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MAK

Full text : Bericht über die Weltausstellung zu Wien im Jahre 1873

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von  Metall-Arbeiten,  ein  vierter  für  Vergolder,  Maler,  Tapezierer
u.  s.  w.  eingerichtet  werden.
Nur  eine  solche  Trennung  des  Studiums  für  Ornamentik
würde  die  Handwerker  in  den  Stand  setzen,  ihren  Arbeiten  den
der  bezüglichen  Kunst  eigenthümlichen  Charakter  zu  verleihen,
würde  vor  argen  Verstössen  gegen  Geschmack  und  Aesthetik
(beispielsweise  der  Verwendung  von  Holz-Ornamenten  für  Stein
u.  A.)  bewahren  und  schliesslich  die  Befähigung  verleihen  zur
selbstständigen  Entwertung  neuer  und  den  Bedürfnissen  des  Fortschrittes ­
  der  Gewerbe  entsprechenden  Ornamente.
Nachdem  endlich  die  grossen  Vortheile  der  Museen  für
Kunst  und  Industrie  allgemein  anerkannt  sind,  so  genügt  es
einfach,  auf  den  erspriesslichen  Einfluss  hinzuweisen,  welchen  die
Creirung  eines  derartigen  Institutes  in  Triest  auf  die  Vervollständigung ­
  der  zum  gewerblichen  Unterrichte  nothwendigen  Bildungs-Elemente ­
  ausüben  würde.
Haben  so  Schule  und  Museum  ihren  befruchtenden  Einfluss
auf  die  Ausbildung  von  Geschmack  und  Formsinn  bei  den  Trägern ­
  des  Handwerkes  geübt,  so  handelt  es  sich  nun  darum,  deren
Leistungsfähigkeit  durch  die  Einführung  zweckmässiger  Arbeits-Maschinen
  auf  die  möglichst  höchste  Potenz  zu  bringen.
Das  beste  Mittel  hiezu  bestände  meiner  unvorgreiflichen
Ansicht  nach  in  der  Errichtung  von  einer  Central  -  Maschiuen-Werkstätte
  durch  Privat-Gesellschaften.  Der  durch  Dampf  oder
eventuell  Wasser  geschaffene  Motor  würde  eine  Anzahl  von
Arbeits-Maschinen  in  Bewegung  setzen,  welche  die  den  laufenden
Bedürfnissen  der  gewerblichen  Thätigkeit  entsprechenden  Vorrichtungen ­
  rasch  und  billig  ausführen,  so  Maschinen  zum  Sägen.
Hobeln,  Fraisen,  Caueiliren,  Drechseln,  Bohren  u.  s.  w.
Die  Modalitäten  für  die  Benützung  der  diversen  Maschinen
würden  durch  ein  Statut  zu  regeln  sein,  welches  entweder  einen
per  Arbeitsstunde  zu  entrichtenden  Preis  für  jede  Maschine
flxirt  oder  alter  gegen  eine  entsprechende  Entschädigung  für  die
Betriebskraft  die  Erlaubniss  gewährt  zur  Aufstellung  und  Benützung ­
  der  den  einzelnen  Professionisten  eigenthümlichen  Hilfs-Maschinen.

            
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