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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Erfolge  der  joscphinischen  Zeit.

dass  die  Ungeheuern  Fortschritte  deutscher  Pädagogik,  welche  jenen  Standpunct
bereits  weit  überflügelt  hatten,  für  Oesterreich  nicht  vorhanden  zu  sein  schienen.
Ungemein  folgenschwer  war  auch  die  Verfügung,  dass  in  den  Städten
durchgehends  und  auf  dem  Lande  überall,  wo  es  nur  thunlich  erschien,  der
Volksschul-Unterricht  nur  in  deutscher  Sprache  gegeben  werden  solle.  Seit
dieser  Zeit  wurde  der  Name  „deutsche  Schulen”  für  die  Volksschulen
Oesterreichs  allgemein  üblich,  aber  auch  die  Abneigung  eines  grossen  Theils
der  nicht-deutschen  Nationalitäten  gegen  dieselben  begründet.
Was  ausserhalb  des  eigentlichen  Unterrichts  im  Wege  der  strenge  bindenden ­
  Gesetzgebung  geordnet  werden  konnte,  geschah  übrigens  in  vollem  Masse.
Mit  Strenge  wurde  darauf  gesehen,  dass  nur  geprüfte  Lehrer  angestellt
wurden,  und  diese  Vorschrift  namentlich  den  Gemeinden  eingeprägt;  derartige
Lehrer  konnten  dann  auch  nur  von  der  politischen  Landesbehörde,  welche  ihre
Anstellung  bestätigte,  des  Dienstes  enthoben  werden.
Von  den  nützlichen  Fertigkeiten  sollte  vor  Allem  der  Gesang  eine
besondere  Berücksichtigung  in  der  Volksschule  erfahren,  aber  auch  der
Unterricht  in  weiblichen  Handarbeiten  mit  aller  Energie  betrieben  werden. 1 )
Die  allgemeine  Disciplinar-Vorschrift 2 )  des  „Normal-Instituts”  hatte
zum  Zwecke,  die  körperliche  Züchtigung  und  das  Knieen  in  der  Schule  nur  für
äusserste  Fälle  bei  den  Schülern  der  untersten  Classen  zu  gestatten.  Als
Belohnungen  und  Strafen  wurden  in  der  Regel  nur  öffentliche  Auszeichnungen
und  Beschämungen,  die  Ehren-  und  Schandplätze,  das  Einträgen  in  die  Ehrenund
  Schandbücher  u.  dgl.  zugelassen.
Für  die  erwachsene  Jugend  sorgte  ein  Wiederholungs-Unterricht,
dessen  Abhaltung  an  jedem  Sonn-  und  Feiertage  zu  den  Obliegenheiten  des
Lehrers  gehörte.
Selbst  auf  die  Schulgebäude  erstreckte  sich  die  organisatorische  Thätigkeit
  der  Gesetzgebung;  für  Landschul-Gebäude  wurden  eigene  Muster-Risse
adprobirt  und  die  Vorlegung  der  Kostenüberschläge  nach  Wien  angeordnet,
sobald  ein  öffentlicher  Fond  bei  dem  Bau  intervenirte.
Noch  war  auch  auf  dem  Gebiete  des  Volksschulwesens  Vieles  zu  thun,  als
Joseph  II.  zu  früh  seinem  Wirken  entrückt  wurde  (20.  Februar  1790).
Leopold’s  H.  kurze  Regierung  und  Martinis  Einfluss  ging  für  die
Volksschule  fast  spurlos  vorüber;  desto  entscheidender  war,  was  Kaiser  Franz
auf  Grund  der  Vorschläge  Rotten  hann’s  verfügte.  Rottenhann  suchte  die  Aufgabe ­
  der  Trivialschule  darin,  „die  arbeitenden  Volksclassen  zu  recht  herzlich
guten,  lenksamen  und  geschäftigen  Menschen  zu  machen”;  er  meinte,  mit
Zurückführung  des  Landschulwesens  in  „gehörige”  Schranken  würde  sich  auch
1)  In  dieser  Beziehung  stand  Böhmen  allen  anderen  Ländern  der  Monarchie  voran;  im
Jahre  1790  bestanden  bereits  232  Industrial-Schulen  im  Lande,  deren  Arbeits-Protocolle  einen
sehr  beträchtlichen  Schätzungswerth  herausstellten.
2)  In  dieser  Rücksicht  war  besonders  Gall’s  Nachfolger  (seit  1789),  J.  Spendou,  thätig.
            
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