a) Architektur mit Inbegriff von Modellen, Entwürfen, Skizzen
und Aufnahmen architektonischer Werke der Gegenwart;
b) Sculptur mit Inbegriff der figuralen Kleinkunst, Graveur-
und Medailleur-Kunst etc.;
c) Malerei mit Inbegriff von Miniatur-, Email-Malerei etc.;
d) zeichnende Künste (Kupfer-, Stahlstich, Kadirung, Holz
schnitt etc.).
26. Gruppe.
Erziehungs-, Unterrichts- und Bildnnjjrwesen.
u) Das Erziehungswesen,
dargestellt durch die Vorführung alles Desjenigen, was
sich auf die Pflege und Erziehung des Kindes, seine physische
und psychische Heranbildung von den ersten Lebensjahren
bis zum Eintritte in die Schule bezieht (Ernährung des Kin
des, Gehschulen, Krippen, Kindergärten, Kinderspiele, Turn-
Apparate etc.).
b) Das Unterrichtswesen,
dargestellt durch Schulhäuser und Schuleinrichtungen in
Wirklichkeit, in Modellen und Zeichnungen, durch Lehrmittel,
durch Vorf hrung von Werken und Zeitschriften über das
Unterrichtswesen, Beschreibung und Illustration von Lehr
methoden, Geschichte und Statistik der Schule, ihre Organi
sation und Gesetze.
») Volks- (Elementar-) Schule.
In diese Abtheilung werden auch alle auf den Unter
richt von Blinden, Taubstummen und Idioten bezug
nehmenden Expositionen eingereiht,
ß) Mittelschule (Gymnasien, Realschulen).
i) Fach- und technische Hochschulen.
S) Universitäten.
c) Das Bildungswesen im engeren Sinne, Fortbildung
der Erwachsenen, dargestellt durch die Leistungen der Lite
ratur, der Tagespresse, der auf Bildungszwecke gerichteten
Vereine und öffentlichen Bibliotheken.