Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

276  Krakauer  und  Triester  Akademie.
21.  Die  Krakauer  technische  Akademie,  welche  aut  den  Charakter
einer  Hochschule  keinen  Anspruch  machen  kann,  ist  gegenwärtig  noch  in  der
Weise  organisirt,  wie  sie  beim  TJebergange  Krakau’s  an  Oesterreich  im  Jahre
1846  übernommen  wurde.
An  derselben  besteht  neben  der  technischen  Abtheilung  eine  Kunstschule ­
  (für  Malerei)  und  eine  Musikschule.  Die  Umgestaltung  der  technischen ­
  Abtheilung  in  eine  mittlere  Gewerbeschule  und  die  Lostrennung  und
selbstständige  Stellung  der  Kunst-  und  Musikschule  sind  in  nächste  Aussicht
genommen  und  haben  bereits  im  Principe  die  kaiserliche  Genehmigung  erlangt.
Die  Anstalt  steht  unter  einem  provisorischen  Director  und  hat  gegenwärtig ­
  nur  Supplenten  in  Verwendung.
22.  Die  Handels-  und  nautische  Akademie  in  Triest  besteht  als
Staatsanstalt  aus  einer  nautischen  und  einer  commerciellen  Abtheilung  und  einem
Schiffbaucurse,  sämmtlich  unter  der  Leitung  eines  gemeinsamen  Directors.
Die  nautische  Abtheilung,  welche  mit  den  übrigen  nautischen  Schulen
gleiche  Einrichtung  theilt,  vermittelt  den  nautischen  Unterricht  in  einem  zweijährigen ­
  Curse  an  Schüler,  welche  das  14.  Lebensjahr  vollendet  und  eine  Aufnahmsprüfung ­
  aus  der  italiänischen  Sprache  und  Arithmetik  bestanden  haben.
Lehrgegenstände  sind:  Religionslehre,  italiänische  Sprache,  Arithmetik,  Algebra
und  Geometrie,  Trigonometrie,  nautische  Astronomie,  Schiffs  -Nomenclatur  und
Ausrüstung,  Schiffs  -  Manöver,  Handels-,  Wechsel-  und  Seerecht,  Bordbuchführung, ­
  Zeichnen  von  Schiffstheilen  und  Seeknoten,  Geographie,  Schönschreiben,
Schiffshygiene.
Die  co  mmercielle  Abtheilung  fordert  als  Bedingung  für  die  Aufnahme
eines  ordentlichen  Schülers  den  Nachweis  des  zurückgelegten  Unter-Gymnasiums ­
  oder  der  Unter  -  Realschule  oder  die  Ablegung  einer  Aufnahmsprüfung
aus  den  wesentlichsten  Gegenständen  des  Unter-Gymnasiums  oder  der  Unter
Realschule,  welche  letztere  nur  nach  zurückgelegtem  14.  Lebensjahre  stattfinden
kann.  Als  ausserordentliche  Schüler  werden  nach  zurückgelegtem  15.  Jahre
auch  junge  Männer  aus  der  commerciellen  Praxis  gegen  Aufnahmsprüfung
über  die  Vorbereitungs-Gegenstände  der  zu  hörenden  Lehrfächer  zugelassen.
In  den  drei  Jahrescursen  dieser  Abtheilung  wird  gelehrt:  Religionslehre,
Handelskunde  und  National-Oekonomie,  Handels-Arithmetik,  Buchhaltung,  Handelsgeographie ­
  und  Handelsstatistik,  Cultur-  und  Handelsgeschichte,  deutsche  und
italiänische  Sprache  und  Geschäftsstyl,  Handels-,  Wechsel-  und  Seerecht,  Industrial- ­
  und  Doganal-Gesetzkunde,  Naturgeschichte,  Physik,  Chemie  und  W  aarenkunde,
  Bankpraxis,  Schönschreiben.  Als  Preifächer  bestehen  französische,  englische ­
  und  neugriechische  Sprache,  Staatsrechnungs-Wissenschaft,  Zeichnen.
Der  Schiffsbaucurs  hat  wissenschaftliche  Ausbildung  im  Schiffsbau  zum
Zwecke  und  vermittelt  den  diessfälligen  Unterricht  in  einem  zweijährigen  Lehrgänge. ­
  Unterrichtsfächer  sind:  Mechanik,  Theorie  der  Maschinen  auf  Grundlage ­
  der  nöthigen  Kenntnisse  aus  der  höheren  Mathematik,  Schiffsbau  (empi-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.