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mäßig noch große Import kirchlicher Kunstgegenstände und die wenig be-
friedigende Art der Ausführung, namentlich aber die schablonenhafte und
konventionelle Durchbildung derartiger Erzeugnisse ließen einen Vorstoß in
der bezeichneten Richtung als nicht aussichtslos erscheinen.
Eine bemerkenswerte Erprobung wurde ferner im Fachkurse Öizek
unternommen; bei derselben war die Frage zu lösen, ob und inwieweit die
in den „Weisungen für den kunstgewerblichen Zeichen- und Modellierunter-
richt" niedergelegten grundsätzlichen Bestimmungen für das baugewerbliche