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Volltext: Bericht über die Weltausstellung zu Wien im Jahre 1873

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letzterer mit dem Sitze in der Seestadt Götheborg, mit 
einer Anzahl von Fischerei-Wächtern, welche theils vom Staate, 
theils von den Gemeinden besoldet sind, angestellt. Die zur 
Beaufsichtigung der Fischerei verwendeten Zollwächter haben sich 
als nicht geeignet, d. i. mehr für ihre eigentliche Berufsthätigkeit 
als für die Fischerei eingenommen, gezeigt. Auch besteht in 
Schweden seit mehr als IOO Jahren die Sitte, dass in jedem 
Fischerdorfe von der Gemeinde ein Communal-Inspector für die 
Fischerei gewählt wird, welcher, als unbesoldeter Ehrenbeamte, 
unter Anderen die statistischen Daten über die Quantität und 
den Preis der Fische sammelt und sie dein Fischerei-Intendanten 
mittheilt*). 
Zum Verständniss der Sache und des eigenen Interesses 
trägt bei den Fischern nicht nur ihr häufiger Verkehr mit dem 
sachkundigen Fischerei - Intendanten, sondern auch die Volks- 
Schule bei, in welcher die Jugend anstatt mit Fabeln, mit posi 
tiven, zum Denken mehr anregenden Vorgängen in der Natur, zu 
deren Illustration sowohl Natur-Objecte als auch Abbildungen 
dienen, vertraut gemacht wird. 
Von den in Schweden üblichen Fischerei - Geräthen ist als 
uachahmenswcrth zu bezeichnen das Beflossen der einzelnen 
Angeln des Grund - Angelseiles mit Stücken von Pappelrinde 
(welche früher in Wachs gekocht wurde), oder mit circa 5 Zoll 
langen hohlen Glas-Spindeln, wodurch der über dem Meeresgründe 
schwimmende Köder der Gefrässigkeit der auf demselben krie 
chenden Meeresthiere, als: Seesterne, Seeigel etc. entzogen und 
mitten im Wasser gerade von den Fischen am leichtesten wahr- 
*) Ausserdem haben sich in Schweden seit circa 16 Jahren mehrere 
grössere und viele Heinere gegenseitige Assecuranz-Vereine gebildet. Jedes 
Mitglied derselben zahlt eine Einlage von circa 30 kr. für die Bestreitung der 
Auslagen, die Besoldung der Vereinsbeamten etc., und gibt vor der Fischerei- 
Saison Anzahl und Werth seiner Barken, Netze, Stricke etc., sowie am Ende 
des Jahres die von ihm erlittenen Verluste dem communalen Fischerei- 
Inspector an. Die Verluste werden jedem Mitgliede aus dem von einer Bank vor 
geschossenen Gelde vergütet und die Auslagen für die Entschädigungen unter 
die Vereins-Mitglieder vertheilt. Es hat selbstverständlich jedes Mitglied ein 
Interesse daran, darüber zu wachen, dass die Ansahen über die erlittenen 
Verluste richtig seien. 
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