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MAK

Full text : Die Ausstellung oesterreichischer Kunstgewerbe 4. November 1871 - 4. Februar 1872

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Wie  diese  eben  so  sehr  auf  Befriedigung  der  Anforderungen  Einzelner,
als  auch  auf  Befriedigung  von  Massenbedürfnissen  gerichtet  ist,  so  muss
sie  auch  eine  grosse  Anzahl  gut  geschulter  Zeichner  und  auch  solcher
Zeichner  zur  Verfügung  haben,  welche  im  Stande  sind,  sowohl  auf  bestimmte ­
  Anforderungen  des  Stiles,  als  auch  auf  das  Technische  der  einzelnen ­
  Fabricationszweige  einzugehen.  Die  Zeichnungen  müssen  nicht  blos
an  und  für  sich  schön,  sondern  sie  müssen  auch  ausführbar  sein;  für  den
Fabrikanten,  den  Grossindustriellen  ist  jene  Zeichnung  die  beste,  welche
Schönheit  mit  Ausführbarkeit  verbindet.  Soll  irgend  ein  Fabricationszweig
  in  Schwung  kommen,  einen  erhöhten  Absatz  durch  eine  stilgerechtere ­
  Zeichnung,  eine  gelungene  Farbenzusammenstellung  erreichen,  so
muss  eine  genügende  Zahl  fachmännisch  und  tüchtig  gebildeter  Zeichner
vorhanden  sein.  Diese  fehlten  der  gesammten  deutschen  Industrie  nicht
minder  als  der  österreichischen,  und  fehlen  theilweise  noch  bis  auf  den
heutigen  Tag.
Man  half  sich  entweder  dadurch,  dass  man  illustrirte  Zeitungen  und
Kataloge  ausbeutete,  wie  die  Stuttgarter  »Gewerbehalle«,  die  Münchener
»Kunstgewerbliche  Zeitung«,  die  »L’Art  pour  tout«,  die  illustrirten  Brockhaus’schen
  Weltausstellungskataloge  oder  andere,  mit  Zeichnungen  versehene ­
  Special-Publicationen  —  man  half  sich  in  der  Regel  in  einer  nicht
sehr  glücklichen  Art.  Denn  auch  das  Uebertragen  oder  Bearbeiten  einer
schon  vorhandenen  Zeichnung  setzt  ein  gewisses  künstlerisches  Verständnis ­
  voraus.  In  dieser  Benützung  von  artistischen  Publicationen  kam  den
Bedürfnissen  jener  Industriellen,  denen  es  entweder  an  Geld  oder  gutem
Willen  fehlt,  kunstgebildete  Zeichner  in  Anspruch  zu  nehmen,  die  ungenügende ­
  Musterschutz  -  Gesetzgebung  zu  Statten;  sie  konnten  weidlich
plündern,  wo  sie  etwas  Gutes  fanden,  ohne  in  Gefahr  zu  gerathen,  wegen
dieses  geistigen  Diebstahls  mit  den  Gerichten  in  unangenehme  Berührung
zu  kommen.
Bei  dieser  Art  von  Gebahrung  wurde  die  gesammte  Industrie  in
einer  steigenden  Progression  von  Frankreich  abhängig;  dort  gab  es  unter
dem.  Schutze  einer  guten  Gesetzgebung  bereits  geschulte  Zeichner  und
Ateliers  für  Musterzeichnungen;  auch  der  artistisch-literarische  Markt  wird
von  Frankreich  aus  viel  mehr  mit  brauchbareren  Publicationen  versehen
als  es  von  England,  Italien  und  Deutschland  aus  geschieht.  Viele  der
intelligenteren  Grossindustriellen  waren  förmlich  genöthigt  in  Paris  seihst
Zeichner  für  ihre  Zwecke  zu  beschäftigen,  wie  die  Shawl-  und  Spitzem
fabnkanten  etc.  Auch  die  sog.  Musterlager  wirken  in  dieser  Beziehung
häufig  eher  schädlich  als  nützlich,  insbesondere  dann,  wenn  den  Leitern  die
Einsicht  in  die  Bedingungen  eines  kunstgewerblichen  Betriebes  abgeht.  Sie
leiten  häufig  mehr  an,  Fremdes  geschickt  oder  ungeschickt  zu  benützen,
als  selbstständig  zu  denken  und  zu  schaffen.  Und  für  ein  grosses  Publicum ­
  ist  es  ja  doch  am  Ende  nur  darum  zu  thun,  dass  Etwas  eine  französische, ­
  oder  englische  oder  überhaupt  fremdländische  Facon  habe,  —
            
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