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„Das Handwerk der Goldschmiede in Augsburg
bis zum Jahre 1681" dargelegt hat, der Sitz eines
reich entwickelten Gewerbes. Auch Goldschmiede
werden um diese Zeit schon genannt. Ob die
Augsburger Gewerbe damals schon zünftisch
organisiert waren, läßt sich nicht erweisen, an-
nehmen aber dürfen wir, daß daselbst bereits im
XII. Jahrhundert eine Art von Handwerkerver-
bindungen bestanden haben mag; frühzeitig wird
hier das Recht zur Ausübung eines Gewerbes
als Vertrauensamt betrachtet und als solches
verliehen. Die Entwicklung Augsburgs als her-
vorragender Handelsplatz
Deutschlands, wohin Händler
und Produzenten aus den ver-
schiedensten Teilen Europas
strömten, hat wohl auch schon
im XIII. Jahrhundert den
Kampf der heimischen Ge-
werbe gegen die „Gäste" und
das Bedürfnis nach Schutz-
bestimmungen rege gemacht. Ausstellung alter Goldschmiede-
Bischofa Büfggfaf und Stadt" arbeiten im k. k. Österreichischen
regiment Suchen und ge- Museum, Becher, Patengabe, von
währen diesen Schutz der E1'"jujgjjfgjffijiähfxf;gfh"
heimischen Arbeit. InVerbin-
dung mit einem Schutze des Publikums gegen Übergriffe
und Übervorteilungen seitens der Gewerbetreibenden
geht sehr bald schon die Regelung des Gesellen- und
Lehrlingswesens. Kein Zweifel, daß die Goldschmiede
innerhalb der Gesamtheit der Augsburger Handwerker
von jeher eine Ausnahmestellung einnahmen, dies geht
aus dem Artikel VIII des erwähnten Stadtbuches hervor
und beweist die verständnisvolle Schätzung, welche Regi-
ment und Bürgerschaft dieser Kunstübung von ihren
Anfängen an entgegenbrachten.
Um diese Zeit, in der zweiten Hälfte des XIII.Jahr-
hunderts, waren die Augsburger Goldschmiede bischöf-
liche Ministerialen, sogenannte „Hausgenossen" des Bi-
schofs mit eigenen Rechten und Pflichten. Wohl werden
sie bald darauf freie Bürger, aber sie bleiben mit der
Ausstellung alter
Goldschmiedearbeiten im _ _
k. k. Österreichischen Münze eng verbunden und werden noch blS I 521, als die
M"s'""" gdmilpok" Stadt in den Besitz des vollen Münzrechts trat, vom
m Goldemailmonuerung,
deutsch, 1566 (K.Nr.5oz) Bischof mit der „Hausgenossenschaf " belehnt. Bis zur
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