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MAK

Full text : UNESCO - Ausstellung

zweite  Jahr  —,  um  die  Aktionen  und  das  Programm  der  UNESCO
nach  Vorschlägen  des  Generalsekretariates  der  UNESCO  zu  beraten. ­

Ein  Exekutivausschuß  aus  18  von  der  Generalkonferenz  gewählten ­
  Delegierten  trifft  sich  jährlich  zwei-  his  viermal  und  ist  für  die
Durchführung  des  von  der  Geueralkonferenz  beschlossenen  Programmes
  verantwortlich.
Ein  Generalsekretariat  unter  der  Leitung  eines  Generaldirektors,
bestehend  aus  beamteten  Mitarbeitern  aus  den  Mitgliedstaaten,
führt  zentral  die  programmatische  und  administrative  Arbeit.  Dieses ­
  Generalsekretariat,  das  in  engster  Fühlungnahme  mit  den  größten ­
  internationalen,  nichtstaatlichen  Organisationen  wie  mit  ständigen ­
  Delegationen  der  Mitgliedstaaten  in  Paris  steht,  gliedert  sich
in  verschiedene  Sektionen.  Diese  sind  mit  den  Hauptarbeitsgebieten
der  UNESCO  identisch.  So  gibt  es  je  eine  Abteilung  für  Erziehung,
Naturwissenschaften,  Sozialwissenschaften,  kulturelle  Tätigkeiten,
Masseninformationsmittel,  technische  Hilfe,  Publikationen,  um  nur
die  wichtigsten  zu  nennen.  Obwohl  selbständig,  steht  doch  das
Internationale  Theaterinstitut  in  engstem  Kontakt  mit  dem  Generalsekretariat, ­
  das  seinen  Sitz  in  Paris  hat.
Dieses  Generalsekretariat  arbeitet  mit  den  Nationalkommissionen, ­
  die  von  den  Mitgliedstaaten  gebildet  werden,  zusammen.
Diese  sind  die  entscheidende  Aktionshasis  und  führen  das  allgemeine ­
  Programm  unter  Berücksichtigung  der  jeweiligen  Umstände
und  Bedingungen  des  einzelnen  Landes  durch.  Fast  alle  Mitgliedstaaten ­
  der  UNESCO  haben  Nationalkommissionen  gebildet.
Die  Republik  Österreich  errichtete  1949  eine  eigene  österreichische ­
  UNESCO-Konnnission.
Programm  der  UNESCO:
Auf  der  5.  Generalkonferenz  der  UNESCO  in  Florenz  1950
wurde  ein  Grundprogramm  angenommen,  das  die  wesentlichen
Richtlinien  der  UNESCO  bestimmt.  Dieses  sieht  vor:
in  der  Erziehung:  Verbesserung  des  Erziehungsweseus  durch
Erfahrungs-  und  Literaturaustausch,  Ausweitung  des  Erziehungswesens, ­
  Grunderziehung  und  Erwachsenenbildung,  Erziehung  zurückgebliebener ­
  Kinder,  Erziehung  zur  internationalen  Verständigung; ­

in  den  Naturwissenschaften:  Aushau  der  internationalen ­
  Zusammenarbeit,  Forschungshilfe,  insbesondere  Unterstützung ­
  der  Forschung  über  die  Möglichkeiten  zur  Verbesserung  der
menschlichen  Lebensbedingungen,  Unterricht  und  Verbreitung  der
Naturwissenschaften;
in  den  Sozialwissenschaf  teil  :  Unterstützung  der  internationalen ­
  Zusammenarbeit,  Studium  der  sozialen  Spannungen,
Untersuchungen  über  internationale  Zusammenarbeit;
auf  dem  Gebiete  der  Kultur:  Internationale  Zusammenarbeit.
Wahrung  des  Kulturerbes  der  Menschheit,  Schutz  der  Geistesschaffenden, ­
  Verbreitung  der  Kultur.
Besondere  Bedeutung  wird  dem  Austausch  von  Personen

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