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E. Colonialwäaren und Südfrüchte.
Diese Gegenstände, welche stets aus der Fremde werden bezogen werden müssen,
umfassen hauptsächlich: Kaffee, Thee, Gewürze, mittelfeine und feine Südfrüchte, und
Baumwolle.
Die Einfuhr von Kaffee ist in regelmässiger Zunahme begriffen (hat sich seit dreissig
Jahren verfünffacht und wuchs innerhalb der letzten acht Jahre allein um 50 Percent),
so dass sie im Jahre 1871 614.711 Centner im Werte von 22,590.410 fl. umfasste.
Auch die Einfuhr des Theos steigt fortwährend; sie betrug im Jahre 1871 4520
Centner im Werthe von 678.000 fl.
Ziemlich constant bleibt die Einfuhr von Gewürzen und begriff im Jahre 1871
84,157 Centner an g<*r.einen und 10.230 Centner an feinen und feinsten Gewürzen in sich;
jene stellten einen Werth von 594.160 fl., diese von 1,271.874 fl. dar.
Die Einfuhr mittelfeiner Südfrüchte (hauptsächlich Pomeranzen und Citronen)
begreift 247.963 Centner im Werthe von 1,487.626 fl. in sich; die Einfuhr von feinen
Südfrüchten (namentlich Rosinen, Zibeben, Mandeln und Datteln) umfasste im Jahre 1871
148.662 Centner im Werthe von 2,121.906 fl.
Die Einfuhr an roher Baumwolle betrug im Jahre 1871 1,203.953 Centner im
Werthe von 49,362.073 fl. österr. Währung.
Verkehr von Dalmatien.
Der Verkehr des abgesonderten dalmatischen Zollgebiets begriff im Jahre 1871
an Einfuhrwerten 8,631.860, an Ausfuhrwerten 7,824.972 fl. und verteilte sich auf
folgende acht Tarifelassen:
Colonial-, Ammei- und Spe-
ccrciwaaren
Feld- u. Gartenfrüchte, dann
Erzeugnisse des Pilanzen-
und Mineralreiches . . .
Thiere und thicrischo Pro
ducts, nicht in andern Ab
teilungen genannte . .
Getränke, Esswaaren, fette
Ocle, Fette und Erzeug
nisse aus denselben. . .
Einfuhr. Ausfuhr.
Gulden in öst. 'Währ.
505.110 201.G59
5CG.G-12 22.033
554.089 137.270
393.417 5,528.396
Einfuhr. Ausfuhr.
Gulden in öst. Wahr.
Webe- u. Wirkstoffe, Garne,
Webe- und Wirkwaaren,
Kleidungen u. Putzwaarcn 2,394.516 244.705
Metalle, gebrannte Erden,
Glas und Erzeugnisse aus
denselben 621.438 16.513
Fabrikate, nicht in andern
Tarifs - Abtheilungen ent
halten 59G.G48 448.441
Abfälle ■ — 62.050
Der Werth der Waarcn-Durchfuhr im Jahre 1871 betrug 235,866.375 fl.
Beim Handel und den denselben vermittelnden Transport-Unternehmungen waren
nach der letzten Volkszählung; in den im Reichsrathe vertretenen Ländern . . 433.644
in den Ländern der ungarischen Krone . 131.169
selbstständige Personen beschäftigt.
zusammen . 564.813
... $
dewei-l>e-Cesotegefenitg, Privileginntmgen, Unstemhatz,
Gewerfeefreiheit.
In Oesterreich-Ungarn besteht Handels- und Gewerbefreiheit. In den im Reichs
rathe vertretenen Ländern gilt die Gewerbeordnung vom 20. December 1859, während in
den ungarischen Ländern die Gewcrbsverfassung durch den VIII. Ungar. Gesetz-Artikel
1872 geregelt ist. Auch die Ausländer werden zum selbstständigen (Manufacturs- und
Handels-) Gewerbsbetriebe bedingungsweise zugelassen. Concessionirte Gewerbe, zu deren