Verfügungen ist die ausschliessliche Aufgabe jeder
Schule in der gründlichen und systematischen
Ausbildung ihrer Schüler zu suchen; die Production
verkaufbarer Gegenstände darf nur Mittel zum
Zwecke sein und ist daher auf das äusserste Mass
zu beschränken.
D ^Verwertung von Lehrwerkstättenerzeugnissen
hat (mit Ausnahme der Korbflecht- und
Spitzenschulen, welche als Erwerbsschulen organisirt
sind) zu geschehen: Für den eigenen Bedarf
der Schule, durch Abgabe der als Lehrmittel geeigneten
Objecte an andere inländische Lehranstalten,
durch Überlassung von Mustern, Modellen,
Vorbildern u. a. an Gewerbetreibende, durch Abgabe
von Musterstücken an inländische Gewerbemuseen,
durch Verkauf an Gewerbetreibende oder
gewerbliche Erwerbsgenossenschaften unter Gewährung
eines angemessenen Rabattes, durch Verabfolgung
von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen
an die Schüler, endlich, wenn die Vorräthe dann
noch nicht erschöpft sind, durch Verkauf an
Private, wobei jedoch strengstens daran festzuhalten
ist, dass die betreffenden Erzeugnisse
nicht unter dem jeweiligen ortsüblichen Marktpreise
gleichartiger Gegenstände abgegeben werden
dürfen.
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Es erübrigt noch, in einigen Worten die
Gesichtspunkte darzulegen, von denen aus die
Anordnung der Ausstellung, deren decorative
Ausstattung Baurath Ludwig Baumann in ent-XII