GRUPPE XXVI.
Erziehunga-, Unterriclits- und BildimgsWesen.
Mehrere Gebiete der von uns bereits betrachteten Classen bilden
einen Theil der Erziehung des Volkes und seines geistigen Culturlebens.
In erster Richtung wirken hier der Buchhandel, die Bilder- und Kunst
niederlagen. Gleichbedeutend wirkt auf das geistige Leben der ornamen
tale und architektonische Schmuck der Strassen und öffentlichen Plätze
und stehen in Verbindung mit ihnen die Erzeugung der physikalischen, ma
thematischen und chirurgischen Instrumente. Was jedoch das eigentliche
Unterrichts- und Bildungswesen anbelangt, so hat die Ausbildung vor
Allem die Volksschule, seit der constitutionellen Regierung des Staates,
ebenso wie die Entwicklung des Hochschulwesens bedeutende Fortschritte
gemacht und zeigt die Ausstellung des k. k. Ministeriums für Cultus und
Unterricht in vielfach belehrender und eindringlicher Weise diese Ent
wicklung.
Die allgemeine Einleitung gibt ein Bild der Unterrichts-Gesetz
gebung und wir haben nur jene beiden Gebiete etwas zu beleuchten,
welche mit der Erziehung des Kindes bis zu seinem schulpflichtigen
Alter und von da an die ersten Lebensjahre leiten und führen.
Es bestehen heute in den deutsch - österreichischen Ländern
17 Krippen und 18G Kinderbewahr-Anstalten, zu denen heute die schon
über ganz Oesterreich verbreiteten und fast iu jeder Stadt eingerichteten
Kindergärten kommen. Die beiden erstgenannten Anstalten haben im
Durchschnitt jährlich einen Besuch von mehr als 9000 Knaben und
10.000 Mädchen. Der Besuch der Kindergärten ist ein gleichfalls bedeu
tender, doch lässt die geringe Bflege der Statistik derselben eine genaue
Darstellung noch nicht zu. Auch gehört diese Thätigkeit fast vollständig
iden Vereinen und der Privattkätigkeit an, ebenso wie zum Theile die
Errichtung und Leitung von Krippen und Kinderbewahlanstalten. Im
Jahre 18G7 bestanden 133 allgemeine Bildungsvereine, 239 Wohlthätig-
keitsvereine, welche zumeist mit der Errichtung von Armenschulen,
Krippen und Kinderbewahranstalten sich befassen. Im Jahre 137&