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In Ermangelung solcher Fachkenntnisse haben sich die Schüler je
nach der Richtung ihrer Studien an einer der Fachschulen für Architektur
oder Malerei das Geforderte eigen zu machen.
2. Die Kenntnis des technischen Zeichnens, der allgemeinen Formen
lehre (insbesondere der Lehre von den Gefäßen), ferner bei solchen
Schülern, welche in figuraler Richtung arbeiten wollen, der Anatomie und
weiters der gewerblichen Chemie.
d) Special-Atelier für das Spitzenzeichnen.
§. 36. Das Special-Atelier für das Spitzenzeichnen hat die Aufgabe,
der Textilbranche angehörige, in der Kunstgewerbeschule des Oester-
reichischen Museums herangebildete und vollständig geschulte Kräfte unter
steter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mode und im Einvernehmen
mit der österreichischen Spitzenindustrie, das ist mit Kaufleuten, Fabri
kanten etc., ausschließlich mit dem Entwerfen von Spitzendessins unter
Zugrundelegung guter alter Spitzenmuster zu beschäftigen.
§. 37. Dieses Atelier steht in Verbindung mit dem Special-Atelier
der Architekturschule.
§. 38. Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzen
muster die für deren künstlerische und technische Veredlung nothwendige
Verbindung der hiebei betheiligten Kräfte herzustellen, steht mit dem
Atelier ein von demselben Professor geleiteter praktischer Spitzen-, Näh-
und Klöppelcurs in Verbindung.
§. 39. Der Unterricht läuft ohne Unterbrechung durch die Haupt
ferien fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie
an Sonn- und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Dem Leiter des Ateliers ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen
jährlichen einmaligen Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen.
§. 44. Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Ateliers
angefertigten Entwürfe von Spitzenmustern, welche bis auf Weiteres an
alle, an der Hebung der Spitzenindustrie betheiligten Factoren direct und
unentgeltlich abgegeben werden; ausgenommen sind hievon jene Entwürfe,
welche der Leiter des Ateliers über specielle und private Bestellung selbst
anfertigt, welche daher auch lediglich in den Kreis seiner privaten künst
lerischen Thätigkeit fallen und als solche behandelt werden.
§. 46. Gleichzeitig mit der jedes zweite Jahr stattfindenden Ausstellung
der Kunstgewerbeschule werden die Arbeiten des Special-Ateliers für das
Spitzenzeichnen im k. k. Oesterreichischen Museum ausgestellt.
e) Special-Atelier für Radirkunst.
§. 47. Die Abtheilung 'für Radirkunst an der Kunstgewerbeschule
hat die Aufgabe, Zöglinge dieser Anstalt in der Technik des Radirens
und Aetzens zu unterrichten und dieselben dahin zu führen, dass sie
Gegenstände nach der Natur und nach bildlichen Darstellungen charak
teristisch in Form, Farbe und in stofflicher Behandlung durch die Radirung
zum Ausdrucke bringen können.