VERKAUF der KUNSTWERKE
Der Verkauf der ausgestellten Kunstwerke
erfolgt ausschließlich durch das Sekretariat.
Die Preise sind daselbst zu erfragen.
Bei Ankauf von Werken ist EIN DRIT-'
TEL des Kaufpreises als Anzahlung zu
erlegen; der restliche Betrag wird mit
Schluß der Ausstellung erbeten. Die am
gekauften Kunstwerke werden auf Ver«'
langen nach Schluß der Ausstellung auf
Kosten und Gefahr des Käufers zugestellt.
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