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Volltext: Kunstgewerbeschule des K. K. Österr. Museums für Kunst und Industrie : Statut und Lehrplan im Auszuge

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In Ermangelung solcher Fachkenntnisse haben sich die Schüler je 
nach der Richtung ihrer Studien an einer der Fachschulen für Architektur 
oder Malerei das Geforderte eigen zu machen. 
2. Die Kenntnis des technischen Zeichnens, der allgemeinen Formen 
lehre (insbesondere der Lehre von den Gefäßen), ferner bei solchen 
Schülern, welche in figuraler Richtung arbeiten wollen, der Anatomie und 
weiters der gewerblichen Chemie. 
d) Special-Atelier für das Spitzenzeichnen. 
§. 36. Das Special-Atelier für das Spitzenzeichnen hat die Aufgabe, 
der Textilbranche angehörige, in der Kunstgewerbeschule des Oester- 
reichischen Museums herangebildete und vollständig geschulte Kräfte unter 
steter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mode und im Einvernehmen 
mit der österreichischen Spitzenindustrie, das ist mit Kaufleuten, Fabri 
kanten etc., ausschließlich mit dem Entwerfen von Spitzendessins unter 
Zugrundelegung guter alter Spitzenmuster zu beschäftigen. 
§. 37. Dieses Atelier steht in Verbindung mit dem Special-Atelier 
der Architekturschule. 
§. 38. Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzen 
muster die für deren künstlerische und technische Veredlung nothwendige 
Verbindung der hiebei betheiligten Kräfte herzustellen, steht mit dem 
Atelier ein von demselben Professor geleiteter praktischer Spitzen-, Näh- 
und Klöppelcurs in Verbindung. 
§. 39. Der Unterricht läuft ohne Unterbrechung durch die Haupt 
ferien fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie 
an Sonn- und Feiertagen findet kein Unterricht statt. 
Dem Leiter des Ateliers ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen 
jährlichen einmaligen Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen. 
§. 44. Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Ateliers 
angefertigten Entwürfe von Spitzenmustern, welche bis auf Weiteres an 
alle, an der Hebung der Spitzenindustrie betheiligten Factoren direct und 
unentgeltlich abgegeben werden; ausgenommen sind hievon jene Entwürfe, 
welche der Leiter des Ateliers über specielle und private Bestellung selbst 
anfertigt, welche daher auch lediglich in den Kreis seiner privaten künst 
lerischen Thätigkeit fallen und als solche behandelt werden. 
§. 46. Gleichzeitig mit der jedes zweite Jahr stattfindenden Ausstellung 
der Kunstgewerbeschule werden die Arbeiten des Special-Ateliers für das 
Spitzenzeichnen im k. k. Oesterreichischen Museum ausgestellt. 
e) Special-Atelier für Radirkunst. 
§. 47. Die Abtheilung 'für Radirkunst an der Kunstgewerbeschule 
hat die Aufgabe, Zöglinge dieser Anstalt in der Technik des Radirens 
und Aetzens zu unterrichten und dieselben dahin zu führen, dass sie 
Gegenstände nach der Natur und nach bildlichen Darstellungen charak 
teristisch in Form, Farbe und in stofflicher Behandlung durch die Radirung 
zum Ausdrucke bringen können.
	        
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