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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Verbesserungen  der  Volksschul-Einrichtungen  1849  —  1860.  39
sich  verwandelten,  die  Sonderung  in  drei  Classen  anempfohlen.  ’)  Die  formelle ­
  Abtheilung  in  drei  Classen  erfolgte  jedoch  erst,  als  die  Hauptschulen
viorclassig  eingerichtet  wurden,  wozu  der  Ministerial-Erlass  vom  15.  Decomber
1853  den  Anstoss  gab,  während  jener  vom  23.  März  1855  durch  Normirung
aller  wesentlichen  Verhältnisse  einer  solchen  Schule  die  sofortige  Ausführung
vermittelte. 2 )
Die  Erhebung  von  Trivialschulen  zu  eigentlichen  Hauptschulen  musste  an
gewisse  Bedingungen  geknüpft  werden;  um  so  mehr  wurde  die  Bildung  von
Pfarr-Hauptschulen  fortwährend  begünstigt,  die  innere  Einrichtung  derselben
durch  die  Normal-Vorschrift  vom  23.  Eebruar  1852  organisirt  und  die  äussere
Stellung  durch  zahlreiche  Verordnungen  näher  bestimmt.  Eben  so  wurde  der
Organisation  eigener  Mädchenschulen  eine  besondere  Sorgfalt  zugewendet.
Das  Wesen  einer  Normalschule  wurde  neuerdings  präcisirt  und  damit
zugleich  die  Einreihung  der  bisherigen  Kreis-Hauptschulen  (in  Böhmen,  Mähren,
Schlesien  und  Galizien)  unter  die  Normalschulen  aufgehoben.
Die  Bürgerschulen  erhielten,  nach  mancherlei  vorläufigen  Verfügungen,
am  13.  August  1851  einen  Lehrplan,  welcher  sie  den  selbständigen  Hnter-Realschulen ­
  möglichst  annäherte.
Auch  die  Errichtung  der  wesentlich  als  Fortbildungs-Anstalt  aufzufassenden
Wiederholungs-Schulen  wurde  im  Allgemeinen  festgestellt,  die  Bcthciligung
der  Lehrer  daran  eingeschärft  und  durch  Remunerationen  gefördert,  der  Besuch
einer  besonderen  Aufmerksamkeit  der  Behörden  anempfohlen.
Endlich  wurde  zwar  die  Ertheilung  des  häuslichen  Unterrichts  von  manchen
herkömmlichen  Beschränkungen  befreit,  aber  die  Einrichtung  förmlicher  Privatschulen ­
  und  Erziehungs-Anstalten  einer  Normirung  mit  genauer  Umgränzung
der  staatlichen  Einflussnahme  unterzogen.
Auch  die  Verhältnisse  des  Schulbücher-Verlags  wurden  dahin  modificirt,
  dass,  nach  Aufhebung  der  meisten  Provincial-Bücherverläge,  die  Wiener
Direction  aus  einer  kleinen  Landesanstalt,  welche  eigentlich  als  Departement
des  erzbischöflichen  Consistoriums  fungirte,  zu  einer  Reichsanstalt  erwuchs,  und
die  Vertheilungen  von  Armen-Büchern  geregelt.
Mit  besonderem  Nachdrucke  arbeitete  das  Ministerium  dahin,  dass  die
Wichtigkeit  des  Unterrichts  in  der  deutschen  Sprache  nicht  verkannt  und  den

1)  Vom  Detail  sind  zu  erwähnen:
a)  die  Bestimmungen  über  den  Religions-Unterricht,  namentlich  an  israelitischen  Schulen;
b)  die  Regelung  des  Classenlehrer-Systems  und  des  Aufsteigens  der  Lehrer  mit  den  C.lassen;
c)  die  Anordnungen  über  den  Unterricht  in  der  Landwirthschaft,  dem  Obstbau,  der  Bienen-  und
Seidenzucht  u.  s.  w.,  im  Gesänge  u.  s.  f.
2)  Zur  Ergänzung  dienten:
a)  die  Normalvorschrift  über  Dauer  des  Schuljahres  und  der  Ferien;
b)  die  Festsetzung  des  Schulgeldes;
c)  die  zahlreichen  Bestimmungen  über  Anstellungen  von  Direcloren,  Katecheten  und  Lehrern;
d)  die  Anordnungen  über  das  Aufsteigen  der  Lehrer  mit  den  Classen.
            
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