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Full text: Neue Landhäuser und Villen in Österreich

da finden sich dann sehr vereinzelt gute Landhäuser, aus 
denen sofort der Geist und die Kunst eines verständigen 
Bauherrn und Architekten zu erkennen ist. 
Betrachten wir nun einmal den Durchschnittstypus 
unserer Landhäuser, wie man sie bei uns gewöhnt ist. — 
Vor dem Hause liegt der durch die Bauvorschriften be' 
dingte Vorgarten. Ich möchte ihn viel lieber Staubfänger 
nennen, denn er ist nichts anderes als ein solcher. Wehe 
den armen Pflanzen, wenn er z. B. auf der Nordseite 
oder auf der sehr ungeschützten Wetterseite liegt. Ver^ 
dorrt, vom Staube bedeckt, sonnenlos, führen dann diese 
Pflanzen ihr kümmerliches Dasein. Diese Vorgärten 
müssen aber sein, denn die Bauordnung schreibt sie vor, 
auch wenn sie gar keinen Zweck haben. Wehe dem, der 
sein Haus etwa mittels einer gemauerten Laube oder 
mit seiner ganzen Front bis an die Straßengrenze stellen 
wollte! Der Vorgarten wird natürlich umso segensreicher 
fürs Haus, je seichter der Bauplatz ist. Wenn von diesem 
die Haustiefe und die Vorgartentiefe abgerechnet werden, 
so bleibt hinter dem Hause gerade noch ein schmaler 
Grasstreifen übrig. Wie vorteilhaft wäre es da doch so 
wohl für das Haus als auch für das Straßenbild, das 
Jtrcrsse 
Fig. 3 stellt eine Anordnung von gekuppelten Häusern vor. Die 
Zwischenräume sind von 6 m auf 12 m gestiegen und ermöglichen 
eine freiere und luftigere Anlage. 
Haus bis an die Straße zu rücken und dadurch rückwärts 
einen tieferen Garten zu erzielen. Von diesem würde ja 
auch der Besitzer der in der Tiefe anstoßenden Parzelle 
dem Luftreservoir nach partizipieren. Beim nächsten Hause, 
das vielleicht auf einer tieferen Parzelle steht, könnte 
ganz nach freier Wahl ein wirklich praktisch angelegter 
Vorgarten bestehen und so könnten durch sinngemäße 
Anordnung der Hauslage Abwechslung im Straßenbilde 
und Vorteile für jedes einzelne Haus auf die einfachste 
Art geschaffen werden. 
Ähnlich ist es mit dem Abstande vom Nachbarhause. 
Dieses soll nach der Bauvorschrift beiderseits einen Ab 
stand von mindestens 3 m bis zur Nachbargrenze haben. 
Hätten wir nun beispielsweise zwei oder mehrere Bau 
stellen von zirka 16 m Breite, wie sie bei unseren Villen 
vierteln öfter Vorkommen, rechnen wir dann 2X3, das 
sind 6 m davon ab, so bleiben für die Hausbreite noch 
10 m übrig, also gewiß nicht viel. Dabei steht das Nach 
barhaus 6 m von dem eigenen, also gerade so weit, daß 
man sich gegenseitig in die Fenster gucken kann. Um 
dies zu verhindern, müssen die Fenster verhängt werden 
und so ist auf die sinnvollste Art der Zweck des Land 
lebens erreicht! Wieviel besser wäre es, in diesem Falle 
entweder die zwei Nachbarhäuser aneinander zu kuppeln 
— dann wäre der zwei Gruppen trennende Garten nicht 
6 m, sondern 12 m — oder es ginge auch so, daß das 
eine Haus nach vorne bis an die Straße und fast bis zur 
Nachbargrenze geschoben oder mit seinem Nachbarhause 
gekuppelt würde. 
Die Entwicklung des Landhausbaues könnte auf die 
beste Art dadurch gefördert werden, daß unsere Baube 
hörden für solche Kleinbauten besondere Vorschriften 
oder besser gesagt Erleichterungen schaffen. Die im 
Werden begriffene Wiener Bauordnung hat da einen 
großen Ansatz nach vorwärts genommen. Von der Zentral 
stelle für Wohnungsreform in Österreich sind ebenfalls 
dankenswerte Vorschläge gekommen, die, wenn sie be 
folgt werden, viel zur Hebung des Landhausbaues bei 
tragen werden. Die Erleichterungen werden hauptsächlich 
folgende Punkte enthalten müssen: Vereinfachung der 
Weganlagen (um die hohen Straßenumlagen zu ersparen), 
Einschaltung von Fußwegen, Erlaubnis von niedrigen Ein 
friedungen, Dispositionsfreiheit beim Situieren des Ge 
bäudes am eigenen Grund, bei Bemessung der Raum 
größen, der Stockwerkshöhen und Treppenbreiten, Er 
laubnis zur vollen Verwertung des Daches zu Wohn 
zwecken und zur beliebigen Gestaltung des Dachmittels, 
Erlaubnis für Holztreppen, Herabminderung der Mauer 
stärken. All dies würde die Baukosten bedeutend ver 
ringern und die Zahl der Landhäuser, Kleinbürger- und 
Arbeiterhäuser sehr vermehren. 
Solche einfache Überlegungen, auch wenn sie durch 
aus veralteten, verknöcherten Bauvorschriften widerspre 
chen, könnten so manche Unannehmlichkeit bei unseren 
Landhäusern verhindern und unmöglich machen und den 
Landhausbau aufs kräftigste fördern. 
Durch den also oft nur 6 m breiten Zwinger zwischen 
zwei Mauern gelangt man zu der meist an verkehrter 
Stelle angebrachten Haustür. Der so unbedingt notwendige 
Windfang oder ein Vorraum vor dem eigentlichen Ein 
gang ist meisten^ überhaupt nicht vorhanden oder er ist 
so unsinnig angelegt, daß beim jedesmaligen Öffnen der 
Haustür an windigen Tagen, und die sind besonders in 
Wien die Regel, ein Wind- und Kälteschauer ins Haus 
gelangt. Die Stiege ist dem Zinshause entnommen und 
entbehrt jeder intimen Behandlung, ist eben schematisch 
ausgebildet; dann kommt man in einen meist finsteren 
oder durch Glasoberlichttüren schlecht erhellten Raum, in 
das Vorzimmer. Dies ist ein Raum, der beim Landhause 
eigentlich in dieser Gestalt gar nicht Vorkommen sollte. 
Es sollen wohl Vorräume vorhanden, aber so beschaffen 
sein, daß sie zugleich Wohnräume sein können. Bei 
Leuten, die etwas mehr auf ihr Renommee geben, ist dem 
Vorzimmer noch ein kleiner Raum vorgeschoben, der, 
um ihn nobler zu inszenieren, „Entree“ genannt wird. 
Im Vorzimmer kann man durch seine Geruchsnerven 
auf die verschiedensten Tätigkeiten der Bewohner schließen. 
Es ist ganz selbstverständlich, daß bei den jetzt betrachteten 
Villen die Wirtschaftsräume ganz unorganisch angeordnet 
sind und von den übrigen Zimmern nicht in der richtigen 
Weise gesondert, beziehungsweise nicht mit denjenigen 
Räumen, an die sie Anschluß haben sollen, durch not 
wendige Zwischenteile verbunden sind. Es ist einmal fest 
liegend, daß die Küche bei diesen Gebäuden neben dem 
Speisezimmer liegen muß, womöglich so, daß das Essen 
durch ein Schubfenster aus der Küche ins Speisezimmer 
geschoben werden kann, denn die Hausfrauen sagen: 
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