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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

276 Krakauer und Triester Akademie. 
21. Die Krakauer technische Akademie, welche aut den Charakter 
einer Hochschule keinen Anspruch machen kann, ist gegenwärtig noch in der 
Weise organisirt, wie sie beim TJebergange Krakau’s an Oesterreich im Jahre 
1846 übernommen wurde. 
An derselben besteht neben der technischen Abtheilung eine Kunst 
schule (für Malerei) und eine Musikschule. Die Umgestaltung der tech 
nischen Abtheilung in eine mittlere Gewerbeschule und die Lostrennung und 
selbstständige Stellung der Kunst- und Musikschule sind in nächste Aussicht 
genommen und haben bereits im Principe die kaiserliche Genehmigung erlangt. 
Die Anstalt steht unter einem provisorischen Director und hat gegen 
wärtig nur Supplenten in Verwendung. 
22. Die Handels- und nautische Akademie in Triest besteht als 
Staatsanstalt aus einer nautischen und einer commerciellen Abtheilung und einem 
Schiffbaucurse, sämmtlich unter der Leitung eines gemeinsamen Directors. 
Die nautische Abtheilung, welche mit den übrigen nautischen Schulen 
gleiche Einrichtung theilt, vermittelt den nautischen Unterricht in einem zwei 
jährigen Curse an Schüler, welche das 14. Lebensjahr vollendet und eine Auf 
nahmsprüfung aus der italiänischen Sprache und Arithmetik bestanden haben. 
Lehrgegenstände sind: Religionslehre, italiänische Sprache, Arithmetik, Algebra 
und Geometrie, Trigonometrie, nautische Astronomie, Schiffs -Nomenclatur und 
Ausrüstung, Schiffs - Manöver, Handels-, Wechsel- und Seerecht, Bordbuch 
führung, Zeichnen von Schiffstheilen und Seeknoten, Geographie, Schönschreiben, 
Schiffshygiene. 
Die co mmercielle Abtheilung fordert als Bedingung für die Aufnahme 
eines ordentlichen Schülers den Nachweis des zurückgelegten Unter-Gymna 
siums oder der Unter - Realschule oder die Ablegung einer Aufnahmsprüfung 
aus den wesentlichsten Gegenständen des Unter-Gymnasiums oder der Unter 
Realschule, welche letztere nur nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre stattfinden 
kann. Als ausserordentliche Schüler werden nach zurückgelegtem 15. Jahre 
auch junge Männer aus der commerciellen Praxis gegen Aufnahmsprüfung 
über die Vorbereitungs-Gegenstände der zu hörenden Lehrfächer zugelassen. 
In den drei Jahrescursen dieser Abtheilung wird gelehrt: Religionslehre, 
Handelskunde und National-Oekonomie, Handels-Arithmetik, Buchhaltung, Handels 
geographie und Handelsstatistik, Cultur- und Handelsgeschichte, deutsche und 
italiänische Sprache und Geschäftsstyl, Handels-, Wechsel- und Seerecht, In 
dustrial- und Doganal-Gesetzkunde, Naturgeschichte, Physik, Chemie und W aaren- 
kunde, Bankpraxis, Schönschreiben. Als Preifächer bestehen französische, eng 
lische und neugriechische Sprache, Staatsrechnungs-Wissenschaft, Zeichnen. 
Der Schiffsbaucurs hat wissenschaftliche Ausbildung im Schiffsbau zum 
Zwecke und vermittelt den diessfälligen Unterricht in einem zweijährigen Lehr 
gänge. Unterrichtsfächer sind: Mechanik, Theorie der Maschinen auf Grund 
lage der nöthigen Kenntnisse aus der höheren Mathematik, Schiffsbau (empi-
	        
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