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MAK

Full text : Führer durch die Ausstellung von Arbeiten k. k. kunstgewerblicher Fachschulen

Der  Stufe  nach  unterscheidet  man  höhere  Gewerbeschulen ­
  (Kunstgewerbeschulen,  höhere  Gewerbeschulen ­
  für  dasBaugewerbe,  für  mechanischtechnische ­
  Gewerbe,  für  chemisch-technische  Gewerbe ­
  und  für  Textil-Industrie),  sodann  Werkmeisterschulen ­
  (mit  baugewerblichen,  mechanischtechnischen, ­
  kunstgewerblichen,  elektrotechnischen, ­
  Weberei-,  Färberei-  und  Spinnerei-Abtheilungen) ­
  und  Fachschulen  für  einzelne  gewerbliche
Zweige  (für  Spitzenarbeiten  und  Stickerei,  für  Weberei ­
  und  Wirkerei,  für  Holz-  und  Steinbearbeitung,
Korbflechterei,  für  Thon-  und  Glasindustrie,  Metallindustrie ­
  und  solche  für  verschiedene  Ziele),  ferner
allgemeine  Handwerkerschulen  mit  der  Aufgabe
der  Vorbildung  für  das  Gewerbe  und  schliesslich
allgemein-gewerbliche  und  fachlich-gewerbliche
Fortbildungsschulen  für  Lehrlinge  und  Gehilfen.
Die  Staats-Gewerbeschulen  umfassen  eine
Reihe  von  Fachschulen  (theils  höhere  Gewerbeschulen, ­
  theils  Werkmeisterschulen  für  eine  Reihe
von  Gewerbe-Gruppen);  die  Fachschulen  für
einzelne  gewerbliche  Zweige  besitzen  ein,  zwei
drei  oder  mehrere  Fachabtheilungen  für
bestimmte  Gewerbe.
Die  grösseren  Tagesschulen  (Staats-Gewerbeschulen, ­
  Fachschulen,  allgemeine  Handwerkerschulen) ­
  haben  überdies  noch  offene
Zeichen-  und  Modellirsäle,  Curse  für  Bauhandwerker, ­
  Curse  für  Kesselheizer  und  Maschinenwärter, ­
  für  Elektrotechnik,  dann  allgemein-gewerbliche ­
  und  fachlich-gewerbliche  Fortbildungsschulen, ­
  Specialcurse  etc.  angegliedert.

XVI
            
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