, in der Hauptstadt vielleicht
noch 30 weitere des häuslichen Unterrichts sich erfreuten, der ganze Rest
daselbst und die grosse Mehrzahl der schulfähigen Kinder auf dem flachen
Lande ohne jeden Unterricht aufwuchs.
Doch fehlte es auch in dieser Zeit nicht an Bemühungen zur Verbesserung
und Verallgemeinung der Elementarschulen. Mehr als die adelige Akademie
zu Kremsmünster, die theresianische Ritter-Akademie, die savoyische Akademie
und das löwenburgische Conviet in Wien, die Ritter-Akademie in Innsbruck
welche ihre adeligen Zöglinge hauptsächlich in die Mittelschule einfuhrten
wirkten in dieser Beziehung das seit 1743 allmälig heranwachsende Waisenhaus
in Wien 1 ) und die gleichen Institute zu Gratz und Klagenfurt. Für
Mähren erlangte schon 1752 der Reformplan Prokop’s von Rabstein die Genehmigung
der Kaiserin, einige Schulbücher wurden nach demselben entwoifen,
bis der siebenjährige Krieg dazwischentrat. Im Jahre 170(3 wurde ein der
schlesischen Schulordnung nachgebildeter „Entwurf zur gründlichen Verbesserung
der Trivialschulen” in Verhandlung genommen, in den nächstfolgenden Jahren
jene Schulordnung und die bisher nur im Wiener Waisenhause angenommene
Sagan’sche Lehrmethode in Tirol versuchsweise eingebürgert.
Den ersten Anstoss zu einer durchgreifenden Regeneration des öster-1)
Die glänzenden Leistungen desselben unter Parliamer’s Leitung (seit 17u9) werden in
zahlreichen Schilderungen fremder Uesucher anerkannt.