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§. 4- Der Gesammtunterricht an der allgemeinen Abtheilung er
fordert vier Jahre.
§. 5. An der allgemeinen Abtheilung erhalten auch jene Zöglinge
ihre Ausbildung, welche sich dem Lehramte des Freihandzeichnens an
Mittelschulen widmen und sich zu diesem Zwecke der Staatsprüfung
unterziehen wollen.
§. 6. Die Hauptfächer an der allgemeinen Abtheilung sind das
Zeichnen und das Modelliren.
Das Zeichnen gliedert sich, wie folgt: i. ornamentales Zeichnen;
2. figurales Zeichnen; 3. im letzten Jahre für solche Schüler, welche sich
bereits für ein bestimmtes Fach entschieden haben: Zeichnen fachlicher Ob
jecte nach Vorlagen, beziehungsweise für Manufacturzeichnen nach Blumen.
Der Unterricht im Modelliren umfasst: i. Modelliren von Ornamenten;
2. Modelliren von Figuren; 3. im letzten Jahre Wachsbossiren.
§. 7. Die theoretischen Fächer sind: i. Projectionslehre, Schatten
lehre und Perspective; 2. allgemeine (ornamentale und architektonische)
Formenlehre mit Einschluss des Zeichnens der Säulenordnungen, ferner
für Manufacturzeichner an Stelle der architektonischen: Formenlehre der
Textilkunst; 3. gewerbliche Chemie; 4. Anatomie für Schüler, welche
später das Actzeichnen zu besuchen haben.
II. Fachschulen.
a) Fachschule für Architektur.
§. 14. Der Unterricht an der Fachschule für Architektur umfasst
das gesammte Mobiliar und die Geräthe in Holz, Metall, Stein, Thon,
Glas etc., ferner das Gebiet der textilen Kunstindustrie, also der ge
druckten und gewebten Stoffe, der Stickereien, Spitzen etc., sowie die
Totalanordnung profaner und kirchlicher Innenräume.
§. 16. Die Schüler dieser Fachschule haben: die Vorträge über die
Geräthelehre, Materialienlehre, Kunstgeschichte, eventuell Geschichte der
Kunsttechniken, und über besondere Weisung des Lehrers auch das Act
zeichnen zu besuchen.
§. 17. Als Bedingung zur Aufnahme in die Fachschule für Archi
tektur gilt außer den allgemeinen Erfordernissen (§. i3 des Statutes) eine
erlangte Zeichenfertigkeit sowohl ornamentaler, als auch figuraler Details
und fachlicher Objecte nach Vorlagen, ferner die Kenntnis der Projections-
und Schattenlehre, der Perspective, der allgemeinen Formenlehre und der
allgemeinen gewerblichen Chemie in dem Ausmaße, wie solche in der
allgemeinen Abtheilung erworben werden kann.
Solche Schüler, welche sich zu Manufacturzeichnern ausbilden wollen,
müssen vor ihrer Aufnahme in die Architekturschule eine Webeschule mit
mindestens zweijährigem Curse mit sehr gutem Erfolge absolvirt haben,
ferner eine Fertigkeit im Zeichnen und Malen von Blumen nach der Natur
darthun, und schließlich die Kenntnis der ornamentalen Formenlehre
und der allgemeinen gewerblichen Chemie, in dem an der allgemeinen
Abtheilung gelehrten Ausmaße, nachweisen.