in der Vorausstellung.
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verschiedenen Schulen zugetheilt sind, nach den Hausnummern nachgewiesen
wurde, gab das nöthige Material, auf dessen Grundlage der Landesschulrath
sowohl seine weiteren Verfügungen treffen, als auch die Karte der Einschulung
herstellen konnte. Obwohl zunächst für administrative Zwecke des Landes
selbst bestimmt, verdient diese mit grosser Accuratesse hergestellte Karte auch
in weitern Kreisen die vollste Beachtung. Die Gränzen jedes einzelnen Schul
gebietes mit allen von demselben begriffenen Ansiedlungen sind eingezeichnet
und dabei ist durch deutlich unterscheidbare Markirung abzunehmen, ob die
Schulgränze mit jener der Orts- oder Catastralgemeinde zusammenfällt oder
nicht. Es wäre der Schulbehörde jeder Provinz ein so herrlicher und nütz
licher Apparat, wie er in dieser Karte und den Erhebungs-Tabellen geschaffen
ist, zu wünschen.
Mocnik’s sehr nett ausgeführte Karte des relativen Schulbesuches theilt
diesen in 7 Stufen ab, mit 66—70, 71 —75, 76 — 80, 81 — 85, 86 — 90,
91 — 95 und 96—100 Percent der schulpflichtigen Kinder, welche wirklich
die Schule besuchen.
Leider muss hier ein Irrthum aufgedeckt werden, in welchen ebenso
Mocnik, als Schwämmet für Ober-Oesterreich und die weiter zu besprechende
Statistik der Volksschule in Böhmen verfällt. Alle diese Arbeiten nehmen
die Zahlen der Schulpflichtigen so an, wie sie von den Bezirks-Schulinspectoren
bei der Erhebung für 1870 —1871 geliefert wurden, und berechnen auf dieser
Grundlage den relativen Schulbesuch
in Ober-Oesterreich mit 96 Procent
in Steiermark mit ... 7a
’ i)
in Böhmen mit 94
Die Tabellen der Bezirks - Schulinspectoren sondern die schulpflichtigen
Kinder in solche von 6 bis 12 und von 13 bis 14 Jahren. Es musste daher
sofort auffallen, dass sich
in Oberösterreich unter 86.700 Pflichtigen 12.400
in Steiermark unter 127.600 „ 20.900
in Böhmen unter 744.900 „ 97.400
Kinder im 13. und 14. Jahre befinden sollen, wornach diese zweijährige Periode
nur den 6. bis 8. Theil der vorausgehenden sechsjährigen umfassen würde.
Diess legt die Vermuthung nahe, dass insbesondere bei Erhebung der schul
pflichtigen Kinder im 13. und 14. Jahre von den Bezirks-Schulinspectoren nicht
mit voller Umsicht vorgegangen worden sei.
Glücklicherweise gibt die Volkszählung vom 31. December 1867 eine
andere, vollkommen verlässliche Quelle an die Hand, welcher sich die Zahl
der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder möglichst genau entnehmen
lässt. Bei dieser V olkszählung wurde die anwesende Bevölkerung nach den
einzelnen Altersjahren erhoben und dabei individuell und zwar mit durchgängiger
Einsichtnahme in die Geburtsscheine vorgegangen. Hierbei aber ergaben sich