Ergebnisse dieser Periode.
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h) zahlreiche Verordnungen über die Concurrenz-Leistungen, über die Beiziehung
der Ueberschüsse des Kirchenvermögens, über die Dotations-Beiträge aus
dem Schulfonde u. dgl. m.;
i) die möglichste Einschränkung aller Privat-Lehranstalten, deren jede, selbst
für ein specielles Fach errichtete, an die Bewilligung der politischen
Landesbehörde gebunden wurde und nur vom Consistorium genehmigte
Lehrer verwenden durfte, — und die Herstellung einer strengen Ueber-
wachung derselben.
Der Wirkungskreis der politischen Schulverfassung erweiterte sich aber auch
innerhalb jener vierzig Jahre durch die Einbeziehung Tirols, Dalmatiens, des
lombardisch - venetianischen Königreichs und der Militärgränze. Für Tirol
bedurfte das Gesetz nur geringe Abänderungen, welche sich hauptsächlich auf
das Hinwegfallen des persönlichen Unterthänigkeits -Yerhältnisses bezogen. Für
das lombardisch - venetianische Königreich erfloss am 12. September 1818
ein eigenes regolamento per le scuole elementari, welches sich in mehreren
wesentlichen Puncten (namentlich im Mangel des Schulpatronats, in der Unent-
geldlichkeit des Unterrichts und dem Entfallen der sogenannten gemischten
Schulen) von der „politischen Schulverfassung” unterschied. Für Dalmatien
wurde ein der „politischen Schulverfassung” nachgebildetes regolamento am
8. April 1822 genehmigt. In der Militärgränze endlich, welche schon zu
Maria Theresia’s Zeit in den Kreis der Schulverbesserung gezogen worden war,
seither G Normalschulen, deutsche Schulen in jedem Compagniebezirk auf Kosten
des Landes und Nationalschulen in den städtisch organisirten Corporationen (den
„freien Militär - Communitäten”) besass, wurde die „politische Schulverfassung”
im Jahre 1816 eingefuhrt.
Um das in dieser Art zum Abschlüsse gelangte Volksschulwesen nach
seinen Ergebnissen einigermassen würdigen zu können, mögen einige statisti
sche Daten dienen.
Im Jahre 1808 zählte
Land
Haupt-
Trivial-
Mädchen-
Schul
besuchende
Kinder
Schulen
13
3
9
31
14
1.048
331
431
2.359
1.661
3
2
6
37
10
102.197
38.547
34.021
251.491
148.442
Oesterreich unter der Enns . .
Oesterreich ob der Enns . . .
(nach der damaligen Begrenzung)
Steiermark mit Unter-Kärnten .
Böhmen
Mähren und Schlesien ....
Für Galizien und Bukowina sind die Daten jenes Jahres so mangelhaft, dass
sie keiner Zusammenstellung fähig erscheinen.
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