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Volltext: Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien

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ständigen Complex mit eine mcigencn Gouverneur. An der Spitze der Municipicn stellt 
der Obergespan (in Buda-Pest der Oberbürgermeister), an jener der Districte der Ober- 
Capitän (im Zipser Districte der Districts-Graf). 
Der croatisth-slavonischen Landesregierung unterstehen unmittelbar die Obergespäne 
in 8 Comitaten und die Bürgermeister in den 9 Freistädten. 
Rechtspflege. 
a) In den im Reichsrathe vertretenen Ländern: 
Als erste Instanz bestehen Landes- und Kreisgerichte (Collegialgerichte 62 
Bezirks- und stiidtisch-delegirte Gerichte (Einzelgerichte, im Jahre 1872 896). 
Für Pressvergehen bestehen Geschwornengerichte. 
In zweiter Instanz geht der Rechtszug an die Oberlandesgerichte, deren neun in 
Wirksamkeit sind, in dritter an den obersten Gerichtshof zu Wien. 
Kur die zum Staudesverbande der Armee und Kriegsmarine gehörigen Individuen 
unterliegen in Strafsachen der militärischen Gerichtsbarkeit. 
Für Angelegenheiten des Handels- und Seerechtes bestehen drei Handelsgerichte; 
sonst entscheiden die Gerichtshöfe mit Zuziehung von Fachmännern, was auch von 
Fragen des Bergrechts gilt. 
b) In den Ländern der ungarischen Krone: 
Die ordentlichen Gerichtsbehörden sind: Die königliche Curie in Pest, als letzte 
Instanz in Civil- und Strafsachen mit zwei Abtheilungen, dem Cassationshofe und dem 
obersten Gerichtshöfe; als zweite Instanzen die königlichen Gerichtstafeln in Pest und 
Maros-Väsärhely. Der ersteren unterstehen als Gerichtsbehörden erster Instanz 83 Colle- 
gial- und 312 Einzelgerichte, der letzteren 22 der ersteren und 62 der anderen Art. 
Ausserdem bestehen Militär-, Landwehr-, Ehe- und Geschworncngerichte, letztere 
für Presssachen. In Croatien-Slavonien besteht als oberste Instanz die königliche Sepfem- 
viraltafel in Agram, als zweite Instanz die Banaltafel, als erste Instanz die acht königl. 
Comitats-Geriehtstafeln, dann die Stuhlriehter-Aemter und Stadtgerichte. 
Finanzbehörden. 
Das Ministerium der Finanzen in den im Reichsrathe vertretenen Ländern hat 
als untergeordnete Centralstellen: Die Staats-Centralcassa, das Ministerial-Zablamf die 
Staatsschulden-Dircction, die Staatsschujden-Cassa, die Lotto-, die Tabakfabriken- 
Direction, das Punzirungsarat und das Hauptmünzamt. Ausserdem besteheu 14 Fiuanz- 
Landesdircctionen, 13 Finanz-Procurafurcn, 53 Finanz-Bezirks-Directionen und Inspccto- 
rate, 69 Haupt-, 292 Nebenzollämter und 781 Steuerämter. 
Die Rechnungs-Controle über die Geldgebahrung der Behörden übt der oberste 
Rechnungshof. 
Dem ungarischen Finanzministerium unterstehen die Central- und Staatsschulden- 
Cassa, die Direction der ärarischen Rechtsangelegenheiten, 18 Finanz-Directionen die 
Directionen der Salzämter, der Tabakfabriken, Lcttoämter, Punzirungsämter mul der 
Berg- und Forstakademie in Schemnitz. Unter den Finanz-Directionen stehen die Steuer- 
und Gefällämter, 19 Haupt-, 56 Nebenzollämter. 
Zur Controlirung des Staatsvermögens und der Staatsschuld der ungarischen 
Krone besteht der königliche Staats-Rechnungshof. — Dem k. k. Handels-Ministerium 
unterstehen: Die General-Inspection der Eisenbahnen, die Seebehörde in Triest, 11 Post- 
directionen mit den Postämtern, die 10 Telegraphen-Directionen mit den Telegraphen- 
Stationen, die Handels- und Gewerbekammeru (29); dem königl. ungarischen Ministerium
	        
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