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Weise bedienen und die Zahl dieser Gattung Fahrzeuge in Oesterreich
noch die bei Weitem überwiegendste ist. Dampfschiffe haben
ohne Ausnahme ihre Krahne an Bord und besorgen selbst das
Aus- und Einladen der Waaren. Welche Dienste gerade in Triest
eine ausreichende Zahl entsprechend und gut vertheilter Krahne
im Interesse einer ökonomischen und raschen Waaren-Manipulation
leisten würde, liegt bei den beschränkten Lager- und Anlande-Flächen
auf der Hand.
Eine grössere Sorgfalt als den genannten Einrichtungen
wird den Verankerungs- und Vertauungs-Mitteln geschenkt. Nicht
mir sind unsere Häfen mit den von der Schiffahrt geforderten
Anzahl dieser Mittel ausgerüstet, sondern wird auch bei den für
dieselben angewendeten Systemen sowohl den Fortschritten der
Technik, als auch der Berücksichtigung der inländischen Industrie
verdiente Rechnung gezollt. So verdanken wir es der Initiative
der k. k. Seebehörde in Triest, dass schon seit mehreren Jahren
die Bojen aus inländischem Walzeisen in den technischen Etablissements
von Triest und Graz erzeugt und bereits Aufträge
tür die Lieferung von Ketten und Ankern an steirische Eisenwerke
erfolgt sind.
Die Anlage von Leuchtthürmen und Warnzeichen kann
(nicht ganz entsprechend den von der Schiffahrt geforderten
Bedürfnissen) nur im Verhältnisse mit dem für Seebauten karg
zugemessenen Jahresbudget*) von Statten gehen. Bis zum Jahre
1867 betrug die Zahl der errichteten Seeleuchten 20. Seither
wurden an den wichtigsten Küstenpuncten 25 neue errichtet und
sind ferner gegen 20 theils projectirt, theils im Bau begriffen,
*) Nach amtlichen Documenten der k. k. Seebehörde in Triest, welche
im Jahre 1854 die Seebauten von der k. k. küstenl. Bau-Direction und im
Jahre 1867 die unter der Obhut der Triester Börsen-Deputation gestandene
Beleuchtung des unserem Staate gehörigen Küstenstriches übernommen hat,
betragen die für neue Schutz-Dämme, Landungs-Moli, Landungs-Ufer, Landfesten,
Anbindringe, Sanitätsgebäude, Lazarethe, Keparaturen an bestehenden
Hafenbauwerken, V arnzcichen und sonstigen maritimen Vorkehrungen, sowie
für Seeleuchten und Semaphoren in 19 Jahren (1854 bis incl. 1872) verausgabten
Beträge: für Triest und das Küstenland fl. 5,068.302.—
,, Dalmatien , 2,603.509.—
somit zusammen nur fl. 7,071.811.—