Eine
Gewi n ff a n wei fung
kann dieser Schein für jeden Besucher der Kunsfgewerbeausstellung
„Das befreite Handwerk“ aus dem Grunde bedeuten,
weil die Äussfellungsleifung eine Anzahl von Wertpreisen
am Schluß der Ausstellung zur Verteilung bringen
wird. Es ist daher jedem Besucher der Ausstellung der Besitz
dieses Kataloges sowie dessen sorgsame Verwahrung zu
empfehlen. Es werden nachstehende Preise zur Verteilung
kommen:
E.ataloge sind fortlaufend numeriert und entsprechend
dieser Numerierung werden zu Beginn der Ausstellung
durch den bevollmächtigten Notar Dr. Heinrich Schindler’
IV., Hauptstraße 22, 25 Katalognummern ermittelt, auf
welche vorstehende Preise entfallen. Die ermittelten Gewinstnummern
verbleiben bis Schluß der Ausstellund unter
Verschluß bei dem genannten Notar.
Gewinstberechtigt ist jeder Besitzer eines Ausstellungskataloges,
der durch Vorweis einer Eintrittskarte den Besuch
der Ausstellung nachweist und ein offenkundig falsch
stilisiertes Inserat im Reklameteil des Kataloijes als solches
;rkennt. Die Preise berechtigen jeden Gewinner derselben,
^n oder mehrere Ausstellungsgegenstände nach eigenem
jutdünken bis zur Höhe des gewonnenen Betrages zu
vahlen. Es bleibt ihm auch unbenommen, einen hohervertigen
Gegenstand gegen entsprechende Aufzahlung auf
iiesem Wege zu erwerben. Eine Auszahlung der Gewinste
n barem ist prinzipiell ausgeschlossen.
1. Preis
2. Preis
3. Preis
10 Preise
10 Preise
äS 10.-S
400.—
S 200.—
S 100.—
ä S 20.—