die Ziegeldeckung. In Waldesumgebung wird ein gutes
Schindeldach nie schaden, während hier beispielsweise
ein Dach aus Kunstschiefer imstande sein würde, das
ganze Bild zu zerstören. Die Dachixen sollen stets im
selben Material wie die Dachdeckung ausgedeckt sein.
Eine Blechixe zerschneidet das Dach in der geschmack^
losesten und störendsten Weise. Ebenso sollte es selbst'
verständlich sein, bei einem Landhause nur Hängerinnen,
nie aber Saumrinnen zu verwenden. Letztere sind ganz
zwecklos und bringen mit ihrem Blechsaum einen störem
den Abschluß des Daches mit sich. Durch Erker und
Veranden kann das Haus sehr vorteilhaft geschmückt
werden, aber dies soll nur dann geschehen, wenn diese
Bauteile aus dem Grundrisse entstanden sind, nicht aber
als bloße Spielerei ausgeführt wurden, die jedweden Zweckes
entbehren.
Über Detailfragen in der äußeren Durchbildung des
Landhauses soll hier nicht gesprochen werden. Dies bleibe
jedem Architekten überlassen, welcher nach seinem Gut'
dünken und nach seinen Fähigkeiten das Gebäude ge'
staken soll, und dem dafür keine Vorschriften aufgestellt
werden sollen, wie er in seinem eigenen Berufsgebiete
zu arbeiten und zu schaffen hat. Stets möge er aber dessen
eingedenk sein, daß er mit jedem neuen Werke ein
schmückendes Glied in die Umgebung des Gebäudes eim
fügen soll; das ist nur dann möglich, wenn es der Gegend
entspricht, wenn es bodenständig durchgebildet und boden
ständig in Erscheinung gebracht wurde.
WIEN, im Mai 1910.
Architekt Dr. Karplus.
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