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Full text : Bericht über die Weltausstellung zu Wien im Jahre 1873

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letzterer  mit  dem  Sitze  in  der  Seestadt  Götheborg,  mit
einer  Anzahl  von  Fischerei-Wächtern,  welche  theils  vom  Staate,
theils  von  den  Gemeinden  besoldet  sind,  angestellt.  Die  zur
Beaufsichtigung  der  Fischerei  verwendeten  Zollwächter  haben  sich
als  nicht  geeignet,  d.  i.  mehr  für  ihre  eigentliche  Berufsthätigkeit
als  für  die  Fischerei  eingenommen,  gezeigt.  Auch  besteht  in
Schweden  seit  mehr  als  IOO  Jahren  die  Sitte,  dass  in  jedem
Fischerdorfe  von  der  Gemeinde  ein  Communal-Inspector  für  die
Fischerei  gewählt  wird,  welcher,  als  unbesoldeter  Ehrenbeamte,
unter  Anderen  die  statistischen  Daten  über  die  Quantität  und
den  Preis  der  Fische  sammelt  und  sie  dein  Fischerei-Intendanten
mittheilt*).
Zum  Verständniss  der  Sache  und  des  eigenen  Interesses
trägt  bei  den  Fischern  nicht  nur  ihr  häufiger  Verkehr  mit  dem
sachkundigen  Fischerei  -  Intendanten,  sondern  auch  die  Volks-Schule
  bei,  in  welcher  die  Jugend  anstatt  mit  Fabeln,  mit  positiven, ­
  zum  Denken  mehr  anregenden  Vorgängen  in  der  Natur,  zu
deren  Illustration  sowohl  Natur-Objecte  als  auch  Abbildungen
dienen,  vertraut  gemacht  wird.
Von  den  in  Schweden  üblichen  Fischerei  -  Geräthen  ist  als
uachahmenswcrth  zu  bezeichnen  das  Beflossen  der  einzelnen
Angeln  des  Grund  -  Angelseiles  mit  Stücken  von  Pappelrinde
(welche  früher  in  Wachs  gekocht  wurde),  oder  mit  circa  5  Zoll
langen  hohlen  Glas-Spindeln,  wodurch  der  über  dem  Meeresgründe
schwimmende  Köder  der  Gefrässigkeit  der  auf  demselben  kriechenden ­
  Meeresthiere,  als:  Seesterne,  Seeigel  etc.  entzogen  und
mitten  im  Wasser  gerade  von  den  Fischen  am  leichtesten  wahr-*)
  Ausserdem  haben  sich  in  Schweden  seit  circa  16  Jahren  mehrere
grössere  und  viele  Heinere  gegenseitige  Assecuranz-Vereine  gebildet.  Jedes
Mitglied  derselben  zahlt  eine  Einlage  von  circa  30  kr.  für  die  Bestreitung  der
Auslagen,  die  Besoldung  der  Vereinsbeamten  etc.,  und  gibt  vor  der  Fischerei-Saison
  Anzahl  und  Werth  seiner  Barken,  Netze,  Stricke  etc.,  sowie  am  Ende
des  Jahres  die  von  ihm  erlittenen  Verluste  dem  communalen  Fischerei-Inspector
  an.  Die  Verluste  werden  jedem  Mitgliede  aus  dem  von  einer  Bank  vorgeschossenen ­
  Gelde  vergütet  und  die  Auslagen  für  die  Entschädigungen  unter
die  Vereins-Mitglieder  vertheilt.  Es  hat  selbstverständlich  jedes  Mitglied  ein
Interesse  daran,  darüber  zu  wachen,  dass  die  Ansahen  über  die  erlittenen
Verluste  richtig  seien.

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