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so dass die Hoffnung verhanden ist, in wenig Jahren unsere
Küste in einer den dringendsten Bedürfnissen der Schiffahrt
entsprechenden Weise beleuchtet zu sehen. In gleichem Verhält
nisse, wie die Anlage der Leuchten, schreitet auch die Bezeich
nung der für die Schiffahrt gefährlichen Untiefen etc. durch
Warnzeichen aller Art (sowohl schwimmende als auch fixe) vor
wärts. Hervorzuheben ist, dass man bestrebt ist, bei der Anlage
von Leuchtthürmeh und Warnzeichen soviel als möglich von den
in dem Auslande gemachten Erfahrungen und dort als gut er
kannten Systemen Nutzen zu ziehen. Das zum Bau der Leucht-
thürme verwendete Material ist beinahe ausschliesslich der Stein,
das Eisen wird ausnahmsweise nur zur Herstellung von Thürmen
unbeträchtlicher Höhe benützt. (Als Specimen einer besonderen
Classe von Seeleuchten sei des in Grado verankerten Leuchtschiffes
als des ersten in Oesterreich gemachten Versuches dieser Art
gedacht.) Die zur Verwendung kommenden Beleuchtungs- Apparate
sind fast ausschliesslich die bekannten Fresnel’schen Linsen-
Apparate. Als Beleuchtungs - Material wird Petroleum nur für
die kleinen Hafenleuchten, für alle übrigen ausschliesslich Oel
verwendet.
Passen wir in kurzem Besinne das über die von unserem
Staate auf dem Felde des Marinewesens entwickelte Thätigkeit
Gesagte zusammen, so verdienen die in dem Schiffbau erzielten
Fortschritte die wohlverdiente Anerkennung, während der zweck
mässigen Ausrüstung unserer Hafenplätze, sowie der ausgiebigen
Beleuchtung unserer Küstenstriche noch nicht die von der Schiff
fahrt mit Kecht verlangte Aufmerksamkeit gezollt wird.
Das für Dalmatien bestimmte Eisenbahnnetz wird unserer
Kegierung die willkommene Veranlassung bieten, ausser den neu
herzustellenden Hafen-Anlagen, die Bauthätigkeit an dem Adria
tischen Meere auch nach den gedachten Bichtungen hin einer
grösseren Entwicklung entgegen zu führen. Mögen die hiefür
ergriffenen Maassregeln nur energische und den Bedürfnissen der
modernen Schiffahrt vollkommen entsprechende sein. Dies wün
schen wir im Interesse Gesammt-Oesterreichs und der durch die
Meeresstrasse mit ihm verbundenen Länder. nie Red.
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