68
Lehrgegenstände.
beziehungsweise der zweiten Landessprache, bei deutschen Schulen auch der
Lateinschrift. Dieser Unterricht ist durchgängig mit den anderen Unterrichts
gegenständen in die engste Verbindung zu bringen, in der Bürgerschule be
sonderes Gewicht auf Aneignung der im gewerblichen Lehen vorkommenden
Schriftarten zu legen.
23. Der Rechnen-Unterricht soll eine auf Anschauung gegründete
Einsicht in die Zahlenbegriffe und Zahlenverhältnisse, so weit solche im ge
wöhnlichen Leben Vorkommen, und eine hierdurch vermittelte Fertigkeit in
der mündlichen und schriftlichen Lösung der im praktischen Lehen vorkommen
den Rechnungsaufgaben erzwecken. Nebst den bisher üblichen ist stets auch
das metrische Mass- und Gewichtssystem zu veranschaulichen, auf den oberen
Stufen für Knaben, den landwirthschaftlichen, gewerblichen oder einfachen kauf
männischen Rechnungen, je nach den Ortsverhältnissen und den vorherrschen
den Beschäftigungen, für Mädchen aber stets den Haushaltungs-Rechnungen
vorzügliche Rücksicht zu schenken. In der Bürgerschule soll der Unterricht
auch die gebräuchlichsten Vortheile und Abkürzungen ins Auge fassen und
bis zur Lehre von den Potenzen und Wurzelgrössen, der einfachen und zu
sammengesetzten Regeldetri, der einfachen Interessen- und Terminrechnung,
Theilungsrechnung, Waarenpreis-Berechnung, Münz- und Wechselrechnung u. s. 1.
und den Grundzügen der einfachen Buchführung fortschreiten.
24. Der Unterricht der allgemeinen Volksschule im Zeichnen und in
der geometrischen Formenlehre hat die Aufgabe, die Schüler zu einer
sicheren und klaren Auffassung und Unterscheidung der Formen und Masse zu
bringen, im linearischen Darstellen räumlicher Verhältnisse und einfach begränz-
ter Gegenstände zu üben und zum Zeichnen einfacher Objecte nach der Natur
anzuleiten. Beim Zeichnen muss es dem Lehrer überlassen bleiben, dem Lehr
ziele weitere oder engere Gränzen zu ziehen und nach den in der allgemeinen
Volksschule erlangten Vorkenntnissen der Schüler wird die Bürgerschule das
ihrige abstecken müssen.
In der Geometrie aber hat die Bürgerschule jedenfalls Sicherheit im
Erkennen, Vergleichen, Berechnen und Ausmessen von Flächen und Körpern
zu erzielen; Knaben sollen in ihr überdiess Gewandtheit in geometrischen
Constructionen, in der Auffassung und Darstellung einfacher Objecte des Bau-
und Maschinenfachs erwerben.
25. Schon die in der Fibel enthaltenen, aus den täglichen Umgebungen
und Vorkommnissen entnommenen Wörter und Lesestücke sind zugleich füi
den Anschauungs-Unterricht zu benützen, welcher durch Abbildungen dem
Verständnisse und der Aufmerksamkeit der Kinder näher gebracht werden soll.
Auch im weiteren Verlaufe des Sprachunterrichts sind die Lesestücke stets
gleichzeitig zur Erweiterung der sachlichen Kenntnisse anzuwenden. Erst auf
den obersten Stufen findet ein selbstständiger Unterricht in abgesonderten
Lehrstunden über die Realien statt.