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Full text : Bericht über die Weltausstellung zu Wien im Jahre 1873

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kamen  solche  zum  ersten  Male  im  letzten  deutsch-französischen
Kriege  zur  Anwendung.  Die  Amerikaner  transportirten  während
des  Secessionskrieges  mehr  als  75.000  Kranke  und  Verwundete
auf  Eisenbahnen  und  hiervon  die  bei  Weitem  grösste  Mehrzahl
in  Hospital-Trains  (Esmarch).  Im  deutsch-französischen  Kriege
beläuft  sich  nach  Dr.  Pelzer  die  Zahl  der,  nur  auf  dem  Wege
über  Nancy  nach  Deutschland  in  der  Zeit  vom  23.  August  1870
bis  5.  Mai  1871  von  21  eingerichteten  Sanitäts-Zügen  in  83  Fahrten
evacuirten  Kranken  und  Verwundeten  auf  17.358  Köpfe;  inderseiben ­
  Zeit  wurden  überdies  127.582  Kranke  und  Verwundete
auf  anderen  Eisenbahnzügen  nach  Deutschland  befördert*).
Die  dem  Militär-Sanitätswesen  gewidmete  Ausstellung  setzte
sich  demnach  die  Aufgabe,  Sanitäts-Züge  vorzuführen,  welche  —
mit  Benützung  der  in  den  genannten  Kriegen  gemachten  Erfahrungen ­
  —  in  der  möglichst  vollständigen  Weise  den  an  den
Transport  Verwundeter  gestellten  Anforderungen  zu  entsprechen
vermögen.
Bevor  ich  zur  Beschreibung  dieser  im  Sanitäts-Pavillon**)
ausgestellt  gewesenen  Züge  übergehe,  schicke  ich  eine  Skizzirung
*)  Die  Sanitäts-Züge  haben  namentlich  im  letztgenannten  Kriege  ihre
Aufgabe  derart  glänzend  gelöst,  dass  sich  eigentlich  jeder  Staat  schon  im
Frieden  ein  derartiges  Materiale  bereit  halten  sollte.  Die  Ausrüstung  und
Erhaltung  von  vollständig  hergerichteten,  im  Frieden  entbehrlichen  Sanitäts-Zügen
  ist  jedoch  eine  zu  kostspielige,  so  dass  sich  wohl  schwerlich  ein  Staat
hiezu  bestimmen  lassen  dürfte;  es  werden  daher  erst  zu  Beginn  eines  Krieges
die  Sanitäts-Trains  aus  dem  vorhandenen  Eisenbahn-Materiale  errichtet  und
zusammengestellt  werden  müssen.  Der  Antrag  Becher’s  auf  der  internationalen ­
  Privat-Conferenz  im  Sanitäts  -  Pavillon  der  Wiener  Weltausstellung
(Zusatz  ad  Punct  1),  „dass  die  Regierungen  aller  Länder  im  Wege  der
Gesetzgebung  die  Eisenbahn-Directionen  (Privat-  oder  Staatsbahnen)  dazu
verhalten  sollen,  für  Eisenbahn  -  Unglücksfälle  eine  entsprechende  Anzahl
von  zweckmässig  construirten  Transports-Wägen  für  Verwundete  und  Kranke
anznschaffen  und  zu  allen  Zeiten  in  Stand  zu  erhalten“,  verdiente  nicht  allein
vom  humanitären  Standpuncte,  sondern  auch  deshalb  Berücksichtigung,  als
hiedurch  schon  in  Friedenszeiten  eine  Art  Stamm-Materiale  geschaffen  würde,
das  sowohl  den  Staaten  als  den  patriotischen  Hilfs-Vereinen  die  Einrichtung
und  Aufstellung  von  Sanitäts  -  Zügen  zu  Beginne  eines  Krieges  wesentlich
erleichtern  würde.
**)  Nur  kurze.  Zeit  vor  der  Eröffnung  der  Ausstellung  wurde  grösstentheils
  auf  Anregung  der  deutschen  Kaiserin  beschlossen,  dem  Militär-Sanitäts-
            
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