Fortbildungscurse.
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versehenen Unterlehrer und Unterlehrerinnen, die (ohnehin nicht zur Theilnahme
verpflichteten) nicht eigens angestellten Religionslehrer, Hilfs - und Nebenlehrer
(Lehrerinnen), Industrial-Lehrerinnen, Lehrer und Lehrerinnen an Privat-Volksschulen,
sowie die etwa eingeladenen Experten haben nur eine berathende
Stimme. Zur Vorbereitung bestimmter Verhandlungs - Gegenstände für eine
nächste Versammlung kann ein ständiger Ausschuss gewählt werden.
Die Landes - Conferenzen finden regelmässig alle 3 Jahre während der
Herbstferien Statt, dauern längstens 5 Tage, können höchstens in zwei Versammlungen
getrennt werden, und haben denselben Wirkungskreis für das
ganze Land, welcher den Bezirks-Conferenzen für die einzelnen Bezirke desselben
zukömmt. Ihre Mitglieder werden von den Bezirks-Conferenzen gewählt; Bezirks
- Schulinspectoren, Bürgerschul - Directoren und Directoren der Lehrer-Bildnngsanstalten
haben Virilstimmen, die Mitglieder des Landesausschusses
und des Landesschulraths sind Ehrengäste. Sämmtliche Verhandlungs-Gegenstände,
denen nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, unterliegen der
Vorberathung eines Ausschusses. Die Landes-Conferenzen sind öffentlich.
Die Bezirks-Lehrerconferenzen sind bereits in vollem Gange; die Landos-Lehrerconferenzen
werden im Jahre 1873 zum ersten Male abgehalten
werden.
41. Die Fortbildungscurse werden alljährlich in den Ferienmonaten
abgehalten, dauern 4 — 8 Wochen und erstrecken sich auf alle Gegenstände,
welche in den Lehrer-Bildungsanstalten gelehrt werden. Der Landesschulrath
setzt die Zeit, die specielle Organisation und den Lehrstoff fest und bestimmt die
einzuberufenden Lehrer, welche die Reisekosten-Vergütung und einen Pauschalbetrag
für die Zehrkosten erhalten. Ausser den Einberufenen können sich so
viele andere Lehrer betheiligen, als ohne Beeinträchtigung des Fortbildungs-Unterrichts
für die Ersteren zulässig erscheint. An einzelnen Cnrsen werden
Schlussprüfungen gehalten, an allen aber den Thcilnehmern Frequentations-Bestätigungen
ertheilt.
Eine vollständig organisirte Fortbildungsanstalt für bereits fungirende
Lehrer bildet das seit 1868 bestehende Wiener Pädagogium, dessen Zöglinge
in einem dreijährigen Curse sowohl in pädagogischer als in didaktischer
Hinsicht einen sehr eingehenden, gründlichen Unterricht erhalten. Nebst den
Zöglingen werden aber auch Curshörer für einzelne Fächer zugelassen. An
Wiener Communalschulen Angestellte erhalten den Unterricht unentgeldlich,
andere Lehrer müssen entweder ein Schulgeld bezahlen oder sich zu einem
sechsjährigen Dienste in Communalschulen verpflichten.
Die guten Erfolge der 1868 und 1869 zu Wien unter lebhafter Theilnahme
abgehaltenen landwirthschaftlichen Curse für Volksschullehrer
' er anlassten das Ackerbau - Ministerium, solche Lehrcurse regelmässig und
zwar in mehreren Ländern abhalten zu lassen. Die hiezu einberufenen Landschullehrer
erhalten Reisekosten-Vergütung und Taggelder; Lehrer an Stadt-