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MAK

Full text : Führer durch die Ausstellung von Arbeiten k. k. kunstgewerblicher Fachschulen

Verfügungen  ist  die  ausschliessliche  Aufgabe  jeder
Schule  in  der  gründlichen  und  systematischen
Ausbildung  ihrer  Schüler  zu  suchen;  die  Production ­
  verkaufbarer  Gegenstände  darf  nur  Mittel  zum
Zwecke  sein  und  ist  daher  auf  das  äusserste  Mass
zu  beschränken.
D  ^Verwertung  von  Lehrwerkstättenerzeugnissen ­
  hat  (mit  Ausnahme  der  Korbflecht-  und
Spitzenschulen,  welche  als  Erwerbsschulen  organisirt
  sind)  zu  geschehen:  Für  den  eigenen  Bedarf
der  Schule,  durch  Abgabe  der  als  Lehrmittel  geeigneten ­
  Objecte  an  andere  inländische  Lehranstalten, ­
  durch  Überlassung  von  Mustern,  Modellen,
Vorbildern  u.  a.  an  Gewerbetreibende,  durch  Abgabe ­
  von  Musterstücken  an  inländische  Gewerbemuseen, ­
  durch  Verkauf  an  Gewerbetreibende  oder
gewerbliche  Erwerbsgenossenschaften  unter  Gewährung ­
  eines  angemessenen  Rabattes,  durch  Verabfolgung ­
  von  Werkzeugen  und  Arbeitsbehelfen
an  die  Schüler,  endlich,  wenn  die  Vorräthe  dann
noch  nicht  erschöpft  sind,  durch  Verkauf  an
Private,  wobei  jedoch  strengstens  daran  festzuhalten ­
  ist,  dass  die  betreffenden  Erzeugnisse
nicht  unter  dem  jeweiligen  ortsüblichen  Marktpreise ­
  gleichartiger  Gegenstände  abgegeben  werden
dürfen.
*
*  *
Es  erübrigt  noch,  in  einigen  Worten  die
Gesichtspunkte  darzulegen,  von  denen  aus  die
Anordnung  der  Ausstellung,  deren  decorative
Ausstattung  Baurath  Ludwig  Baumann  in  ent-XII


            
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