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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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1805—1848.

Wendung  des  Messner-  und  Chorregenten-Dienstes  {in  dieselben  anbefohlen,
das  Schulgeld  nach  den  Local-Verhältnissen  geregelt,  dem  gesammten  Lehrstande ­
  einige  Anerkennung  durch  Einreihung  unter  die  „Honoratioren”  und
Aufnahme  in  eine  Rangsclasse  des  Staatsdienstes  und  durch  die  erneuerte
Zuerkennung  der  beständigen  Militär-Befreiung  an  die  Lehrer  und  der  zeitlichen ­
  an  die  Gehilfen  gewährt,  hiefiir  aber  jeder  Betrieb  von  Gewerben
untersagt,  bei  Pensionirungen  der  Hauptschullehrer  und  ihrer  Hinterbliebenen
eine  günstigere  Behandlung  in  Aussicht  gestellt, 1 )  die  Abhaltung  von  Nachstunden
  auch  an  Normal-  und  Hauptschulen  gestattet  wurde;
b)  einige  Erweiterungen  des  Bildungskreises  der  Lehramts  -  Candidaten,  indem
die  Zahl  der  Präparanden-Curse  vermindert,  die  Dauer  des  Unterrichtes
hingegen  auf  sechs  Monate  verlängert,  die  Einführung  des  Musik  -  Unterrichtes ­
  für  Präparanden  begünstigt,  nach  und  nach  für  alle  erledigten  Lehrstellen ­
  eine  Concurs-Ausschreibung  angeordnet,  endlich  im  Jahre  1840  die
Eröffnung  eines  pädagogischen  Curses  für  Lehrerinnen  in  Wien  verfügt  wurde;
c)  eine  geschärfte  Controlle  bei  allen  Anstellungen  im  Lehramte,  von  welchen
jeder  Ausländer  ausgeschlossen  blieb,  während  alle  Lehrindividuen  an  Normal- ­
  und  Hauptschulen,  die  ein  Dccret  der  politischen  Landesbehördo
erhielten,  sich  einem  Probe-Triennium  unterwerfen  mussten;
d)  die  Vermehrung  der  Schulenzahl  durch  die  Anordnung  des  Excurrendo-Unterrichts
  und  Einschärfung  der  Schulpflicht,  welche  noch  speciell  an  eine
bestimmte  Schule  gebunden  wurde;
e)  die  wiederholte  Regelung  der  Schulstunden  und  die  Verlegung  der  Schul-Eerien;

f)  die  obligatorische  Einführung  und  dctaillirte  Organisirung  des
Wieder  ho  lungs  -  Unterrichts  (16.  September  1816),  für  welchen  die
Schulpflichtigkeit  (mit  Ausnahme  der  Gymnasialschüler,  der  absolvirten  Schüler
der  vierten  Classe,  der  Knaben  und  Mädchen  aus  höheren  Ständen)  bis  zum
vollendeten  15.  Lebensjahre  oder  dem  Ende  einer  Gowerbs  -  Lehrzeit  ausgedehnt ­
  wurde  und  die  wiederholte  Einschärfung  der  Sorge  für  fleissigen  Besuch ­
  desselben,  sowie  die  Massnahmen  zur  Sicherstellung  des  Unterrichtes
der  Kinder  von  Fabriksarbeitern;
9)  die  nachdrücklichste  Betonung  des  Religions-Unterrichtes  an  der  Volksschule,
die  Anordnung  des  täglichen  gemeinsamen  Gottesdienstes  und  der  viermaligen ­
  gemeinschaftlichen  Beichte  und  Communion  an  jeder  Volksschule,
die  Ausschliessung  jedes  Akatholiken  von  Erziehung  oder  Unterricht  eines
katholischen  Kindes;

1)  Auch  den  meistens  sehr  karg  dotirten  Collegien  der  Piaristen  wurde  einige  Verbesserung
dadurch  zu  Theil,  dass  Directoren  und  Lehrer  ihrer  Hauptschulen  bei  vorzüglicher  Verwendung  aus
dem  Schulfonde  remunerirt  werden  sollten,  wogegen  sie  sich  aber  auch  der  Lehramts-Prüfung
zu  unterziehen  und  ihre  Schulen  fortan  der  allgemeinen  Schnldistricts  -  Aufsicht  zu  unterstellen
hatlen.
            
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