Lelirgegenstände.
67
theilungen Anderer in der Muttersprache; Fälligkeit, sich mündlich und schriftlich
richtig und fliessend auszudrücken; genaues Verständnis» gelesener oder
gehörter Stücke nach Inhalt und Zusammenhang der einzelnen Theile. In der
Bürgerschule tritt hiezu noch: Uebung in den häutigst vorkommenden schriftlichen
Darstellungen und Kenntnis« des Wichtigsten aus der Literatur.
Der Unterricht in der Muttersprache ist aber mehr praktisch, als nach
abstracten Regeln zu ertheilen; er hat sich demnach hauptsächlich in zweckmässigen
Sprech- und Schreibiibungen zu concentriren, welche einerseits mit dem
Anschauung»-Unterrichte und den Lese-Uebungen im engsten Zusammenhänge
stehen, andererseits zu Uebungen im Niederschreiben des Auswendiggelernten,
Vorgelesenen und Vorerzählten hinüberleiten müssen, so dass die Pflege der
lebendigen Sprache unter genauer Kenntniss der wichtigsten Wortarten und
ihrer Beugung, so wie der nöthigsten grammatischen Regeln vom Satze und
seinen verschiedenen Gestalten in den Vordergrund tritt. Auf den obersten
Stufen ist die Verfassung von Beschreibungen, Erzählungen, Briefen und den
gewöhnlichsten Geschäftsaufsätzen, in der Bürgerschule gelegentlich auch das
Disponiren solcher Stoffe, welche den Schülern nahe liegen, einzuüben und mit
dem Zusammenfassen alles dessen, was auf den früheren Stufen aus der Literatui
geboten wurde, abzuschliessen. Uebungen im freien Vortrage von Musterstücken,
nach sorgfältiger Besprechung des Inhalts, sind auf allen Stufen vorzunchmcn.
Für Schulen, an denen eine zweite Landessprache in den Unterricht aufzunehmen
ist, hat der Landesschulrath das Lehrziel und die Mittel zu seiner
Erreichung näher zu präcisiren.
Eine zweite Landessprache kann im Allgemeinen dort, wo sich die weitaus
meisten Kinder schon vom Hause aus in Kenntniss derselben (wenn auch
nicht im gleichen Masse) befinden, auch sofort nach Ueberwindung der ersten
Schwierigkeiten des Lesens in den Sprachunterricht ointreten, der weitere
Unterricht sodann fortwährend gleichmässig in beiden Sprachen fortgeführt
werden. V o die zweite Sprache nur theilweise bei den Familien in Uebung
steht, beginnt der Unterricht in derselben zweckmässig erst mit dem dritten
Schuljahre, schliesst sich jenem in der Muttersprache an und ist so eifrig fortzusetzen,
dass in dem vierten bereits ein oder der andere Gegenstand in derselben,
jedoch unter steter Nachhilfe mit der Muttersprache, gelehrt werden
kann. Auf eine oder die andere der hier gedachten Weisen ist namentlich
der Unterricht in der deutschen Sprache bei vielen Schulen deutsch-gemischter
oder vorwiegend nicht-deutscher Nationalität eingeführt.
Von dem Unterrichte in einer dritten Landessprache kann nur dort die
Rede sein, wo drei Nationalitäten sich im täglichen Umgänge berühren, er
bann aber selbst dort nicht vor dem dritten Schuljahre beginnen.
22. Das Ziel des Schreibunterrichts ist Fertigkeit im deutlichen, geläufigen
und möglichst gefälligen Schreiben der Schrift der Unterrichtssprache,