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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Rottenhann’s  Reaction.

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die  Abneigung  vieler  Obrigkeiten,  Seelsorger  und  selbst  Gemeinden  wider  die
Schulverbesserung  legen  ;  die  Lehrerstellen  könnten  leicht  an  einfache  Handwei’ker
  übertragen,  die  Industrial-Arbeiten  mit  dem  Schulunterrichte  in  Verbindung ­
  gebracht,  das  Schulgeld  aber  aufgehoben  werden.  Die  Schulen  der
kleineren  Städte  hätten  sich  nur  wenig  von  den  Landschulen  zu  unterscheiden,
in  den  grösseren  Städten  aber  neben  den  Trivialschulen  eigene  Hauptschulen
für  die  Kinder  derjenigen  Bürger  zu  bestehen,  welche  die  Aussicht  auf  eine
gelehrte  Erziehung  haben.  Hier  könnte  das  Schulgeld  als  Ausschliessungsmittel ­
  für  die  grosse  Menge  aufrecht  erhalten,  den  fähigen  Armen  durch  Stipendien ­
  unter  die  Arme  gegriffen  werden.  Aller  Volksunterricht  sei  mit  dem
Cultus  zu  verweben,  die  Erziehung  der  Mädchen  aber  in  den  Städten  ganz  den
Klöstern,  namentlich  den  englischen  Fräuleins,  zu  überlassen.
Aus  den  Berathungen  der  Studien-Bevisions-Commission,  welche
übrigens  den  bisherigen  Leistungen  auf  diesem  Gebiete  eine  viel  grössere  Anerkennung, ­
  als  Bottenhann,  zollte,  ging  ein  Entwurf  zur  Einrichtung  und  Organisation ­
  der  Volksschulen  hervor,  welcher  im  Jahre  1804  als  „Plan  einer  künftigen ­
  Verfassung  und  Leitung  des  ganzen  deutschen  Schulwesens”  die  kaiserliche ­
  Sanction  erhielt.
Aus  demselben  erwuchs  endlich  am  11.  August  1805  jener  Schul-Codex,
welcher  unter  dem  Namen  „Politische  Verfassung  der  deutschen  Volksschulen” ­
  ihre  Zustände  bis  in  die  jüngste  Zeit  beherrschte.  Aus  seinen
Bestimmungen  sind  —  von  der  an  anderer  Stelle  erwähnten  Uebergabe  der
Schulverwaltung  an  die  Kirchenbehörden  abgesehen  —  folgende  die  wichtigsten  1 ).
„Trivialschulen  sollen  überall  bestehen,  wo  ein  Pfarrbuch  gehalten
wird,  auf  dem  Lande  und  in  den  Städten.  Trennung  der  Mädchen  von  den
Knaben  ist  wünschenswerth,  namentlich  aber  wird  sie  in  den  Städten  anempfohlen; ­
  wo  die  Einrichtung  eigener  Mädchenschulen  unthunlich  ist,  sollen
die  Mädchen  auf  eigenen  Bänken  abgesondert  sitzen.  In  jedem  Kreise  soll
mindestens  eine  Hauptschule  aus  vier  Classen  bestehen,  deren  dritte  Olasse
Mädchen  nur  dort  besuchen  dürfen,  wo  keine  besonderen  Mädchenschulen
gehalten  werden.  Die  Hauptschule  einer  Landeshauptstadt  ist  Normal-  oder
Mu  sterschule.  In  den  Landeshauptstädten  sollen  auch  eigene  Mädchenschulen
für  gebildete  Stände  errichtet  und  mit  Lehrerinnen  bestellt  werden.’’
„Die  Kinder  der  Trivialschulen  gehören  zu  denjenigen  Classen  von  Menschen
in  Städten  und  auf  dem  Lande,  die  ihren  Unterhalt  beinahe  bloss  durch  Anstrengung ­
  ihrer  physischen  Kräfte  erwerben.  Da  es  nun  alle  Mal  ein  Hauptfehler ­
  der  Volksbildung  ist,  wenn  sie  einseitig  auf  die  Bildung  einer  einzigen
Seelenkraft  hinausgeht,  oder  wenn  sie  bei  der  übereinstimmenden  Ausbildung
aller  Seelenkräfte  nicht  auf  das  Bedürfniss  der  Classe,  die  sie  bearbeitet  und

1)  Diese  Stellen  finden  sich  wörtlich  theils  im  Schul-Codex,  theils  in  dem  ihm  zu  Grunde
liegenden  und  zur  Motivirung  dienenden  „Plane”.

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