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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lelu'gegenstäucle. 
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Hierbei hat der naturgeschichtliche Unterricht den Zweck, die Schüler 
mit den verbreitetsten Naturkörpern bekannt zu machen und zur genauen Beob 
achtung und charakterisirenden Beschreibung derselben anzuleiten. Neben den 
Repräsentanten der bedeutendsten Gruppen sind insbesondere jene Naturkörper 
hervorzuheben, welche durch Nutzen oder Schaden, durch verbreitete Anwen 
dung in Gewerben und Künsten oder durch ihre bedeutende Bolle im Haus 
halte der Natur hervortreten. Hieran schliesst sich sodann eine etwas ein 
gehendere Kenntniss des Menschen unter Hervorhebung der wichtigsten Sätze 
aus der Gesundheitslehre. In der Bürgerschule ist die Schilderung der 
Thiere, Pflanzen und Mineralien, welche der Beobachtung zunächst liegen, zu 
erst als Individuen vorzunehmen, dann aber nach ihrer Aehnlichkeit oder 
Unähnlichkeit zu wiederholen; ein naturhistorisches System bildet aber auch 
hier nicht die Aufgabe des Unterrichts. 
Die Naturlehre hat auf Beobachtungen und Versuche die Kenntniss 
und Verständniss der wichtigsten Naturkräfte und Naturerscheinungen zu 
gründen; in der Bürgerschule sind auch die aus den Erscheinungen resultiren- 
den Gesetze und die Anwendungen derselben auf das praktische Leben zu 
berücksichtigen. 
An den physikalischen Unterricht schliesst sich dasjenige aus der Chemie, 
was zum Verständniss der gewöhnlichsten Vorgänge im häuslichen Leben, 
in der Landwirtschaft und den Gewerben notwendig ist. In der Bürger 
schule sind auch die bekanntesten chemischen Elemente und ihre wichtigsten 
organischen und anorganischen Verbindungen, sowie die einschlägigen chemisch 
technologischen Operationen hervorzuheben. 
Das Ziel des erdkundlichen Unterrichts ist: übersichtliche Kenntniss 
der Heimat und des Vaterlands; Kenntniss des Wichtigsten über Europa und 
die übrigen Erdteile; Verständniss der naheliegenden Erscheinungen, welche 
aus Gestalt, Stellung und Bewegung der Erde hervorgehen. 
Das Ziel des Geschichts-Unterrichts ist: Kenntniss der Geschichte 
der Heimat und des Vaterlands und des Wichtigsten aus der allgemeinen 
Geschichte. Dieser Unterricht ist zunächst mit dem geographischen zu ver 
binden und erst am Schlüsse in chronologischer Aneinanderreihung der Haupt 
momente zu wiederholen. Auf der obersten Stufe werden die Schüler auch mit 
den Grundzügen der österreichischen Verfassung bekannt gemacht. 
26. Die Anleitung zu weiblichen Handarbeiten ist nicht als ein 
abgesonderter, sondern als ein zu Mädchenschulen oder zu Mädchenclassen 
gemischter Schulen wesentlich gehöriger Gegenstand zu betrachten; doch 
muss der Unterricht ausserhalb der allgemein festgesetzten Unterrichtszeit 
mindestens durch 6 Monate im Schuljahre ertheilt werden und der Ortsschul 
rath kann nur diejenigen Mädchen dispensiren, von denen nach ihren Ver 
hältnissen zu erwarten ist, dass sie den nöthigen Unterricht auf andere Weise 
erhalten. Der Bezirksschulrath bestimmt, mit welchem Jahrescurse der Unter-
	        
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