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MAK

Full text : Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien

XY

Staatsverwaltung.
Centralstellen.

Die  obersten  Centralstellen  der  Verwaltung  sind:
I.  Für  das  Reich:
Gemeinsame  Ministerien:
a)  Das  Ministerium  des  kaiserlichen  Hauses  und  des  Aeusseren,
b)  „  Eeicbs-Kricgsministerinm,
c)  „  gemeinsame  Finanzministerium.
Letzteres  besorgt  die  den  beiden  Reichshälften  gemeinsamen  Finanz-Angelegenheiten ­
  und  die  Verwaltung  der  gemeinsamen  schwebenden  Staatsschuld.  Ihm  untersteht
die  Reichs-Centralkasse.
Zur  Reehnungs-Controle  über  die  Geldgebahrung  der  gemeinsamen  Ministerien
besteht  der  gemeinsame  oberste  Rechnungshof.
II.  Für  die  im  Reichsrathe  vertretenen  Länder;

a)
1»)
c)
d)
e)
fj
g)

das  Ministerium  des  Innern.
„  „  für  Cultus  und  Unterricht,
„  „  „  Handel,
„  „  „  Ackerbau,
„  „  „  die  Justiz,
„  „  „  „  Finanzen,
„  „  „  Landesvertheidigung.
III.  Für  die  Länder  der  ungarischen  Krone:

a)  Das  Ministerium  des  Innern,
b)  „  „  für  Cnltus  und  Unterricht,
c)  „  „  „  Ackerbau,  Gewerbe  und  Handel,
d)  „  „  „  öffentliche  Arbeiten  und  Communicationen,
e)  „  „  „  Landesvertbeidigung,
f)  „  j,  „  Justiz,
g)  „  „  „  Finanzen,
h)  „  „  „  Croatien-Slavonien.
i)  „  „  „  am  Allerhöchsten  Iloflager.
Für  die  in  die  Autonomie  Croatiens  und  Slavoniens  fallenden  Gegenstände  der
Administration  (innere  Verwaltung,  Cultus  und  Unterricht,  Rechtspflege)  ist  die  köuigl.
Landesregierung  in  Agram  und  für  die  croat.-slav.  Miiitärgrenze  das  General-Comxaando
  in  Agram  die  oberste  Behörde.

Politische  Verwaltungs-Behörden,
Dem  Ministerium  des  Innern  unterstehen  in  den  im  Reichsrathe  vertretenen
Ländern  die  Landesbehörden  (Statthaltereien,  Landesregierungen)  und  diesen  die  Bezirkshauptmannschaften ­
  (324)  und  die  Communal-Aemter  (33)  der  Hauptstädte  und  der  mit
einem  eigenen  Statute  versehenen  Städte.  Die  Ortspolizei  obliegt  in  allen  Gemeinden
dem  Gemeinde-Vorsteher.
Dem  Ministerium  des  Innern  der  Länder  der  ungarischen  Krone  sind  als  mit  der
(politischen  Administration  betraute  Organe  unterstellt:  Die  Municipien  der  Comitate  (49),
Districte  (7),  freien  Städte  (73)  und  der  5  Szelder-Stühle,  die  sächsische  Kations-Universität ­
  (mit  dem  Comes  an  der  Spitze).  Die  Stadt  Fiume  mit  Gebiet  bildet  einen  selbst-
            
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