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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Lehrgegenstände. 
beziehungsweise der zweiten Landessprache, bei deutschen Schulen auch der 
Lateinschrift. Dieser Unterricht ist durchgängig mit den anderen Unterrichts 
gegenständen in die engste Verbindung zu bringen, in der Bürgerschule be 
sonderes Gewicht auf Aneignung der im gewerblichen Lehen vorkommenden 
Schriftarten zu legen. 
23. Der Rechnen-Unterricht soll eine auf Anschauung gegründete 
Einsicht in die Zahlenbegriffe und Zahlenverhältnisse, so weit solche im ge 
wöhnlichen Leben Vorkommen, und eine hierdurch vermittelte Fertigkeit in 
der mündlichen und schriftlichen Lösung der im praktischen Lehen vorkommen 
den Rechnungsaufgaben erzwecken. Nebst den bisher üblichen ist stets auch 
das metrische Mass- und Gewichtssystem zu veranschaulichen, auf den oberen 
Stufen für Knaben, den landwirthschaftlichen, gewerblichen oder einfachen kauf 
männischen Rechnungen, je nach den Ortsverhältnissen und den vorherrschen 
den Beschäftigungen, für Mädchen aber stets den Haushaltungs-Rechnungen 
vorzügliche Rücksicht zu schenken. In der Bürgerschule soll der Unterricht 
auch die gebräuchlichsten Vortheile und Abkürzungen ins Auge fassen und 
bis zur Lehre von den Potenzen und Wurzelgrössen, der einfachen und zu 
sammengesetzten Regeldetri, der einfachen Interessen- und Terminrechnung, 
Theilungsrechnung, Waarenpreis-Berechnung, Münz- und Wechselrechnung u. s. 1. 
und den Grundzügen der einfachen Buchführung fortschreiten. 
24. Der Unterricht der allgemeinen Volksschule im Zeichnen und in 
der geometrischen Formenlehre hat die Aufgabe, die Schüler zu einer 
sicheren und klaren Auffassung und Unterscheidung der Formen und Masse zu 
bringen, im linearischen Darstellen räumlicher Verhältnisse und einfach begränz- 
ter Gegenstände zu üben und zum Zeichnen einfacher Objecte nach der Natur 
anzuleiten. Beim Zeichnen muss es dem Lehrer überlassen bleiben, dem Lehr 
ziele weitere oder engere Gränzen zu ziehen und nach den in der allgemeinen 
Volksschule erlangten Vorkenntnissen der Schüler wird die Bürgerschule das 
ihrige abstecken müssen. 
In der Geometrie aber hat die Bürgerschule jedenfalls Sicherheit im 
Erkennen, Vergleichen, Berechnen und Ausmessen von Flächen und Körpern 
zu erzielen; Knaben sollen in ihr überdiess Gewandtheit in geometrischen 
Constructionen, in der Auffassung und Darstellung einfacher Objecte des Bau- 
und Maschinenfachs erwerben. 
25. Schon die in der Fibel enthaltenen, aus den täglichen Umgebungen 
und Vorkommnissen entnommenen Wörter und Lesestücke sind zugleich füi 
den Anschauungs-Unterricht zu benützen, welcher durch Abbildungen dem 
Verständnisse und der Aufmerksamkeit der Kinder näher gebracht werden soll. 
Auch im weiteren Verlaufe des Sprachunterrichts sind die Lesestücke stets 
gleichzeitig zur Erweiterung der sachlichen Kenntnisse anzuwenden. Erst auf 
den obersten Stufen findet ein selbstständiger Unterricht in abgesonderten 
Lehrstunden über die Realien statt.
	        
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