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Zur allgemeinen Charakteristik der zur Ausstellung gebrachten
Häuser haben wir zu bemerken, dass sich dieselben in zwei Classen
theilen lassen; in solche für Arbeiter auf dem Lande und solche
für Arbeiter in den Städten.
Die Häuser auf dem Lande sind im Allgemeinen freiste
hende, ebenerdige, höchstens stockhohe Gebäude mit wohn- und
heizbaren Dachstuben. Das Interesse der ökonomischen Ausführung
sowol wie das bisweilen theure Terrain gebieten jedoch, mehrere
Wohnungen unter Ein Dach zu bringen, und so finden wir — je
nach den localen Verhältnissen — zwei, vier und mehrere Woh
nungen in Einem Hause und unter dem gleichen Dache vereinigt,
die jedoch durch Scheidemauern vollkommen von einander getrennt
sind. In grossen Manufactur- und Fabriksstädten werden die nach
erwähnten Grundsätzen erbauten Häuser nach Gassen und Plätzen
zusammengestellt und bilden ganze Colonien, zu deren Ergänzung
noch diejenigen Einrichtungen kommen, welche im Interesse
der kleinen Gemeinde nothwendig sind, als: Bade- und Wasch
häuser, Kranken- und Schulhäuser, Brunnen, Promenaden, Bp-
staurants etc.
Die Arbeiterhäuser in den Städten, wo das Terrain
theuer ist, müssen den hohen Preis der Baufläche durch mehrere
Stockwerke ausgleichen und trachten, durch möglichste Isolirung
der von je einer Familie bezogenen Bäume für den Mangel des
allein bewohnten Hauses sich schadlos zu halten. Eine gemein
same Stiege führt entweder direct oder mit Hilfe eines Ganges
zu den einzelnen Wohnungen. Bei den englischen Wohnhäusern
ist noch hervorzuheben, dass in genügender Weise für Bäume
gesorgt wird, die gemeinsamen Zwecken dienen, als: Wasch-,
Bade-, Speise-Zimmer u. s. w.
nicht nur Familien-Wohnungen sammt Consuin-Vereinen für Nahrungsmittel
und Kleidungsstücke, Menagen, Sparcassen u. s. w., sondern auch Anstalten
für die Erziehung und den Unterricht der Kinder, sowie für die Belehrung
und Fortbildung der Erwachsenen errichtet. Kranken-, Unterstützungs- und
Pensions-Cassen, Krankenhäuser und Bewahr Anstalten sollen endlich die
Arbeiter und ihre Angehörigen für die Fälle der Krankheit, der Invalidität
und für ihr Alter vor der Sorge um die Existenz schützen.
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