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1. Einen Perrier von 80 Kilog., l.’"022 Länge und 53 mm
Caliber.
2. Einen Mörser von 70 Kilog., 420 mi " Länge und 150 mi “
Caliber.
3. Eine Spingarde von 20 Kilog., 0.'”940 Länge und 53 raiU
Caliber.
4. Ein von dem Aussteller neu erfundenes Geschütz von
20 Kilog., 300 mi11 Länge und 30 mil ‘ Caliber.
Die Schiessweise aus diesen Geschützen wurde schon vorne
beschrieben, und ist hier nur noch zu bemerken, dass die Schiessweite,
welche mit dem Perrier und dem Mörser erreicht wurde,
nicht über 580 Fuss, jene der Spingarde 760 Fuss beträgt,
während doch die deutschen Rettungs-Raketen die Leine bis zu
1300 Fuss weit tragen. Ausserdem sind der Perrier und der
Mörser auch etwas zu schwer für Rettungsgeschütze, und gestattet
der Mörser keinen sicheren Schuss. Bessere Resultate wurden
mit dem zuletzt erfundenen Geschütze erreicht, welches die Leine
bis zu 1000 Fuss weit zu führen vermag. Das Geschütz ist noch
immer so leicht, dass es von einem Manne im Nothfalle getragen
werden kann. Der Stossboden dieses Geschützes wird durch den
mit Schraubengewinden versehenen Theil eines gussstählernen
Pflockes gebildet, der an seinem anderen Ende spitz zuläuft und
mittelst welchen das Geschütz unter den gegebenen Winkel in
die Erde gerannt wird*).
Eit. Victor v. Jennik.
worden. — Die von der Gesellschaft seit dem Bestehen bis l. April 1873
erzielten Resultate bestehen in der Rettung von 102G Menschenleben und
59 Fahrzeugen. Uebcr Organisation, finanzielle Hilfsmittel und Rettungs-Apparate
findet der Leser Ausführliches in dem trefflichen Kataloge „Notices
sur les dessins, modeles et ouvrages etc.“, welchen das französ. Ministerium
der öffentlichen Arbeiten seiner Ausstellung als kritischen Wegweiser beigegeben
hat.
*) Es erhellt aus den auf der Ausstellung vorgeführten Mustern von
Rettungs-Apparaten zur See, dass dieselben noch ziemlich primitiver Natui
und daher einer vielseitigen Entwicklung fähig sind. Indem wir dieses
constatiren, können wir nicht umhin, unser lebhaftes Bedauern über
die äusserst lückenhafte Betheiligung der seefahrenden Nationen an der