Concordat.
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gestellte Theilnahme der Gemeinde-Vertretung oder eines Comite’s derselben
sollte sich fast nur axif die Sicherstellung der Leistungen für die Schule be
schränken, die Leitung aber, so weit von einer solchen überhaupt die Rede
war, auch fernerhin mittelst der Orts-Schulaufseher geübt werden.
Rach der einen Seite erhielten die Bezirks-, Kreis- und Landcs-
Behörden einen verstärkten Einfluss auf die Schul-Verwaltung, und durch
eine grosse Anzahl von Berichterstattungen und Tabellen wollte sich das
Ministerium in genauer Kenntniss der Schulverhältnisse erhalten. Das vor
züglichste Gewicht aber wurde nach der andern Seite auf die kirchliche
Beaufsichtigung der Schule gelegt, der confessionellc Charakter des Volks-
Schul-Unterrichts schon in den ersten Jahren des Ministeriums Thun bei
wiederholten Anlässen nachdrücklich und selbst für Privat-Anstalten betont,
die Unterbringung katholischer Kinder in akatholische Schulen neuerdings ver
boten und die Uebergabe derselben an akatholische Erzieher untersagt.
Das Concordat setzte endlich hierüber fest:
„Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen, sowohl
öffentlichen, als nicht-öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion
angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamts
die religiöse Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht-öffentlichen
Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, dass bei keinem Lehrgogen-
stande etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen
Reinheit zuwiderläuft. Niemand wird .... die Religionslehrc in was immer
für einer öffentlichen oder nicht-öffentlichen Anstalt vortragen, wenn er dazu
nicht vom Bischöfe des betreffenden Kirchensprengels die Sendung und Ermäch
tigung empfangen hat, welche derselbe, wenn er es für zweckmässig hält, zu
widerrufen berechtigt ist.”
„Der Glaube und die Sittlichkeit des zum Schullehrer zu Bestellenden
muss makellos sein; wer vom rechten Pfade abirrt, wird von seiner Stelle ent
setzt werden.”
V as die Ergebnisse der Thätigkeit des Ministeriums Thun im Volks
schulwesen betrifft, so betrug die Zunahme') der Schulenzahl und der Schüler
zahl bis 1860 in Percenten der Ziffer von 1847:
1) Von grosser Wichtigkeit ist hiebei insbesondere die Vermehrung der Hauptschulen. Sie
beträgt in Percenten der Ziffer von 184-7:
für Oesterreich unter der Enns %9i'i
„ Oesterreich ob der Enns und Salzburg . . . 57'5
„ Steiermark 889
„ Kärnten und Krain CO'O
„ Küstenland 38 5
„ Tirol und Vorarlberg 13-3
„ Böhmen 80'0
„ Mähren und Schlesien 74-1
„ Galizien und BukoVviha 37’2
„ Dalmatien 57-1