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ständigen Complex mit eine mcigencn Gouverneur. An der Spitze der Municipicn stellt
der Obergespan (in Buda-Pest der Oberbürgermeister), an jener der Districte der Ober-
Capitän (im Zipser Districte der Districts-Graf).
Der croatisth-slavonischen Landesregierung unterstehen unmittelbar die Obergespäne
in 8 Comitaten und die Bürgermeister in den 9 Freistädten.
Rechtspflege.
a) In den im Reichsrathe vertretenen Ländern:
Als erste Instanz bestehen Landes- und Kreisgerichte (Collegialgerichte 62
Bezirks- und stiidtisch-delegirte Gerichte (Einzelgerichte, im Jahre 1872 896).
Für Pressvergehen bestehen Geschwornengerichte.
In zweiter Instanz geht der Rechtszug an die Oberlandesgerichte, deren neun in
Wirksamkeit sind, in dritter an den obersten Gerichtshof zu Wien.
Kur die zum Staudesverbande der Armee und Kriegsmarine gehörigen Individuen
unterliegen in Strafsachen der militärischen Gerichtsbarkeit.
Für Angelegenheiten des Handels- und Seerechtes bestehen drei Handelsgerichte;
sonst entscheiden die Gerichtshöfe mit Zuziehung von Fachmännern, was auch von
Fragen des Bergrechts gilt.
b) In den Ländern der ungarischen Krone:
Die ordentlichen Gerichtsbehörden sind: Die königliche Curie in Pest, als letzte
Instanz in Civil- und Strafsachen mit zwei Abtheilungen, dem Cassationshofe und dem
obersten Gerichtshöfe; als zweite Instanzen die königlichen Gerichtstafeln in Pest und
Maros-Väsärhely. Der ersteren unterstehen als Gerichtsbehörden erster Instanz 83 Colle-
gial- und 312 Einzelgerichte, der letzteren 22 der ersteren und 62 der anderen Art.
Ausserdem bestehen Militär-, Landwehr-, Ehe- und Geschworncngerichte, letztere
für Presssachen. In Croatien-Slavonien besteht als oberste Instanz die königliche Sepfem-
viraltafel in Agram, als zweite Instanz die Banaltafel, als erste Instanz die acht königl.
Comitats-Geriehtstafeln, dann die Stuhlriehter-Aemter und Stadtgerichte.
Finanzbehörden.
Das Ministerium der Finanzen in den im Reichsrathe vertretenen Ländern hat
als untergeordnete Centralstellen: Die Staats-Centralcassa, das Ministerial-Zablamf die
Staatsschulden-Dircction, die Staatsschujden-Cassa, die Lotto-, die Tabakfabriken-
Direction, das Punzirungsarat und das Hauptmünzamt. Ausserdem besteheu 14 Fiuanz-
Landesdircctionen, 13 Finanz-Procurafurcn, 53 Finanz-Bezirks-Directionen und Inspccto-
rate, 69 Haupt-, 292 Nebenzollämter und 781 Steuerämter.
Die Rechnungs-Controle über die Geldgebahrung der Behörden übt der oberste
Rechnungshof.
Dem ungarischen Finanzministerium unterstehen die Central- und Staatsschulden-
Cassa, die Direction der ärarischen Rechtsangelegenheiten, 18 Finanz-Directionen die
Directionen der Salzämter, der Tabakfabriken, Lcttoämter, Punzirungsämter mul der
Berg- und Forstakademie in Schemnitz. Unter den Finanz-Directionen stehen die Steuer-
und Gefällämter, 19 Haupt-, 56 Nebenzollämter.
Zur Controlirung des Staatsvermögens und der Staatsschuld der ungarischen
Krone besteht der königliche Staats-Rechnungshof. — Dem k. k. Handels-Ministerium
unterstehen: Die General-Inspection der Eisenbahnen, die Seebehörde in Triest, 11 Post-
directionen mit den Postämtern, die 10 Telegraphen-Directionen mit den Telegraphen-
Stationen, die Handels- und Gewerbekammeru (29); dem königl. ungarischen Ministerium