MAK

Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrer-Billlungsanstalten. 
77 
Nebst der Religionslehre bilden die allgemeine Erziehungs- und Unter- 
nchtslehre ; das Sprachfach in weitester Ausdehnung, Geographie und Ge 
schichte, Arithmetik und Geometrie, Naturgeschichte, Physik, das Schön 
schreiben, das Zeichnen, der Gesang, das Violinspiel (für Candidatinnen das 
Clavierspiel), Turnen und die Landwirthschaftslehre (für Candidatinnen statt 
derselben Französisch, weibliche Handarbeiten und Haushaltungskunde) obligate 
Unterrichtsgegenstände. Bei der Behandlung aller Lehrgegenstände ist 
das Bedürfniss der Volksschule unverrückt im Auge zu behalten und in 
der obersten Classe bei der Wiederholung des gesammten Lehrstoffes die 
Methodik jedes einzelnen Unterrichts-Gegenstandes besonders hervorzuheben. 
Von der Theilnahme am Unterrichte in der Musik kann aus besonders rück 
sichtswürdigen Gründen eine Nachsicht ertheilt werden. 
Die Unterrichtssprache richtet sich nach jener der Volksschule, für deren 
Lehrernachwuchs die Anstalt bestimmt ist; doch ist für die Ausbildung der 
Candidaten in einer zweiten Landessprache, vorzüglich aber in der deutschen 
Sprache, stets Sorge zu tragen. Auch sind utraquistische Anstalten zulässig. — 
Der Stundenplan ist folgender: 
Religionsichre 
Erziehungs- u. Unterrichtslehre 
Unterrichtssprache 
Französische Sprache 
Geographie und Geschichte . . 
Mathematik 
Naturgeschichte ....... 
Physik 
Landwirthschaftslehre 
Schreiben 
Zeichnen 
Gesang 
Musik 
Turnen 
Weibliche Handarbeiten .... 
Haushaltungskunde 
Summe. ... 30 30 33 33 34 34 33 33 
Die Lehrziele für die einzelnen Unterrichts-Gegenstände sind folgende: 
Erziehungs- und Unterrichtslehre: Kenntniss des Menschen nach 
Ivöijier und Geist und insbesondere der Gesetze des Denkens; Kenntniss der 
körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes und der Mittel zur Ent- 
’cklung und Ausbildung derselben; Vertrautheit mit den. Grundsätzen des 
Unterrichts überhaupt und desjenigen in der Volksschule insbesondere; Kenntniss 
der Geschichte der Pädagogik bis zur Gegenwart; Kenntniss der historischen 
Entwicklung der Volks- und Bürgerschule und der Aufgabe derselben für die 
Classe 
I. II. III. IV. 
für Lehrer: 
2 2 11 
— 2 5 8 
5 4 4 4 
4 4 4 4 
4 4 4 2 
3 2 2 2 
2 3 3 2 
— —22 
2 1 — — 
2 2 2 2 
2 2 2 2 
2 2 2 2 
2 2 2 2 
Classe 
I. II. III. IV. 
für Lehrerinnen: 
2 2 11 
-258 
5 4 4 4 
3 3 2 2 
4 4 4 4 
4 4 4 2 
3 2 2 2 
2 3 3 2 
2 1 — — 
2 2 2 2 
2 2 2 2 
2 2 2 2 
1111 
2 2 1 — 
- — — 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.