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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Fortbildungscurse.

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versehenen  Unterlehrer  und  Unterlehrerinnen,  die  (ohnehin  nicht  zur  Theilnahme
verpflichteten)  nicht  eigens  angestellten  Religionslehrer,  Hilfs  -  und  Nebenlehrer
  (Lehrerinnen),  Industrial-Lehrerinnen,  Lehrer  und  Lehrerinnen  an  Privat-Volksschulen,
  sowie  die  etwa  eingeladenen  Experten  haben  nur  eine  berathende
Stimme.  Zur  Vorbereitung  bestimmter  Verhandlungs  -  Gegenstände  für  eine
nächste  Versammlung  kann  ein  ständiger  Ausschuss  gewählt  werden.
Die  Landes  -  Conferenzen  finden  regelmässig  alle  3  Jahre  während  der
Herbstferien  Statt,  dauern  längstens  5  Tage,  können  höchstens  in  zwei  Versammlungen ­
  getrennt  werden,  und  haben  denselben  Wirkungskreis  für  das
ganze  Land,  welcher  den  Bezirks-Conferenzen  für  die  einzelnen  Bezirke  desselben
zukömmt.  Ihre  Mitglieder  werden  von  den  Bezirks-Conferenzen  gewählt;  Bezirks ­
  -  Schulinspectoren,  Bürgerschul  -  Directoren  und  Directoren  der  Lehrer-Bildnngsanstalten
  haben  Virilstimmen,  die  Mitglieder  des  Landesausschusses
und  des  Landesschulraths  sind  Ehrengäste.  Sämmtliche  Verhandlungs-Gegenstände,
  denen  nicht  die  Dringlichkeit  zuerkannt  wird,  unterliegen  der
Vorberathung  eines  Ausschusses.  Die  Landes-Conferenzen  sind  öffentlich.
Die  Bezirks-Lehrerconferenzen  sind  bereits  in  vollem  Gange;  die  Landos-Lehrerconferenzen
  werden  im  Jahre  1873  zum  ersten  Male  abgehalten
werden.
41.  Die  Fortbildungscurse  werden  alljährlich  in  den  Ferienmonaten
abgehalten,  dauern  4  —  8  Wochen  und  erstrecken  sich  auf  alle  Gegenstände,
welche  in  den  Lehrer-Bildungsanstalten  gelehrt  werden.  Der  Landesschulrath
setzt  die  Zeit,  die  specielle  Organisation  und  den  Lehrstoff  fest  und  bestimmt  die
einzuberufenden  Lehrer,  welche  die  Reisekosten-Vergütung  und  einen  Pauschalbetrag ­
  für  die  Zehrkosten  erhalten.  Ausser  den  Einberufenen  können  sich  so
viele  andere  Lehrer  betheiligen,  als  ohne  Beeinträchtigung  des  Fortbildungs-Unterrichts
  für  die  Ersteren  zulässig  erscheint.  An  einzelnen  Cnrsen  werden
Schlussprüfungen  gehalten,  an  allen  aber  den  Thcilnehmern  Frequentations-Bestätigungen
  ertheilt.
Eine  vollständig  organisirte  Fortbildungsanstalt  für  bereits  fungirende
Lehrer  bildet  das  seit  1868  bestehende  Wiener  Pädagogium,  dessen  Zöglinge ­
  in  einem  dreijährigen  Curse  sowohl  in  pädagogischer  als  in  didaktischer
Hinsicht  einen  sehr  eingehenden,  gründlichen  Unterricht  erhalten.  Nebst  den
Zöglingen  werden  aber  auch  Curshörer  für  einzelne  Fächer  zugelassen.  An
Wiener  Communalschulen  Angestellte  erhalten  den  Unterricht  unentgeldlich,
andere  Lehrer  müssen  entweder  ein  Schulgeld  bezahlen  oder  sich  zu  einem
sechsjährigen  Dienste  in  Communalschulen  verpflichten.
Die  guten  Erfolge  der  1868  und  1869  zu  Wien  unter  lebhafter  Theilnahme ­
  abgehaltenen  landwirthschaftlichen  Curse  für  Volksschullehrer
'  er anlassten  das  Ackerbau  -  Ministerium,  solche  Lehrcurse  regelmässig  und
zwar  in  mehreren  Ländern  abhalten  zu  lassen.  Die  hiezu  einberufenen  Landschullehrer ­
  erhalten  Reisekosten-Vergütung  und  Taggelder;  Lehrer  an  Stadt-
            
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