4. Land- und Wasserbauten für die Schiffahrt.
Die verschiedenen Zwecke, welche die Seehauten zu erfüllen
haben, bestehen nicht nur darin, den bequemen Verkehr zwischen
den Transportmitteln des Festlandes und jenen des Meeres zu
ermöglichen, sondern auch der stets wachsenden Zahl von Fahr
zeugen Schutz und Raum zur Aufnahme und Abgabe ihrer
Ladungen zu bieten, so wie die der Schiffahrt sich entgegen
stellenden Hindernisse zu beseitigen oder doch kenntlich und
unschädlich zu machen. Die Erreichung dieser mannigfachen
Zwecke erheischt nicht nur die Ausführung kostspieliger Leucht
thurmbauten und die Anlage geräumiger Hafen-Basins, sondern
auch die Einrichtung der zur Ausrüstung der Häfen dienenden
Hilfsmittel, als: mechanische Vorrichtungen zum Laden und
Löschen der Waaren, Apparate zur Schaffung und Erhaltung der
von den Fahrzeugen geforderten Wassertiefe, ausreichende Ver
ankerungsmittel, Baulichkeiten zur Vornahme von Schiffsrepara
turen u. s. w.
Von allen diesen der Schiffahrt dienenden Elementen fanden
wir auf der Ausstellung eine grosse Zahl ebenso interessanter
als lehrreicher Typen. Es würde jedoch die unserem Berichte
gezogenen Grenzen weit überschreiten, wollten wir sie alle Vor
führern Wir beschränken daher unsere Mittheilung vorzugsweise
auf Hafenbauten, müssen jedoch sofort unsere Aufgabe dahin