Lehrer-Billlungsanstalten.
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Nebst der Religionslehre bilden die allgemeine Erziehungs- und Unter-
nchtslehre ; das Sprachfach in weitester Ausdehnung, Geographie und Ge
schichte, Arithmetik und Geometrie, Naturgeschichte, Physik, das Schön
schreiben, das Zeichnen, der Gesang, das Violinspiel (für Candidatinnen das
Clavierspiel), Turnen und die Landwirthschaftslehre (für Candidatinnen statt
derselben Französisch, weibliche Handarbeiten und Haushaltungskunde) obligate
Unterrichtsgegenstände. Bei der Behandlung aller Lehrgegenstände ist
das Bedürfniss der Volksschule unverrückt im Auge zu behalten und in
der obersten Classe bei der Wiederholung des gesammten Lehrstoffes die
Methodik jedes einzelnen Unterrichts-Gegenstandes besonders hervorzuheben.
Von der Theilnahme am Unterrichte in der Musik kann aus besonders rück
sichtswürdigen Gründen eine Nachsicht ertheilt werden.
Die Unterrichtssprache richtet sich nach jener der Volksschule, für deren
Lehrernachwuchs die Anstalt bestimmt ist; doch ist für die Ausbildung der
Candidaten in einer zweiten Landessprache, vorzüglich aber in der deutschen
Sprache, stets Sorge zu tragen. Auch sind utraquistische Anstalten zulässig. —
Der Stundenplan ist folgender:
Religionsichre
Erziehungs- u. Unterrichtslehre
Unterrichtssprache
Französische Sprache
Geographie und Geschichte . .
Mathematik
Naturgeschichte .......
Physik
Landwirthschaftslehre
Schreiben
Zeichnen
Gesang
Musik
Turnen
Weibliche Handarbeiten ....
Haushaltungskunde
Summe. ... 30 30 33 33 34 34 33 33
Die Lehrziele für die einzelnen Unterrichts-Gegenstände sind folgende:
Erziehungs- und Unterrichtslehre: Kenntniss des Menschen nach
Ivöijier und Geist und insbesondere der Gesetze des Denkens; Kenntniss der
körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes und der Mittel zur Ent-
’cklung und Ausbildung derselben; Vertrautheit mit den. Grundsätzen des
Unterrichts überhaupt und desjenigen in der Volksschule insbesondere; Kenntniss
der Geschichte der Pädagogik bis zur Gegenwart; Kenntniss der historischen
Entwicklung der Volks- und Bürgerschule und der Aufgabe derselben für die
Classe
I. II. III. IV.
für Lehrer:
2 2 11
— 2 5 8
5 4 4 4
4 4 4 4
4 4 4 2
3 2 2 2
2 3 3 2
— —22
2 1 — —
2 2 2 2
2 2 2 2
2 2 2 2
2 2 2 2
Classe
I. II. III. IV.
für Lehrerinnen:
2 2 11
-258
5 4 4 4
3 3 2 2
4 4 4 4
4 4 4 2
3 2 2 2
2 3 3 2
2 1 — —
2 2 2 2
2 2 2 2
2 2 2 2
1111
2 2 1 —
- — — 1