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Volltext: Neue Landhäuser und Villen in Österreich

tektonische Einheit behandelt werden soll und muß. Es 
fällt ihnen auch nicht ein, daß der Garten, wenn er noch 
so klein ist, sinngemäß geteilt, daß ein Teil für die Wirt 
schaftsräume als Hof, ein Teil für Gemüse da sein muß 
und daß der verbleibende Teil als architektonisches Ganzes 
im Zusammenhänge mit dem zu ihm gehörigen Hause 
gelöst werden soll. 
Wenn all das bis jetzt Gedachte bedacht wird, so 
nimmt es uns gar nicht wunder, wenn uns die Leute 
gewissen Tageszeit von der Sonne beschienen. Immer 
läßt sich dies aber nicht erreichen, da wir ja von der 
Richtung der Straßenzüge abhängig sind. Nachdem aber 
bei offener Verbauung, wie dies ja beim Landhause meist 
der Fall ist, das Haus allseits freisteht, ist es stets in 
der Macht des Architekten gelegen, die einzelnen Räume 
nach jenen Weltgegenden zu situieren, die ihnen am 
besten entsprechen, was später noch eingehend erörtert 
werden soll. 
Fig. 4, 5, 6 stellen ein mittel 
großes Landhaus vor. Es ist 
nach den Weltgegenden so si 
tuiert, daß es übereck zu diesen 
gestellt ist. Die Küche und die 
Wirtschaftsräume liegen nach 
Nordwest, das Elternschlafzim 
mer nach Ost, die Kinderzim- 
-V 
mer nach Süd. Die Wohnräume 
befinden sich im Erdgeschoß, 
die Schlafräume im Oberge 
schoß, das als Mansarde aus 
gebildet ist. Im Untergeschoß 
sind der Hausmeister und die 
Kellerräume. 
immer und immer wieder mit dem geist- und gemüt 
vollen Sprichworte kommen: „Zwei glückliche Tage — 
Einziehen — Ausziehen.“ 
Wie soll nun ein Landhaus beschaffen sein, das 
unseren modernen Anforderungen entspricht und eine 
Verkörperung der Wohnlichkeit und Behaglichkeit ist? 
Dies soll jetzt in Kürze erörtert werden. 
Bei der Situierung des Gebäudes am Baugrunde 
sind in erster Linie die Weltgegenden zu beachten. Am 
besten wäre es, wenn keine Gebäudeseite direktes Nord 
licht hätte, denn dann wären alle Räume während einer 
Die Lage des Gebäudes am Bauplatze selbst wird 
meist durch die Form des Bauplatzes gegeben sein, viel 
fach bilden die Bauvorschriften mit ihren Vorgarten- 
und Seitenabstandforderungen ein Hemmnis für die freie 
und praktische Gestaltung des Gebäudes. Ein Haupt 
augenmerk muß dem Eingänge von der Straße zum Garten 
zugewendet werden. In größeren Verhältnissen sind öfter 
Einfahrten notwendig, die zu einer Vor- oder Unterfahrt 
führen und so beschaffen sein müssen, daß sie das Um 
kehren und Zurückfahren des Wagens gestatten. Dies 
führt sinngemäß in solchen Fällen zur Anlage eines Vor- 
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