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MAK

Full text : Die Ausstellung oesterreichischer Kunstgewerbe 4. November 1871 - 4. Februar 1872

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dort  aufgestellten,  ganz  massgebenden  Geschmacksregeln  sich  auch  nur
auf  das  Bild  und  seinen  Rahmen  beziehen  wollen,  welches  einen  Bestandtheil
  in  der  mannigfach  wechselnden  Ausstattung  des  Wohngemaches  bildet.
Hier  ist  es  billig,  dass  der  Wand  und  ihrer  Decoration  in  der  Frage  über
das  Wie  der  allgemein  angewendeten  Stylform  die  erste  Stimme  zugestanden ­
  wird  und  so  gut  wie  die  Form  der  Möbel,  der  Gefässe,  die  Ornamente ­
  der  Drapirungen  etc.  auch  die  Verzierungen  der  Bilderrahmen
sich  diesem  durch  die  Wandtapete  entschiedenen  allgemeinen  Charakter
unterordnen  sollen.  Wir  werden  es  ganz  vernünftig  finden,  in  einem  derartig ­
  decorirten,  nach  moderner  Weise  der  Hauptsache  nach  zur  italienischen ­
  Renaissance  gehörigen  Wohngemache  ein  Gemälde  der  altdeutschen
Schule  und  wieder  ein  spätes  Cabinetsbildchen  niederländischen  Ursprungs
in  einer  Umrahmung  zu  beherbergen,  die  im  Geiste  des  16.  Jahrhunderts,
im  Style  der  italienischen  Ornamentisten  dieser  Zeit,  componirt  ist,  denn
nichts  wäre  lächerlicher  und  gräulicher  für  den  Anblick,  als  das  erste  in
roth  angestrichenem  Leistenrahmen,  das  andere  im  barocken,  überladenen
Rahmen  seiner  Periode  an  Einer  Wand  schauen  zu  müssen,  einer  Wand,
die  selbst  weder  mit  der  einen  noch  mit  der  andern  Stylrichtung  in  ihrer
Decoration  übereinstimmt.  Die  einheitliche  Haltung  des  Ensemble  ist
hier  die  Hauptsache  und  ein  historischer  Purismus  müsste  zu  Unsinn  und
Ungeschmack  verführen.
Aber  es  gibt  noch  andere  Orte,  wohin  Bilder  kommen,  Räume,  in
denen  nicht  die  Tapete  und  ihre  Zeichnung,  nicht  ein  reiches  Ameublement ­
  die  Hauptsache  bildet  und  umgekehrt  das  Gemälde  nicht  ein  blosser
Theil  einer  Inneneinrichtung,  sondern  sein  Hervortreten  der  alleinige
Zweck  ist:  der  eigentliche  Bildersaal,  die  Gemäldegalerie.  Hier  ist  die
Wand  mit  einem  neutralen  Farbenton,  mit  einem  bescheidenen  Muster
bedeckt,  das  überdies  nur  in  schmalen  unbedeutenden  Flächen  zwischen
den  Gemälden  sichtbar  wird;  von  einem  Einfluss  ihrer  Decoration  auf  die
der  Rahmen  kann  hier  keine  Rede  sein.  Dennoch  aber  brauchen  wir
eine  Norm  für  die  Herstellung  derselben,  es  muss  auch  da  Grenzen  geben,
welche  nicht  überschritten  werden  dürfen,  eine  leitende  Idee,  durch  deren
Befolgung  der  Willkür  in  der  Ausschmückung  gesteuert,  für  die  Gemälde
aber  eine  vortheilhafte  Wirkung  ihrer  Umgebung  gewonnen  würde.  Im
Allgemeinen  gelten  auch  in  diesem  Falle  jene  Regeln,  welche  an  genannter ­
  Stelle  aufgezählt  sind,  auf  die  ich  hier  einfach  verweise:  wir
werden  die  massenhafte,  schreiende  Wirkung  des  Goldes  zu  meiden  haben,
welche  das  feingestimmte  Colorit  erstickt  und  das  harte,  grelle  noch  unharmonischer ­
  macht;  wir  werden  das  Vorherrschen  der  Flächen  an  den
Rahmen  sehen  wollen,  nicht  überkräftiges  Relief;  sie  sollen  die  Gemälde
nur  abgrenzen,  nicht  aber  durch  fussbreite  Goldwüsten  die  Malereien  von
der  Wanddecoration  oder  unter  einander  wie  Oasen  scheiden  etc.
Darüber  findet  sich  Alles  gesagt,  wie  es  auch  an  den  Rahmen  des
Bildersaales  seine  Anwendung  finden  muss.  Eine  andere  Frage  ist  die-
            
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