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eigenes Reglement*) verfasst, welches die ihnen obliegenden
wichtigsten Agenden aufzählt, die Art ihrer Behandlung normirt
und zur Ausführung derselben die Wahl eines Executiv- Ooniite
empfiehlt, in welchem der Präsident und die Vice - Präsidenten
der betreffenden Ausstellungs-Commission Sitz und Stimme haben
und ein Commissionsmitglied als ständiger Referent zum Verkehr
mit dem General-Director bestimmt ist.
Sogleich nach der Ernennung der Landes - Commissionen
richtete der Präsident der kaiserl. Commission, Herr Erzherzog
Rainer, an dieselbe ein Rundschreiben, welches mit Hin
weisung auf das wichtige Unternehmen, das berufen sei, einen
Merkstein in der Culturgeschichte unseres Vaterlandes und hof
fentlich den Beginn einer neuen Periode wirthschaffIichen Auf
schwunges zu bilden, die Wirksamkeit der Landes-Commission in
folgender Weise erläutert: ..Ihnen fällt vor Allem die grosse und
schwierige Aufgabe zu, durch einsichtsvolles, umsichtiges und
energisches Handeln dazu beizutragen, dass die Ausstellung zahl
reich und zweckmässig und insbesondere von Jenen beschickt
werde,deren Ausbleiben eine empfindliche Lücke in dem angestrebten
vollständigen Bilde der Industrie- und Produetious-Verhältnisse
des Landes lassen würde. Der Commission fällt ferner die schöne
Aufgabe zu, das der Weltausstellung zu Grunde liegende cultnr-
historische Moment und den grossen ^Nutzen einer solchen Aus
stellung in ihren Kreisen zu popularisireu, sie zum allgemeinen
Bewusstsein zu bringen und durch Anregungen jeder Art Künstler,
Landwirthe und Industrielle zur Theilnahme zu veranlassen."
Wie sehr die einzelnen Landes - Commissionen bemüht ge
wesen sind, diesem an sie gerichteten Appelle zu entsprechen,
hat die wirklich imposante Betheiligung der Kronländer bewiesen.
Den Löwenantheil an den diesbezüglichen Arbeiten der Commis
sionen haben unzweifelhaft die Executiv - Comitds, und in diesen
erst lag die Hauptlast auf den Schultern der Referenten. Die
aufreibende erfolgreiche Thätigkeit einzelner dieser Herren sichert
*) Siehe „Reglement für die Ausstellungs-Commissionen der im Keichs-
rathe vertretenen Königreiche und Länder“ Nr. 38 der officiellen Erlässe
der General-Direction.