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Volltext: Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien

XY 
Staatsverwaltung. 
Centralstellen. 
Die obersten Centralstellen der Verwaltung sind: 
I. Für das Reich: 
Gemeinsame Ministerien: 
a) Das Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Aeusseren, 
b) „ Eeicbs-Kricgsministerinm, 
c) „ gemeinsame Finanzministerium. 
Letzteres besorgt die den beiden Reichshälften gemeinsamen Finanz-Angelegen 
heiten und die Verwaltung der gemeinsamen schwebenden Staatsschuld. Ihm untersteht 
die Reichs-Centralkasse. 
Zur Reehnungs-Controle über die Geldgebahrung der gemeinsamen Ministerien 
besteht der gemeinsame oberste Rechnungshof. 
II. Für die im Reichsrathe vertretenen Länder; 
a) 
1») 
c) 
d) 
e) 
fj 
g) 
das Ministerium des Innern. 
„ „ für Cultus und Unterricht, 
„ „ „ Handel, 
„ „ „ Ackerbau, 
„ „ „ die Justiz, 
„ „ „ „ Finanzen, 
„ „ „ Landesvertheidigung. 
III. Für die Länder der ungarischen Krone: 
a) Das Ministerium des Innern, 
b) „ „ für Cnltus und Unterricht, 
c) „ „ „ Ackerbau, Gewerbe und Handel, 
d) „ „ „ öffentliche Arbeiten und Communicationen, 
e) „ „ „ Landesvertbeidigung, 
f) „ j, „ Justiz, 
g) „ „ „ Finanzen, 
h) „ „ „ Croatien-Slavonien. 
i) „ „ „ am Allerhöchsten Iloflager. 
Für die in die Autonomie Croatiens und Slavoniens fallenden Gegenstände der 
Administration (innere Verwaltung, Cultus und Unterricht, Rechtspflege) ist die köuigl. 
Landesregierung in Agram und für die croat.-slav. Miiitärgrenze das General-Com- 
xaando in Agram die oberste Behörde. 
Politische Verwaltungs-Behörden, 
Dem Ministerium des Innern unterstehen in den im Reichsrathe vertretenen 
Ländern die Landesbehörden (Statthaltereien, Landesregierungen) und diesen die Bezirks 
hauptmannschaften (324) und die Communal-Aemter (33) der Hauptstädte und der mit 
einem eigenen Statute versehenen Städte. Die Ortspolizei obliegt in allen Gemeinden 
dem Gemeinde-Vorsteher. 
Dem Ministerium des Innern der Länder der ungarischen Krone sind als mit der 
(politischen Administration betraute Organe unterstellt: Die Municipien der Comitate (49), 
Districte (7), freien Städte (73) und der 5 Szelder-Stühle, die sächsische Kations-Uni 
versität (mit dem Comes an der Spitze). Die Stadt Fiume mit Gebiet bildet einen selbst-
	        
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