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1805—1848.
Wendung des Messner- und Chorregenten-Dienstes {in dieselben anbefohlen,
das Schulgeld nach den Local-Verhältnissen geregelt, dem gesammten Lehrstande
einige Anerkennung durch Einreihung unter die „Honoratioren” und
Aufnahme in eine Rangsclasse des Staatsdienstes und durch die erneuerte
Zuerkennung der beständigen Militär-Befreiung an die Lehrer und der zeitlichen
an die Gehilfen gewährt, hiefiir aber jeder Betrieb von Gewerben
untersagt, bei Pensionirungen der Hauptschullehrer und ihrer Hinterbliebenen
eine günstigere Behandlung in Aussicht gestellt, 1 ) die Abhaltung von Nachstunden
auch an Normal- und Hauptschulen gestattet wurde;
b) einige Erweiterungen des Bildungskreises der Lehramts - Candidaten, indem
die Zahl der Präparanden-Curse vermindert, die Dauer des Unterrichtes
hingegen auf sechs Monate verlängert, die Einführung des Musik - Unterrichtes
für Präparanden begünstigt, nach und nach für alle erledigten Lehrstellen
eine Concurs-Ausschreibung angeordnet, endlich im Jahre 1840 die
Eröffnung eines pädagogischen Curses für Lehrerinnen in Wien verfügt wurde;
c) eine geschärfte Controlle bei allen Anstellungen im Lehramte, von welchen
jeder Ausländer ausgeschlossen blieb, während alle Lehrindividuen an Normal-
und Hauptschulen, die ein Dccret der politischen Landesbehördo
erhielten, sich einem Probe-Triennium unterwerfen mussten;
d) die Vermehrung der Schulenzahl durch die Anordnung des Excurrendo-Unterrichts
und Einschärfung der Schulpflicht, welche noch speciell an eine
bestimmte Schule gebunden wurde;
e) die wiederholte Regelung der Schulstunden und die Verlegung der Schul-Eerien;
f) die obligatorische Einführung und dctaillirte Organisirung des
Wieder ho lungs - Unterrichts (16. September 1816), für welchen die
Schulpflichtigkeit (mit Ausnahme der Gymnasialschüler, der absolvirten Schüler
der vierten Classe, der Knaben und Mädchen aus höheren Ständen) bis zum
vollendeten 15. Lebensjahre oder dem Ende einer Gowerbs - Lehrzeit ausgedehnt
wurde und die wiederholte Einschärfung der Sorge für fleissigen Besuch
desselben, sowie die Massnahmen zur Sicherstellung des Unterrichtes
der Kinder von Fabriksarbeitern;
9) die nachdrücklichste Betonung des Religions-Unterrichtes an der Volksschule,
die Anordnung des täglichen gemeinsamen Gottesdienstes und der viermaligen
gemeinschaftlichen Beichte und Communion an jeder Volksschule,
die Ausschliessung jedes Akatholiken von Erziehung oder Unterricht eines
katholischen Kindes;
1) Auch den meistens sehr karg dotirten Collegien der Piaristen wurde einige Verbesserung
dadurch zu Theil, dass Directoren und Lehrer ihrer Hauptschulen bei vorzüglicher Verwendung aus
dem Schulfonde remunerirt werden sollten, wogegen sie sich aber auch der Lehramts-Prüfung
zu unterziehen und ihre Schulen fortan der allgemeinen Schnldistricts - Aufsicht zu unterstellen
hatlen.