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Verbesserungen der Volksschul-Einrichtungen 1860—1868.
stellt, in Böhmen die zweite Landessprache nur als nicht-obligater Lehrgegen
stand zugelassen, in Galizien aber die zweite slavische Landessprache allge
mein, die deutsche Sprache an allen höheren Volksschulen als obligat erklärt.
Die wichtigsten, im Verordnungswege erlassenen Massnahmen betrafen:
a) die Modification des Lehrplans für die Bürgerschulen, welche als Con-
sequenz der Abänderung des Lehrplans selbstständiger Unter - Realschulen
(21. August 1867) erschien 1 );
b) die Regelung des Wiederholungs-Unterrichts (5. Juni 1864), welcher
zugleich und wesentlich Fortbildungs-Unterricht mit Berücksichtigung der
landwirtschaftlichen oder gewerblichen Local-Beschäftigungen sein, sich auf
Wochentags-Abende ausdehnen, in mehrere Classen mit halbjährigen Cur-
sen zerfallen, neben der allgemeinen Schulaufsicht noch eigenen Inspectoren
aus dem Gewerbestande und Zeichnungs-Inspectoren unterstehen sollte, —
nebst zahlreichen Einschärfungen der Verpflichtung zum regelmässigen
Besuche 2 );
c) die Regelung des Zeichnungs- und Gesangs - Unterrichts in der
Volksschule;
d) die Einführung des Turnunterrichts in die Lehrer-Bildungsanstalten und
seine Obligaterklärung für jede Volksschule, welche einen hiefür befähigten
Lehrer besitzt (26. Januar 1868);
e) die Feststellung der Bedingungen für Errichtung von Kindergärten
(12. Mai 1863);
f) die principielle Aufhebung der einjährigen Curse 3 ) und die Regelung des
Musikunterrichts an Lehrer-Bildungsanstalten, die Vermehrung der fetipen-
dien für Lehramts - Zöglinge u. s. w.;
g) die Aufhebung des Schulbücherverlags-Privilegiums für die Bürgerschulen
und seine Beschränkung bezüglich der vierten Hauptschulclassen, die Auf
nahme mehrfacher Lehrtexte für die gleiche Classe in den Verlag, die
Regelung des Bezugs der Armenbücher;
h) die grundsätzliche Aufhebung der Schulprämien und Einstellung aller
diessfalligen Kormalschulfonds-Dotationen (4. Februar 1868).
Wiederholt wurde die möglichste Förderung des Schulbesuchs angeregt 4 ),
die Errichtung neuer Schulen und die Verbesserung der bestehenden, nament
lich in Kram, Galizien, Bukowina und Dalmatien, betrieben, für die Herstellung
1) Ungeachtet nämlich die „unselbstständige Unterrealschule” einen abschlussgebendcn Unter
richt ertheilen sollte, diente sie factisch grossentheils der Vorbereitung für die Oberclassen einer
Realschule und musste sich also in ihrem Lehrplane den Unterclassen einer solchen möglichst annähern.
2) Die Gewerbe - Ordnung vom 20. December 1859 hatte mit der Freisprechung von Lehr
lingen das wirksamste Coercitiv — Mittel zu Gunsten jenes Unterrichts, das Verbot der Freisprechung
ohne Zeugniss der Wiederholungsschule, beseitigt.
3) Nur in Istrien wurde ihr Fortbestand mit Rücksicht auf den grossen Lehrermangel
zugelassen.
4-) Unter den Strafmitteln fand besonders das Straf-Schulgeld vielen Anklang.