da finden sich dann sehr vereinzelt gute Landhäuser, aus
denen sofort der Geist und die Kunst eines verständigen
Bauherrn und Architekten zu erkennen ist.
Betrachten wir nun einmal den Durchschnittstypus
unserer Landhäuser, wie man sie bei uns gewöhnt ist. —
Vor dem Hause liegt der durch die Bauvorschriften be'
dingte Vorgarten. Ich möchte ihn viel lieber Staubfänger
nennen, denn er ist nichts anderes als ein solcher. Wehe
den armen Pflanzen, wenn er z. B. auf der Nordseite
oder auf der sehr ungeschützten Wetterseite liegt. Ver^
dorrt, vom Staube bedeckt, sonnenlos, führen dann diese
Pflanzen ihr kümmerliches Dasein. Diese Vorgärten
müssen aber sein, denn die Bauordnung schreibt sie vor,
auch wenn sie gar keinen Zweck haben. Wehe dem, der
sein Haus etwa mittels einer gemauerten Laube oder
mit seiner ganzen Front bis an die Straßengrenze stellen
wollte! Der Vorgarten wird natürlich umso segensreicher
fürs Haus, je seichter der Bauplatz ist. Wenn von diesem
die Haustiefe und die Vorgartentiefe abgerechnet werden,
so bleibt hinter dem Hause gerade noch ein schmaler
Grasstreifen übrig. Wie vorteilhaft wäre es da doch so
wohl für das Haus als auch für das Straßenbild, das
Jtrcrsse
Fig. 3 stellt eine Anordnung von gekuppelten Häusern vor. Die
Zwischenräume sind von 6 m auf 12 m gestiegen und ermöglichen
eine freiere und luftigere Anlage.
Haus bis an die Straße zu rücken und dadurch rückwärts
einen tieferen Garten zu erzielen. Von diesem würde ja
auch der Besitzer der in der Tiefe anstoßenden Parzelle
dem Luftreservoir nach partizipieren. Beim nächsten Hause,
das vielleicht auf einer tieferen Parzelle steht, könnte
ganz nach freier Wahl ein wirklich praktisch angelegter
Vorgarten bestehen und so könnten durch sinngemäße
Anordnung der Hauslage Abwechslung im Straßenbilde
und Vorteile für jedes einzelne Haus auf die einfachste
Art geschaffen werden.
Ähnlich ist es mit dem Abstande vom Nachbarhause.
Dieses soll nach der Bauvorschrift beiderseits einen Ab
stand von mindestens 3 m bis zur Nachbargrenze haben.
Hätten wir nun beispielsweise zwei oder mehrere Bau
stellen von zirka 16 m Breite, wie sie bei unseren Villen
vierteln öfter Vorkommen, rechnen wir dann 2X3, das
sind 6 m davon ab, so bleiben für die Hausbreite noch
10 m übrig, also gewiß nicht viel. Dabei steht das Nach
barhaus 6 m von dem eigenen, also gerade so weit, daß
man sich gegenseitig in die Fenster gucken kann. Um
dies zu verhindern, müssen die Fenster verhängt werden
und so ist auf die sinnvollste Art der Zweck des Land
lebens erreicht! Wieviel besser wäre es, in diesem Falle
entweder die zwei Nachbarhäuser aneinander zu kuppeln
— dann wäre der zwei Gruppen trennende Garten nicht
6 m, sondern 12 m — oder es ginge auch so, daß das
eine Haus nach vorne bis an die Straße und fast bis zur
Nachbargrenze geschoben oder mit seinem Nachbarhause
gekuppelt würde.
Die Entwicklung des Landhausbaues könnte auf die
beste Art dadurch gefördert werden, daß unsere Baube
hörden für solche Kleinbauten besondere Vorschriften
oder besser gesagt Erleichterungen schaffen. Die im
Werden begriffene Wiener Bauordnung hat da einen
großen Ansatz nach vorwärts genommen. Von der Zentral
stelle für Wohnungsreform in Österreich sind ebenfalls
dankenswerte Vorschläge gekommen, die, wenn sie be
folgt werden, viel zur Hebung des Landhausbaues bei
tragen werden. Die Erleichterungen werden hauptsächlich
folgende Punkte enthalten müssen: Vereinfachung der
Weganlagen (um die hohen Straßenumlagen zu ersparen),
Einschaltung von Fußwegen, Erlaubnis von niedrigen Ein
friedungen, Dispositionsfreiheit beim Situieren des Ge
bäudes am eigenen Grund, bei Bemessung der Raum
größen, der Stockwerkshöhen und Treppenbreiten, Er
laubnis zur vollen Verwertung des Daches zu Wohn
zwecken und zur beliebigen Gestaltung des Dachmittels,
Erlaubnis für Holztreppen, Herabminderung der Mauer
stärken. All dies würde die Baukosten bedeutend ver
ringern und die Zahl der Landhäuser, Kleinbürger- und
Arbeiterhäuser sehr vermehren.
Solche einfache Überlegungen, auch wenn sie durch
aus veralteten, verknöcherten Bauvorschriften widerspre
chen, könnten so manche Unannehmlichkeit bei unseren
Landhäusern verhindern und unmöglich machen und den
Landhausbau aufs kräftigste fördern.
Durch den also oft nur 6 m breiten Zwinger zwischen
zwei Mauern gelangt man zu der meist an verkehrter
Stelle angebrachten Haustür. Der so unbedingt notwendige
Windfang oder ein Vorraum vor dem eigentlichen Ein
gang ist meisten^ überhaupt nicht vorhanden oder er ist
so unsinnig angelegt, daß beim jedesmaligen Öffnen der
Haustür an windigen Tagen, und die sind besonders in
Wien die Regel, ein Wind- und Kälteschauer ins Haus
gelangt. Die Stiege ist dem Zinshause entnommen und
entbehrt jeder intimen Behandlung, ist eben schematisch
ausgebildet; dann kommt man in einen meist finsteren
oder durch Glasoberlichttüren schlecht erhellten Raum, in
das Vorzimmer. Dies ist ein Raum, der beim Landhause
eigentlich in dieser Gestalt gar nicht Vorkommen sollte.
Es sollen wohl Vorräume vorhanden, aber so beschaffen
sein, daß sie zugleich Wohnräume sein können. Bei
Leuten, die etwas mehr auf ihr Renommee geben, ist dem
Vorzimmer noch ein kleiner Raum vorgeschoben, der,
um ihn nobler zu inszenieren, „Entree“ genannt wird.
Im Vorzimmer kann man durch seine Geruchsnerven
auf die verschiedensten Tätigkeiten der Bewohner schließen.
Es ist ganz selbstverständlich, daß bei den jetzt betrachteten
Villen die Wirtschaftsräume ganz unorganisch angeordnet
sind und von den übrigen Zimmern nicht in der richtigen
Weise gesondert, beziehungsweise nicht mit denjenigen
Räumen, an die sie Anschluß haben sollen, durch not
wendige Zwischenteile verbunden sind. Es ist einmal fest
liegend, daß die Küche bei diesen Gebäuden neben dem
Speisezimmer liegen muß, womöglich so, daß das Essen
durch ein Schubfenster aus der Küche ins Speisezimmer
geschoben werden kann, denn die Hausfrauen sagen:
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