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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lelirgegenstände.

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theilungen  Anderer  in  der  Muttersprache;  Fälligkeit,  sich  mündlich  und  schriftlich ­
  richtig  und  fliessend  auszudrücken;  genaues  Verständnis»  gelesener  oder
gehörter  Stücke  nach  Inhalt  und  Zusammenhang  der  einzelnen  Theile.  In  der
Bürgerschule  tritt  hiezu  noch:  Uebung  in  den  häutigst  vorkommenden  schriftlichen ­
  Darstellungen  und  Kenntnis«  des  Wichtigsten  aus  der  Literatur.
Der  Unterricht  in  der  Muttersprache  ist  aber  mehr  praktisch,  als  nach
abstracten  Regeln  zu  ertheilen;  er  hat  sich  demnach  hauptsächlich  in  zweckmässigen ­
  Sprech-  und  Schreibiibungen  zu  concentriren,  welche  einerseits  mit  dem
Anschauung»-Unterrichte  und  den  Lese-Uebungen  im  engsten  Zusammenhänge
stehen,  andererseits  zu  Uebungen  im  Niederschreiben  des  Auswendiggelernten,
Vorgelesenen  und  Vorerzählten  hinüberleiten  müssen,  so  dass  die  Pflege  der
lebendigen  Sprache  unter  genauer  Kenntniss  der  wichtigsten  Wortarten  und
ihrer  Beugung,  so  wie  der  nöthigsten  grammatischen  Regeln  vom  Satze  und
seinen  verschiedenen  Gestalten  in  den  Vordergrund  tritt.  Auf  den  obersten
Stufen  ist  die  Verfassung  von  Beschreibungen,  Erzählungen,  Briefen  und  den
gewöhnlichsten  Geschäftsaufsätzen,  in  der  Bürgerschule  gelegentlich  auch  das
Disponiren  solcher  Stoffe,  welche  den  Schülern  nahe  liegen,  einzuüben  und  mit
dem  Zusammenfassen  alles  dessen,  was  auf  den  früheren  Stufen  aus  der  Literatui
  geboten  wurde,  abzuschliessen.  Uebungen  im  freien  Vortrage  von  Musterstücken,
  nach  sorgfältiger  Besprechung  des  Inhalts,  sind  auf  allen  Stufen  vorzunchmcn.

Für  Schulen,  an  denen  eine  zweite  Landessprache  in  den  Unterricht  aufzunehmen ­
  ist,  hat  der  Landesschulrath  das  Lehrziel  und  die  Mittel  zu  seiner
Erreichung  näher  zu  präcisiren.
Eine  zweite  Landessprache  kann  im  Allgemeinen  dort,  wo  sich  die  weitaus ­
  meisten  Kinder  schon  vom  Hause  aus  in  Kenntniss  derselben  (wenn  auch
nicht  im  gleichen  Masse)  befinden,  auch  sofort  nach  Ueberwindung  der  ersten
Schwierigkeiten  des  Lesens  in  den  Sprachunterricht  ointreten,  der  weitere
Unterricht  sodann  fortwährend  gleichmässig  in  beiden  Sprachen  fortgeführt
werden.  V  o  die  zweite  Sprache  nur  theilweise  bei  den  Familien  in  Uebung
steht,  beginnt  der  Unterricht  in  derselben  zweckmässig  erst  mit  dem  dritten
Schuljahre,  schliesst  sich  jenem  in  der  Muttersprache  an  und  ist  so  eifrig  fortzusetzen, ­
  dass  in  dem  vierten  bereits  ein  oder  der  andere  Gegenstand  in  derselben, ­
  jedoch  unter  steter  Nachhilfe  mit  der  Muttersprache,  gelehrt  werden
kann.  Auf  eine  oder  die  andere  der  hier  gedachten  Weisen  ist  namentlich
der  Unterricht  in  der  deutschen  Sprache  bei  vielen  Schulen  deutsch-gemischter ­
  oder  vorwiegend  nicht-deutscher  Nationalität  eingeführt.
Von  dem  Unterrichte  in  einer  dritten  Landessprache  kann  nur  dort  die
Rede  sein,  wo  drei  Nationalitäten  sich  im  täglichen  Umgänge  berühren,  er
bann  aber  selbst  dort  nicht  vor  dem  dritten  Schuljahre  beginnen.
22.  Das  Ziel  des  Schreibunterrichts  ist  Fertigkeit  im  deutlichen,  geläufigen ­
  und  möglichst  gefälligen  Schreiben  der  Schrift  der  Unterrichtssprache,
            
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