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und Braunkohlen für Zwecke der Industrie, da die Verwendung dieses Brennstoffes in
den Haushaltungen in Oesterreich noch immer verhältnissmässig unbedeutend genannt
werden muss. Dieser Verbrauch ist seit dem Jahre 1839 von 10 bis über IGO Millionen
jZollcentner gestiegen. Ueberdies findet sich in den Industriebezirken des Riesengebirges
und des Erzgebirges kaum irgendwo eine unbenützte Wasserkraft,? so dass die Wasser
werke gegenwärtig schon aus den Thälern bis in die Ebenen hinaus Vorschriften und
in der unmittelbaren Nähe der Kohlenflötze sich neue, auf -Dampfmasohinenbetrieb ein
gerichtete Industriebezirke bilden.
Die Schilderung des Standpunktes, welchen die einzelnen Zweige der öster
reichischen Industrie einnehmen, sowie die Angabe der Werthe der von ihnen zu Stande
gebrachten Production bleibt der Einleitung zu den einzelnen Gruppen der Exposition
Vorbehalten.
Hier sei nur im Allgemeinen bemerkt, dass hinsichtlich der Entwicklungsstufe,
auf welcher sich die gewerbliche Thätigkeit befindet, sich die beiden Reichshälften
wesentlich von einander unterscheiden. Während im österreichischen Staatsgebiete der
fobriksmitssige Betrieb bereits sehr ausgebildet ist, die Industrie überhaupt in mehreren
Ländern sich in grösster Blüthe befindet und in vielen Artikeln mit den diesfalls
renommirtesten ausländischen Fabrikaten zu concurrircn vermag, ’ist die Zahl der
Fabriken iu den ungarischen Ländern noch eine kleine und ist der Gewerbefleiss im
Allgemeinen nur im eigentlichen Königreiche Ungarn von grösserem Belange. Wahre
Industrie-Länder sind Böhmen, Mähren, Schlesien und Niederösterreich; am gering
fügigsten ist die Industrie in Dalmatien, der Bukowina und der Militärgrenze.
Die gewerbliche Industrie dürfte in der österreichisch-ungarischen Monarchie derzeit
«etwa acht Millionen Menschen ernähren, mit Einschluss der Familienglieder und jener,
welche neben der Landwirtschaft Gewerbe betreiben. Nach den Ergebnissen der Volks
zählung vom 31. Decembcr 1869 waren bei der gewerblichen Industrie (ohne die nicht
selbsttätigen Familienglieder und ohne die Höttenwerksbesitzer und Arbeiter) beschäftigt:
in den im in den in dev
Reicksrathe ver- ungarischen gesammten
tret. Ländern Ländern Monarchie
fiel den Bau- und Kunstgewerben 235.510
p Metall, Stein und Holz verarbeitenden Gewerben . . . 505.772
r der Erzeugung von Ckomikalicn, Nahrungsmitteln und
Tabak-Fabrikaten 218.000
„ der Webe-Industrie 797.398
j, Leder- und Papier-Industrie und sonstigen productiven
Gewerben 307.794
p nicht productiven Gewerben 178.842
62.603 298.113
171.938 677.710
82.235 330.285
93.553 890.951
170.910 478.701
C5.G45 244.487
zusammen . . 2,273.316 640.901 2,920.280
Handel.
Nach dem zwischen den Regierungen beider Reichshälffen abgeschlossenen Zoll
lind Handelsbündnisse (österr. Gesetz vom 24. Deccmber 18C7, XVI. Ungar. Gesetz-
Artikel von 18G5—67) bilden beide Staatsgebiete der Monarchie zusammen ein Zoll-
lind Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinsamen Zollgrenze, von der nur die Zoll-
ßnsschlüssc ausgenommen sind. In Folge dessen steht keinem der beiden contrahirenden
Steile das Recht zu, Verkehrsgegenstände, welche aus dem einen Staatsgebiete in das
ändere übergehen, mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrsabgaben welcher Art immer zu bt>
lasten und zu diesem Zwecke eine Zwischenzoll-Linie zu errichten. Mit inneren Ab
gaben darf der eine Tkeil die aus dem Ländergebiete des anderen Thciles eingefüluica