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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Concordat. 
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gestellte Theilnahme der Gemeinde-Vertretung oder eines Comite’s derselben 
sollte sich fast nur axif die Sicherstellung der Leistungen für die Schule be 
schränken, die Leitung aber, so weit von einer solchen überhaupt die Rede 
war, auch fernerhin mittelst der Orts-Schulaufseher geübt werden. 
Rach der einen Seite erhielten die Bezirks-, Kreis- und Landcs- 
Behörden einen verstärkten Einfluss auf die Schul-Verwaltung, und durch 
eine grosse Anzahl von Berichterstattungen und Tabellen wollte sich das 
Ministerium in genauer Kenntniss der Schulverhältnisse erhalten. Das vor 
züglichste Gewicht aber wurde nach der andern Seite auf die kirchliche 
Beaufsichtigung der Schule gelegt, der confessionellc Charakter des Volks- 
Schul-Unterrichts schon in den ersten Jahren des Ministeriums Thun bei 
wiederholten Anlässen nachdrücklich und selbst für Privat-Anstalten betont, 
die Unterbringung katholischer Kinder in akatholische Schulen neuerdings ver 
boten und die Uebergabe derselben an akatholische Erzieher untersagt. 
Das Concordat setzte endlich hierüber fest: 
„Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen, sowohl 
öffentlichen, als nicht-öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion 
angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamts 
die religiöse Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht-öffentlichen 
Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, dass bei keinem Lehrgogen- 
stande etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen 
Reinheit zuwiderläuft. Niemand wird .... die Religionslehrc in was immer 
für einer öffentlichen oder nicht-öffentlichen Anstalt vortragen, wenn er dazu 
nicht vom Bischöfe des betreffenden Kirchensprengels die Sendung und Ermäch 
tigung empfangen hat, welche derselbe, wenn er es für zweckmässig hält, zu 
widerrufen berechtigt ist.” 
„Der Glaube und die Sittlichkeit des zum Schullehrer zu Bestellenden 
muss makellos sein; wer vom rechten Pfade abirrt, wird von seiner Stelle ent 
setzt werden.” 
V as die Ergebnisse der Thätigkeit des Ministeriums Thun im Volks 
schulwesen betrifft, so betrug die Zunahme') der Schulenzahl und der Schüler 
zahl bis 1860 in Percenten der Ziffer von 1847: 
1) Von grosser Wichtigkeit ist hiebei insbesondere die Vermehrung der Hauptschulen. Sie 
beträgt in Percenten der Ziffer von 184-7: 
für Oesterreich unter der Enns %9i'i 
„ Oesterreich ob der Enns und Salzburg . . . 57'5 
„ Steiermark 889 
„ Kärnten und Krain CO'O 
„ Küstenland 38 5 
„ Tirol und Vorarlberg 13-3 
„ Böhmen 80'0 
„ Mähren und Schlesien 74-1 
„ Galizien und BukoVviha 37’2 
„ Dalmatien 57-1
	        
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