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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Verbesserungen der Volksschul-Einrichtungen 1849 — 1860. 39 
sich verwandelten, die Sonderung in drei Classen anempfohlen. ’) Die for 
melle Abtheilung in drei Classen erfolgte jedoch erst, als die Hauptschulen 
viorclassig eingerichtet wurden, wozu der Ministerial-Erlass vom 15. Decomber 
1853 den Anstoss gab, während jener vom 23. März 1855 durch Normirung 
aller wesentlichen Verhältnisse einer solchen Schule die sofortige Ausführung 
vermittelte. 2 ) 
Die Erhebung von Trivialschulen zu eigentlichen Hauptschulen musste an 
gewisse Bedingungen geknüpft werden; um so mehr wurde die Bildung von 
Pfarr-Hauptschulen fortwährend begünstigt, die innere Einrichtung derselben 
durch die Normal-Vorschrift vom 23. Eebruar 1852 organisirt und die äussere 
Stellung durch zahlreiche Verordnungen näher bestimmt. Eben so wurde der 
Organisation eigener Mädchenschulen eine besondere Sorgfalt zugewendet. 
Das Wesen einer Normalschule wurde neuerdings präcisirt und damit 
zugleich die Einreihung der bisherigen Kreis-Hauptschulen (in Böhmen, Mähren, 
Schlesien und Galizien) unter die Normalschulen aufgehoben. 
Die Bürgerschulen erhielten, nach mancherlei vorläufigen Verfügungen, 
am 13. August 1851 einen Lehrplan, welcher sie den selbständigen Hnter-Real 
schulen möglichst annäherte. 
Auch die Errichtung der wesentlich als Fortbildungs-Anstalt aufzufassenden 
Wiederholungs-Schulen wurde im Allgemeinen festgestellt, die Bcthciligung 
der Lehrer daran eingeschärft und durch Remunerationen gefördert, der Besuch 
einer besonderen Aufmerksamkeit der Behörden anempfohlen. 
Endlich wurde zwar die Ertheilung des häuslichen Unterrichts von manchen 
herkömmlichen Beschränkungen befreit, aber die Einrichtung förmlicher Privat 
schulen und Erziehungs-Anstalten einer Normirung mit genauer Umgränzung 
der staatlichen Einflussnahme unterzogen. 
Auch die Verhältnisse des Schulbücher-Verlags wurden dahin modi- 
ficirt, dass, nach Aufhebung der meisten Provincial-Bücherverläge, die Wiener 
Direction aus einer kleinen Landesanstalt, welche eigentlich als Departement 
des erzbischöflichen Consistoriums fungirte, zu einer Reichsanstalt erwuchs, und 
die Vertheilungen von Armen-Büchern geregelt. 
Mit besonderem Nachdrucke arbeitete das Ministerium dahin, dass die 
Wichtigkeit des Unterrichts in der deutschen Sprache nicht verkannt und den 
1) Vom Detail sind zu erwähnen: 
a) die Bestimmungen über den Religions-Unterricht, namentlich an israelitischen Schulen; 
b) die Regelung des Classenlehrer-Systems und des Aufsteigens der Lehrer mit den C.lassen; 
c) die Anordnungen über den Unterricht in der Landwirthschaft, dem Obstbau, der Bienen- und 
Seidenzucht u. s. w., im Gesänge u. s. f. 
2) Zur Ergänzung dienten: 
a) die Normalvorschrift über Dauer des Schuljahres und der Ferien; 
b) die Festsetzung des Schulgeldes; 
c) die zahlreichen Bestimmungen über Anstellungen von Direcloren, Katecheten und Lehrern; 
d) die Anordnungen über das Aufsteigen der Lehrer mit den Classen.
	        
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