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Volltext: Bericht über die Weltausstellung zu Wien im Jahre 1873

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eigenes Reglement*) verfasst, welches die ihnen obliegenden 
wichtigsten Agenden aufzählt, die Art ihrer Behandlung normirt 
und zur Ausführung derselben die Wahl eines Executiv- Ooniite 
empfiehlt, in welchem der Präsident und die Vice - Präsidenten 
der betreffenden Ausstellungs-Commission Sitz und Stimme haben 
und ein Commissionsmitglied als ständiger Referent zum Verkehr 
mit dem General-Director bestimmt ist. 
Sogleich nach der Ernennung der Landes - Commissionen 
richtete der Präsident der kaiserl. Commission, Herr Erzherzog 
Rainer, an dieselbe ein Rundschreiben, welches mit Hin 
weisung auf das wichtige Unternehmen, das berufen sei, einen 
Merkstein in der Culturgeschichte unseres Vaterlandes und hof 
fentlich den Beginn einer neuen Periode wirthschaffIichen Auf 
schwunges zu bilden, die Wirksamkeit der Landes-Commission in 
folgender Weise erläutert: ..Ihnen fällt vor Allem die grosse und 
schwierige Aufgabe zu, durch einsichtsvolles, umsichtiges und 
energisches Handeln dazu beizutragen, dass die Ausstellung zahl 
reich und zweckmässig und insbesondere von Jenen beschickt 
werde,deren Ausbleiben eine empfindliche Lücke in dem angestrebten 
vollständigen Bilde der Industrie- und Produetious-Verhältnisse 
des Landes lassen würde. Der Commission fällt ferner die schöne 
Aufgabe zu, das der Weltausstellung zu Grunde liegende cultnr- 
historische Moment und den grossen ^Nutzen einer solchen Aus 
stellung in ihren Kreisen zu popularisireu, sie zum allgemeinen 
Bewusstsein zu bringen und durch Anregungen jeder Art Künstler, 
Landwirthe und Industrielle zur Theilnahme zu veranlassen." 
Wie sehr die einzelnen Landes - Commissionen bemüht ge 
wesen sind, diesem an sie gerichteten Appelle zu entsprechen, 
hat die wirklich imposante Betheiligung der Kronländer bewiesen. 
Den Löwenantheil an den diesbezüglichen Arbeiten der Commis 
sionen haben unzweifelhaft die Executiv - Comitds, und in diesen 
erst lag die Hauptlast auf den Schultern der Referenten. Die 
aufreibende erfolgreiche Thätigkeit einzelner dieser Herren sichert 
*) Siehe „Reglement für die Ausstellungs-Commissionen der im Keichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder“ Nr. 38 der officiellen Erlässe 
der General-Direction.
	        
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